Schadensbegleichung von der Einbauküche des Vermieters.

29. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensbegleichung von der Einbauküche des Vermieters.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um die Einordnung von diversen Schäden an der Einbauküche meines Vermieters: Die Wohnung habe ich zum 30.06.2019 gekündigt, ausgezogen bin ich am 01.06.2019 und heute war die Übergabe. Zum Sachverhalt:
Am 17.05.2019 ist beim Reinigen des Glasbehältnisses meines Smoothie Mixer dieser aus der Hand gerutscht und hat dadurch die Küchenarbeitsplatte beschädigt (Schädigung 2,5 cm x 2,5 cm). Die Küche ist Eigentum meines Vermieters. Damit einher geht auch das Aufquillens der Küchentüren, die durch Spülwasser von mir verursacht worden sind. Diese befinden sich direkt unter dem Spülbecken. Weiterhin habe ich eine Schublade am Herd beschädigt, hier bin ich mit dem Backblech abgerutscht (Schadensfläche 1qm). Die IKEA-Küche ist eher von unterdurchschnittlicher Qualität. Telefonisch hatte ich mich mit der Hausverwaltung darauf verständigt, dass ich für den Austausch der Küchenarbeitsplatte 350 Euro zahlen soll - das wars, mehr nicht. Dann habe ich festgestellt, das die Küchenarbeitsplatte repariert worden ist und hatte den Verdacht, dass hier kein Austausch stattfinden wird. Ich habe folgenden Inhalt an meinem Vermieter kommuniziert (E-Mail vom 26.06.2019):
"Ich gehe davon aus, dass eine Reparatur der Küchenarbeitsplatte in Ihrem Sinne ist, um den Schaden zu beheben und Sie diese Reparatur bereits durchgeführt haben. Daher ist der Schaden für mich, auf der Grundlage Ihres Handelns, durch Sie behoben worden.
Begründung:
i.) Sie konnten mir nicht plausibel dargelegt, wieso Sie den Schaden an der Küchenarbeitsplatte repariert haben, wenn die Küche wenige Wochen später ausgetauscht werden soll. Der Schaden hat die Funktionalität der Küche in keinster Weise eingeschränkt. Warum machen Sie sich also unnötig Arbeit?
ii.) Frau S. hat mir mitgeteilt, dass bis zu meinem Mietende die Küche nicht ausgetauscht werden kann und man sich daher um den Schaden gekümmert hat und ich sollte daher nicht überrascht sein, wenn ich das nächste mal die Wohnung betreten werde. Ich war allerdings überrascht und Misstrauen wurde gesät.
iii.) Sie wollen keinen Nachweis darüber erbringen, dass Sie die Küchenplatte austauschen. Da der Nachweis praktisch keinen Aufwand darstellt ist mir vollkommen schleierhaft, wieso Sie dies nicht machen wollen - weiteres Misstrauen wurde gesät.
In der Gesamtschau hat dies mein Vertrauen zerstört, dass Sie den Austausch der Küchenplatte tatsächlich durchführen werden. Hier ich muss ich davon ausgehen, dass die von Ihnen durchgeführte Reparatur Ihrem Willen zur Schadensbehebung entspricht. Daher kann ich Ihnen nur die Reparaturkosten in Höhe von maximal 120 Euro erstatten oder die 350 Euro, sofern Sie mir einen Nachweis erbringen, dass die Küchenplatte tatsächlich ausgetauscht worden ist.
Die 120 Euro leiten sich aus der Bagatellschadenklausel ab, da Sie selbst diesen Küchenarbeitsplattenschaden am 18.05.2019 bei der Wohnungsbegehung als "Bagatellschaden" tituliert haben."

Wie viel mir jetzt tatsächlich von der Kaution abgezogen wird, weiß ich nicht. Man hat mir erzählt, dass das der Arbeitsplattenaustausch 350 Euro kostet und das reparieren der Küchentüren noch mal 300 Euro (dieses Angebot wurde am 26.06.2019 eingeholt, Zugang zur Wohnung hatte der Vermieter seitdem 14.06.2019). Mir wurde vorgeworfen, dass ich diesen Schaden nicht sofort gemeldet hätte, allerdings war dies ein schleichender Prozess, sodass ein Gewöhnungseffekt eintrat und ich keinen Zeitpunkt habe festmachen können, seit wann dieser Schaden besteht…

Meine Fragen: Wie bewerten Sie den Küchentürenschaden? Ist das Verschleiß, wofür der Vermieter aufkommen muss, oder ist das ein "Schaden" den ich zu begleichen haben?


Wie bewerten sie Juristisch die Reparatur der Küchenarbeitsplatte? Muss ich jetzt für den Austausch der Küchenplatte aufkommen?

Beste Grüße!

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von morlan):
Telefonisch hatte ich mich mit der Hausverwaltung darauf verständigt, dass ich für den Austausch der Küchenarbeitsplatte 350 Euro zahlen soll - das wars, mehr nicht.


Langer Rede kurzer Sinn:
Du hast die Küche beschädigt und Dich auf 350 EUR "Schadenersatz" geeinigt. Ob und wie der Vermieter nun reparieren lässt ist alleine seine Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Michael32,

Deine Antwort kann ich nicht nachvollziehen. Wieso ist es OK, für etwas zu zahlen, was nicht gemacht wird und worauf man sich auch nicht geeinigt hat (Bedingung war der Austausch der Küchenplatte)? 350 Euro für den Austausch einer Küchenplatte sind akzeptabel, aber für eine Reparatur ist das Wucher, selbst die 120 Euro!

Und: Unabhängig davon, wie würdest Du den "Schaden" an der Küchentür bewerten? Wäre das aus Deiner Sicht Verschleiß oder ein "Schaden"?

Gruß, morlan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von morlan):
Damit einher geht auch das Aufquillens der Küchentüren, die durch Spülwasser von mir verursacht worden sind.

Da müsste man dann mal prüfen, ob das nicht ein Kostruktions- / Fertigungsfehler ist.



Zitat (von morlan):
hier bin ich mit dem Backblech abgerutscht (Schadensfläche 1qm)

Eine Schadensfläche von 1qm ist schon nicht ohne.



Zitat (von morlan):
Wieso ist es OK, für etwas zu zahlen, was nicht gemacht wird

Weil es so im Gesetz steht.
Wenn man einen Schanden verursacht, hat man diesen zu bezahlen. un abhängig davon ob derjenige den dann reparieren lässt oder nicht.

hier müsste man allerdigs prüfen, ob eine Reparatur nicht angemessen gewesen wäre. Will der Vermieter dennoch lieber die Platte austauschen, müsste da der Zeitwert der alten Platte in Ansatz gebracht werden.
Insofern war die Zusage zu den 350 EUR voreilig und kontraproduktiv.



Zitat (von morlan):
Die 120 Euro leiten sich aus der Bagatellschadenklausel ab

Falls damit die "Kleinraparaturklausel" gemeint sen sollte, diese Theorie funktioniert nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von morlan):
Damit einher geht auch das Aufquillens der Küchentüren, die durch Spülwasser von mir verursacht worden sind.

Da müsste man dann mal prüfen, ob das nicht ein Kostruktions- / Fertigungsfehler ist.

Das ist einfach schlechte Qualität, das wird einem jeder Handwerker bestätigen, dass solche Platten kontruktionsbedingt aufquillen.


Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von morlan):
hier bin ich mit dem Backblech abgerutscht (Schadensfläche 1qm)

Eine Schadensfläche von 1qm ist schon nicht ohne.

Upsi, da handelt es sich um einen Fehler: 1 cm x 1 cm also 1 q cm

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von morlan):
Wieso ist es OK, für etwas zu zahlen, was nicht gemacht wird

Weil es so im Gesetz steht.
Wenn man einen Schanden verursacht, hat man diesen zu bezahlen. un abhängig davon ob derjenige den dann reparieren lässt oder nicht.

Komisches Gesetz.

Zitat (von Harry van Sell):

hier müsste man allerdigs prüfen, ob eine Reparatur nicht angemessen gewesen wäre. Will der Vermieter dennoch lieber die Platte austauschen, müsste da der Zeitwert der alten Platte in Ansatz gebracht werden.
Insofern war die Zusage zu den 350 EUR voreilig und kontraproduktiv.

Da der Vermieter das ja repariert hat, gehe ich davon aus, das ihm eine Reparatur genügt und dann ist es einfach nicht fair dafür so viel Geld zu verlangen, als würde man die Platte tauschen.... Aber hier sind wir wieder bei dem Punkt: Komisches Gesetz.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von morlan):
Die 120 Euro leiten sich aus der Bagatellschadenklausel ab

Falls damit die "Kleinraparaturklausel" gemeint sen sollte, diese Theorie funktioniert nicht.


Daraus sollte auch nur eine Orientierungsgröße für die Reparaturkosten abgeleitet werden. Ansonsten kostet eine Reparatur natürlich das was sie kostet und müsste beglichen werden. In dem Fall deutlich weniger wie 60 Euro.

Gruß, morlan.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von morlan):
dass solche Platten kontruktionsbedingt aufquillen.

Die kann man entsprechend versiegeln. Wenn das unter einer Spüle montiert wird, dürfte das fehlen einer solchen Versiegelung ein Konstruktionsmangel sein. also erst mal nicht das Problem des Mieters.



Zitat (von morlan):
In dem Fall deutlich weniger wie 60 Euro.

Wie kommt man denn darauf?
60 EUR kostet ein preiswerter Handwerker pro Stunde ohne Anfahrt und Material durchaus.



Zitat (von morlan):
Da der Vermieter das ja repariert hat, gehe ich davon aus, das ihm eine Reparatur genügt

Kann auch nur eine Notreparatur gewesen sein um weitere Schäden zu vermeiden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von morlan):
Komisches Gesetz


Mit ein wenig Überlegung sollte man darauf kommen, dass das angeblichkomische Gesetz eigentlich sehr vernünftig ist, da nur der Schaden als der Wert der beschädigten Sache zu dem Zeitpunkt in Geld beglichen werden muss und nicht der in vielen Fällen ansonsten wesentlich teurere Wiederherstellungsanspruch (Neuwert) besteht.

Berry

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#7
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von morlan):
dass solche Platten kontruktionsbedingt aufquillen.

Die kann man entsprechend versiegeln. Wenn das unter einer Spüle montiert wird, dürfte das fehlen einer solchen Versiegelung ein Konstruktionsmangel sein. also erst mal nicht das Problem des Mieters.


Das ist ein guter Hinweis, weil die Küchentür noch nicht mal versiegelt war, Danke!
Wenn es sich um diesen Konstruktionsmangel handelt, dann ist der Mieter bei normal Gebrauch der Gegenstände aus dem Schneider, auf Grundlage von Gesetz xy?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von morlan):
In dem Fall deutlich weniger wie 60 Euro.

Wie kommt man denn darauf?
60 EUR kostet ein preiswerter Handwerker pro Stunde ohne Anfahrt und Material durchaus.


Das ist der Standard-Handwerker von meinem Vermieter, der solche kleineren Tätigkeiten immer macht. Er musste aus anderen Gründen noch in die Wohnung und hat das gleich mitgemacht. Daher hat das meinem Vermieter praktisch nichts gekostet.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von morlan):
Da der Vermieter das ja repariert hat, gehe ich davon aus, das ihm eine Reparatur genügt

Kann auch nur eine Notreparatur gewesen sein um weitere Schäden zu vermeiden?


Die Küche wurde ja gar nicht mehr benutzt und ursprünglich hieß es ja, dass sie im Juni ausgetauscht werden soll. Und wenn man denn eine Reparatur vorfindet, dann frage ich mich schon: Was soll das?
Es ist ja gar nicht so, dass ich nicht bereit bin für den verursachten Schaden zu zahlen, aber der Preis sollte dem angemessen sein, was auch an Aufwand dem Vermieter entstanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von morlan):
Komisches Gesetz


Mit ein wenig Überlegung sollte man darauf kommen, dass das angeblichkomische Gesetz eigentlich sehr vernünftig ist, da nur der Schaden als der Wert der beschädigten Sache zu dem Zeitpunkt in Geld beglichen werden muss und nicht der in vielen Fällen ansonsten wesentlich teurere Wiederherstellungsanspruch (Neuwert) besteht.

Berry


Wenn ich bereit bin für den verursachten Schaden mehr Geld zu bezahlen, als den Zeitwert und ich feststelle es wird nicht das gemacht, wofür ich bereit war mehr Geld zu bezahlen; dann empfinde ich das komisch, wenn das noch rechtskonform ist. So wie ich recherchiert habe ist ja die Motivation dieses Gesetzes, dass man sich nicht bereichert und daher den Zeitwert erhält, und nun passiert genau diese Bereicherung und das ist auch noch rechtskonform. Komisch.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zum einen:
Wie Sie schon festgestellt haben, muss der Geschädigte nicht reparieren, sondern kann den Schadensbetrag auch in Geld verlangen und mit dem Geld etwas anderes machen.
Zum anderen:
Sie haben eine Schadenshöhe von 350€ akzeptiert. Damit ist der Drops gelutscht. Wenn Ihnen jetzt im Nachhinein einfällt, dass die 350€ doch etwas viel sind und Sie es dem Vermieter nicht gönnen, sich die 350€ in die eigene tasche zu stecken (es aber im Gegenteil akzeptiert hätten, wenn der Vermieter für 350€ repariert) hätte, dann sind Sie jetzt einfach zu spät dran.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zum einen:
Wie Sie schon festgestellt haben, muss der Geschädigte nicht reparieren, sondern kann den Schadensbetrag auch in Geld verlangen und mit dem Geld etwas anderes machen.
Zum anderen:
Sie haben eine Schadenshöhe von 350€ akzeptiert. Damit ist der Drops gelutscht. Wenn Ihnen jetzt im Nachhinein einfällt, dass die 350€ doch etwas viel sind und Sie es dem Vermieter nicht gönnen, sich die 350€ in die eigene tasche zu stecken (es aber im Gegenteil akzeptiert hätten, wenn der Vermieter für 350€ repariert) hätte, dann sind Sie jetzt einfach zu spät dran.


Ich wärme das jetzt nur noch mal auf, weil ich da echt Verständnisschwierigkeiten habe und um darauf für zukünftige Fälle zu lernen, gar nicht mal, weil ich denke, dass man im aktuellen Fall noch was retten kann:

Der Schadensbetrag ist doch davon abhängig, was mit dem Geld getan wird: Unter der Annahme das der Reparaturbetrag deutlich geringer ist, als wie das erneuern der Platte. Und damit bin ich doch jeweils bereit einen anderen Betrag zu zahlen. Analogie: Wenn ich gebrauchte Sachen kaufe, dann zahle ich dafür auch nicht denselben Preis als wäre das Neuware. Wenn mir aber jemand erzählt, dass sei Neuware und ich bin bereit den Neuwaren-Preis zu zahlen, dann aber feststelle, dass es sich um gebrauchte Ware handelt, dann ist das in meiner Welt Betrug. Und so verhält sich das in diesem Fall doch auch: Jemand nennt mir einen hohen Preis für Tätigkeiten die gar nicht durchgeführt werden!

Letztlich sagen Sie mir: Vollkommen egal was einem erzählt wird und was dann gemacht wird, es zählt nur der Preis, auf den man sich verständigt hat. Im Prinzip: Vertraue auf nichts, außer auf den kommunizierten Preis, das ist alles was zählt. Das ausschließlich der Preis so einen Stellenwert hat finde ich komisch. Für mich ist der Preis und die besprochene Vorgehensweise zur Schadensbehebung wichtig und wenn diese "Manipulation" wahrscheinlich noch vorsätzlich passiert ist, dann ist diese Einigung für mich unwirksam.

Da ich damit vermutlich nicht im Recht bin, obwohl ich mich im recht fühle und für mich die Begründung auch plausibel ist, wäre an dieser Stelle eine Aufklärung gut, wieso hier gefühltes und gesprochenes Recht so unterschiedlich ist. Gar nicht mal für konkret diesen Fall, nur am Beispiel dieses Falles, damit ich daraus lernen kann...

Gruß, morlan.

PS: Nein, eine Reparatur für 350 Euro hätte ich nicht akzeptiert, weil zu teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Der Schadensbetrag ist doch davon abhängig, was mit dem Geld getan wird:


Nein, der Schadenbetrag hängt davon ab, was erforderlich ist um den Schaden zu beseitigen.

Zitat:
Und so verhält sich das in diesem Fall doch auch: Jemand nennt mir einen hohen Preis für Tätigkeiten die gar nicht durchgeführt werden!


Nein, das ist nichts so. Der Geschädigte darf sich auch entscheiden, gar nicht zu reparieren.

Zitat:
Letztlich sagen Sie mir: Vollkommen egal was einem erzählt wird und was dann gemacht wird, es zählt nur der Preis, auf den man sich verständigt hat.


So ist es.

Zitat:
Da ich damit vermutlich nicht im Recht bin, obwohl ich mich im recht fühle und für mich die Begründung auch plausibel ist, wäre an dieser Stelle eine Aufklärung gut, wieso hier gefühltes und gesprochenes Recht so unterschiedlich ist.


Bei einem Autounfall halten Alle so ein Vorgehen bezüglich des Schadenersatzes für ganz normal. Es gibt aber kein spezielles Schadenersatzrecht für Verkehrsunfälle, sondern nur ein allgemeines Schadenersatzrecht. Auch ist die Höhe des Schadenersatzanspruches nicht davon abhängig, ob der Schaden von einer Versicherung oder aus eigener Tasche gezahlt werden muss.

Zitat:
PS: Nein, eine Reparatur für 350 Euro hätte ich nicht akzeptiert, weil zu teuer.


Je nach genauem Alter der Küche hatte diese möglicherweise einen Totalschaden und man hätte nur den Zeitwert ersetzen müssen. Bei einer mehr als 20 Jahre alten Küche kann der durchaus 0€ betragen.

So etwas muss man sich aber überlegen, bevor man eine pauschale Abgeltung des Schadenersatzes vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Der Schadensbetrag ist doch davon abhängig, was mit dem Geld getan wird:


Nein, der Schadenbetrag hängt davon ab, was erforderlich ist um den Schaden zu beseitigen.


Und das bedeutet, dass man den Zeitwert heranzieht, und mit diesem Geld kann der Vermieter machen was er will?

Zitat (von hh):
Zitat:
PS: Nein, eine Reparatur für 350 Euro hätte ich nicht akzeptiert, weil zu teuer.


Je nach genauem Alter der Küche hatte diese möglicherweise einen Totalschaden und man hätte nur den Zeitwert ersetzen müssen. Bei einer mehr als 20 Jahre alten Küche kann der durchaus 0€ betragen.


So ungefähr ist es, die Küche ist eine IKEA Küche aus dem Jahr 2009 und davon noch das billigste Modell. Lebensdauer 10 bis 15 Jahre von mir geschätzt. Der Zeitwert beträgt vielleicht grob überschlagen 400 Euro, nur die Arbeitsplatte vielleicht 100 Euro (wirklich großzügig gerechnet).

Zitat (von hh):

So etwas muss man sich aber überlegen, bevor man eine pauschale Abgeltung des Schadenersatzes vereinbart.


Das ist in der Tat mein Fehler. Und war mir nicht klar, vor allem da hier gefühltes Recht und gesprochenes Recht auseinanderlaufen. Kann man da irgendwas machen? Z.B. inwiefern man meine Reaktion per E-Mail als Zustimmung verstehen kann (sinngemäß habe ich per E-Mail geschrieben, dass ich mit 350 Euro einverstanden bin, sofern die Platte getauscht wird)? Mir gehts hier gar nicht mal um den Betrag, sondern ich fühle mich einfach über das Ohr gehauen, und das finde ich einfach nicht fair.

Was ich mitnehmen ist, dass ich künftig sowas juristisch abklären lasse, da man sich auf sein Rechtsgefühl nicht verlassen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von morlan):
es zählt nur der Preis, auf den man sich verständigt hat.

Soweit korrekt.

Das ist erst mal eine bindende vertragliche Vereinbarung. Ob die einem nach Abschluss gefällt oder nicht, ist dann nicht mehr relevant. (Zwar kann man das auch versuchen anzufechten, aber dafür sind die Hürden sehr hoch.)



Zitat (von morlan):
sinngemäß habe ich per E-Mail geschrieben, dass ich mit 350 Euro einverstanden bin, sofern die Platte getauscht wird

Kommt natürlich auf den genauen Wortlaut an, wie bindend, das müsst man noch prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von morlan):
sinngemäß habe ich per E-Mail geschrieben, dass ich mit 350 Euro einverstanden bin, sofern die Platte getauscht wird

Kommt natürlich auf den genauen Wortlaut an, wie bindend, das müsst man noch prüfen.


Schon mal vielen Dank! Dann hier der genau Ablauf der Kommunikation:

Hier meine Mail:

Zitat:
"Hallo …,
bezugnehmend zum vorherigen Telefonat mit Frau S. sind die Kosten für den Austausch der Küchenarbeitsplatte in Höhe von 350 Euro, die mit der Kaution verrechnet werden, für mich in Ordnung."


Als ich dann die Manipulation bemerkt habe, habe ich eine weitere Mail geschickt, mit der Bedingung:

Zitat:
"Als Bedingung für den Austausch der Küchenarbeitsplatte in Höhe von 350 Euro möchte ich klarstellen, dass ich den Betrag nur zahle, wenn die Platte tatsächlich ausgetauscht wird und ich hierüber einen Beweis erhalte. Am Liebsten wäre mir dies in Form der persönlichen Begutachtung, notfalls kann dies aber auch in Form von Bildern der Küche inklusive einer Rechnung der Handwerker erfolgen. An dieser Stelle möchte ich nicht vertrauen, sondern es auch überprüfen können. Das optimale Vorgehen können wir spätestens am Samstag, den 29.06.2019 bei der Übergabe mit den Nachmietern besprechen."


Danach hat der Vermieter folgendes geschrieben:

Zitat:
"Die Reparatur der Küche gestaltet sich wie bereits telefonisch erwähnt nicht so einfach.
Damit der Schaden in Ihrem Sinne erledigt wird, bitten wir Sie die Behebung selbst in Auftrag zu geben und zu koordinieren. Nach Schadensbehebung werden wir die Abnahme machen."


Das war ca. 4 Tage vor der Wohnungsübergabe, ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und habe geschrieben das ich die Abnahme notfalls auch ohne den Vermieter, aber mit Zeugen durchführen werde. Zur Küche habe ich das geschrieben was in meinem ersten Post hier zu lesen ist, nochmal das wichtigste zur Erinnerung:

Zitat:
"In der Gesamtschau hat dies mein Vertrauen zerstört, dass Sie den Austausch der Küchenplatte tatsächlich durchführen werden. Hier ich muss ich davon ausgehen, dass die von Ihnen durchgeführte Reparatur Ihrem Willen zur Schadensbehebung entspricht. Daher kann ich Ihnen nur die Reparaturkosten in Höhe von maximal 120 Euro erstatten oder die 350 Euro, sofern Sie mir einen Nachweis erbringen, dass die Küchenplatte tatsächlich ausgetauscht worden ist."


Danach habe ich den Vermieter über die neue Uhrzeit bezüglich der Wohnungsübergabe informiert und er hat geantwortet, dass er dort sein wird. Bei der Wohnungsübergabe wurde der Schaden gar nicht weiter thematisiert. Erst auf mein Nachfragen hin (jaja, ich weiß, das ist aber mein innerer moralischer Kompass der hier ausschlägt), wie wir damit umzugehen haben, wurde mir diverse Angebote vorgestellt, wie teuer was ist, wer aber welchen Kosten zu tragen hat wurde nicht angesprochen, es blieb einfach im Raum stehen. Ich hatte den Eindruck, dass die mir die komplette Kaution überweisen will, man hat mich auch gefragt, ob man den Schaden im Übergabeprotokoll vermerken soll oder nicht. Im Protokoll wurde dann vermerkt, dass es ein bekannter Schaden ist und keine weiteren Schäden hinzugekommen sind.

Kann man jetzt sagen, dass der Vermieter sich nicht an die Bedingung gehalten hat, und dadurch von der Vereinbarung zurückgetreten ist? Auch das er überhaupt gar nicht auf mein Angebot (120 Euro Reparatur oder 350 Euro Plattenaustausch + Nachweis) eingegangen ist, kann man doch als Distanzierung von der ursprünglichen Vereinbarung deuten. Immerhin wollte er mir ja die Schadensregulierung komplett aufs Auge drücken, was ich aber abgelehnt habe.

Alle die es bis hierher gelesen haben: DANKE!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Kann man jetzt sagen, dass der Vermieter sich nicht an die Bedingung gehalten hat, und dadurch von der Vereinbarung zurückgetreten ist?


Nein, aber man kann sagen, dass der Vermieter Dein Angebot zur pauschalen Abgeltung des Schadens nicht angenommen hat. Im Ergebnis läuft das aber auf das Gleiche hinaus, nämlich dass es keine Vereinbarung über die pauschale Abgeltung gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von morlan):
Kann man jetzt sagen, dass der Vermieter sich nicht an die Bedingung gehalten hat
Man kann sogar Handstand machen und mit den Füßen wedeln. Aber auch das würde nichts daran ändern, dass du keine Bedingungen zu stellen hast.

Schon deine Mail vom 26.06.2019 an deinen Vermieter ist völlig daneben - lachhaft, was du da so anführst.
Nicht du hast die Wahl ob Reparatur oder Austausch - sondern der Geschädigte/Vermieter. Der Geschädigte hat sogar die Wahl statt der Schadensbeseitigung den dazu erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Der Geschädigte muss dann auch keine Nachweise vorlegen und sich überhaupt nicht rechtfertigen.

Justiere einfach deinen "inneren moralischen Kompass" und auch dein Rechtsverständis mal auf geltendes Recht ein > BGB § 249

Etwaige Schäden muss der Geschädigte/Vermieter keineswegs bei der Wohnungsrückgabe thematisieren. Er kann seine daraus resulltierenden Ansprüche vielmehr bis 6 Monate nach Rückgabe geltend machen.
Damit hast du also ein Problem und durch den Zeitablauf bzw. durch die Vorschläge des Vermieters, die Reparaturen bis zur Rückgabe zu erledigen fühlst du dich "unter Druck gesetzt".
Das sind aber deine rein persönlichen Probleme. Sachlich/rechtlich sieht es so aus, dass die Schäden ganz locker bis zur Rückgabe hätten beseitigt sein können, wenn du nur die Schäden früher gemeldet (so wie es deine gesetzliche Pflicht gewesen wäre). Da darfst du dich gerne an die eigene Birne fassen.

Zitat (von morlan):
weil die Küchentür noch nicht mal versiegelt war
Wie das? Kein Standard-Möbel verläßt das Werk ohne Kantenversiegelung - aber selbst die beste Kantenversiegelung leidet bei dauernder Feuchtigkeitsbelastung. Im übrigen hält auch die preiswerteste IKEA-Küche bei normalem Gebrauch mal locker ihre üblichen 20-30 Jahre. Hier und da mal was ausgerutscht und drauffallen lassen sind eben KEIN normaler Gebrauch sondern Beschädigungen.

Wenn du dich an die vereinbarte 350Euro-Pauschalabgeltung nicht mehr halten möchtest, dann überzeuge halt deinen Vermieter eben davon, alles ganz normal abzuwickeln ... und lass dich überraschen wieviel teurer es dich kommt, wenn alle von dir verursachten Schäden durch Fachhandwerkerfirmen beseitigt und dir anschließend die Rechnungen präsentiert werden.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, aber man kann sagen, dass der Vermieter Dein Angebot zur pauschalen Abgeltung des Schadens nicht angenommen hat. Im Ergebnis läuft das aber auf das Gleiche hinaus, nämlich dass es keine Vereinbarung über die pauschale Abgeltung gibt.

Korrekt. Alles wieder offen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hh):
Nein, aber man kann sagen, dass der Vermieter Dein Angebot zur pauschalen Abgeltung des Schadens nicht angenommen hat. Im Ergebnis läuft das aber auf das Gleiche hinaus, nämlich dass es keine Vereinbarung über die pauschale Abgeltung gibt.

Korrekt. Alles wieder offen.


Nach dann hat der TE ja die Möglichkeit nun selber Hand anzulegen und sich jede Menge Geld zu sparen....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Nach dann hat der TE ja die Möglichkeit nun selber Hand anzulegen und sich jede Menge Geld zu sparen....

Nö, die Reparatur wurde ja schon ausgeführt.


Es geht jetzt nur um den Betrag der als Schadenersatz geschuldet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Wie lange hast du dort gewohnt und gekocht und gespült? War die EBK neu, als du eingezogen bist?

Zitat (von morlan):
Küchenarbeitsplatte beschädigt (Schädigung 2,5 cm x 2,5 cm).
Egal, wie groß der Schaden an der Platte ist---
Zitat (von morlan):
das Aufquillens der Küchentüren, die durch Spülwasser von mir verursacht worden sind.
Man kann auch in IKEA-Küchen spülen, ohne dass die Türen und die Platte aufquellen.
Zitat (von morlan):
hier bin ich mit dem Backblech abgerutscht
Ja, passiert halt. Muss man für den Schaden grade stehen.
Zitat (von morlan):
Telefonisch hatte ich mich mit der Hausverwaltung darauf verständigt, dass ich für den Austausch der Küchenarbeitsplatte 350 Euro zahlen soll - das wars, mehr nicht.
Da wurde wohl nur die A-Platte telefonisch besprochen?
Zitat (von morlan):
Daher kann ich Ihnen nur die Reparaturkosten in Höhe von maximal 120 Euro erstatten
Völliger Quatsch.
Zitat (von morlan):
Wie bewerten Sie den Küchentürenschaden?
Eigene jahrelange Schludrigkeit.
Zitat (von morlan):
dass solche Platten kontruktionsbedingt aufquillen.
Völlig falsch. Verhaltens/spültechnisch bedingt--- deine Spültechnik ist die Ursache.
Zitat (von morlan):
dann ist es einfach nicht fair dafür so viel Geld zu verlangen, als würde man die Platte tauschen....
Du verwechselst hier was: Die 350,- hattet ihr --vereinbart--. Dazu !! kommen noch die verquollenen Türen und der Backblech-Schnitzer.
Zitat (von morlan):
Ansonsten kostet eine Reparatur natürlich das was sie kostet und müsste beglichen werden. In dem Fall deutlich weniger wie 60 Euro.
Das ist nur deine *komische* Auslegung der Sache.
Zitat (von morlan):
weil die Küchentür noch nicht mal versiegelt war,
IKEA- Küchentüren sind an allen Kanten versiegelt. Alle Typen, alle Fronten, seit zig Jahren. Wer sie beim Spülen ständig unter Wasser setzt, hat aufgequollene Türen. Und die A-Platte um die Spüle auch? Wenn, dann quillt es dort. Wieso auch die Türen?
Zitat (von morlan):
Kann man jetzt sagen, dass der Vermieter sich nicht an die Bedingung gehalten hat,
Nö. Du hättest für 60,- den Schaden selber reparieren können. Nun wirds auf Anrechnung auf die Kaution hinauslaufen. 350 + 300, gnädig vllt. auf 600,-

Solch einen Mieter sollte doch ein vernünftiger Vermieter auch mal *ganz korrekt* bedienen.


btw.
unsere IKEA-Küche ist von 2003 und hat viel Holz auf Platte und an Türen. Natürlich werkseitig versiegelt . Sie ist seitdem mit uns 3x umgezogen. Und nix ist verquollen, weder an Türen noch an Platten. Und ja, wir spülen auch mit Wasser, backen auch mit Backblechen usw..

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Zitat (von morlan):
Kann man jetzt sagen, dass der Vermieter sich nicht an die Bedingung gehalten hat
Man kann sogar Handstand machen und mit den Füßen wedeln. Aber auch das würde nichts daran ändern, dass du keine Bedingungen zu stellen hast.


Der Umstand, dass es nur vom Preis abhängt ist mir neu und finde ich komisch. Aber OK, es ist jetzt erstmal so, da habe ich was dazugelernt.

Zitat (von Lolle):

Schon deine Mail vom 26.06.2019 an deinen Vermieter ist völlig daneben - lachhaft, was du da so anführst.
Nicht du hast die Wahl ob Reparatur oder Austausch - sondern der Geschädigte/Vermieter. Der Geschädigte hat sogar die Wahl statt der Schadensbeseitigung den dazu erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Der Geschädigte muss dann auch keine Nachweise vorlegen und sich überhaupt nicht rechtfertigen.


Ich finde nicht meine E-Mail völlig daneben und lachhaft, sondern das was der Vermieter abgezogen hat. Da sind ja noch mehr Dinge passiert als das mit der Küche, dass war nur das i-Tüpfelchen. Den Umstand, dass der Geschädigte kein Nachweis vorlegen muss und sich nicht rechtfertigen muss, finde ich noch komischer. Wer legt den den Schadensbetrag wie fest? Darf er sich einfach eine Zahl ausdenken oder was?

Zitat (von Lolle):
Justiere einfach deinen "inneren moralischen Kompass" und auch dein Rechtsverständis mal auf geltendes Recht ein > BGB § 249


Oder die Auslegung des Rechts sollte sich mehr an den moralischen Kompass orientieren. Es gab ja so einige Gesetze, die sich dem moralischen Kompass haben beugen dürfen z.B. Todesstrafe oder Bestrafung der Homosexualität, warum auch nicht dieser...

Zitat (von Lolle):
Damit hast du also ein Problem und durch den Zeitablauf bzw. durch die Vorschläge des Vermieters, die Reparaturen bis zur Rückgabe zu erledigen fühlst du dich "unter Druck gesetzt".


Ein Problem habe ich damit nicht, als ich die Mail vom 26.06.2019 verfasst habe, war mir klar, dass ich im schlimmsten Fall keinen Cent von der Kaution wiedersehen werde und das es finanziell besser ist einfach die 350 Euro zu bezahlen, aber Geld ist eben nicht alles und bisher bereue ich nichts.

Zitat (von Lolle):
Das sind aber deine rein persönlichen Probleme. Sachlich/rechtlich sieht es so aus, dass die Schäden ganz locker bis zur Rückgabe hätten beseitigt sein können, wenn du nur die Schäden früher gemeldet (so wie es deine gesetzliche Pflicht gewesen wäre).


Der Schaden an der Küchenarbeitsplatte wurde einen Tag nachdem er aufgetreten ist gemeldet und zwar am 18.05.2019. Die aufgequollenen Türen war eher ein schleichender Prozess und den habe ich, wenn Du so willst, zu spät gemeldet. Der Schaden an der Herdschublade ist mir auch nicht sofort aufgefallen, und habe ich ebenfalls am 18.05.2019 gemeldet.
Für etwas, was der Vermieter in 6 Wochen nicht schafft, mir 4 Tage zu geben finde ich nicht fair.

Zitat (von Lolle):
Da darfst du dich gerne an die eigene Birne fassen.


Aber ich mach es nicht, dadurch habe ich bisher eine Menge gelernt.

Zitat (von Lolle):
Zitat (von morlan):
weil die Küchentür noch nicht mal versiegelt war
Wie das? Kein Standard-Möbel verläßt das Werk ohne Kantenversiegelung - aber selbst die beste Kantenversiegelung leidet bei dauernder Feuchtigkeitsbelastung. Im übrigen hält auch die preiswerteste IKEA-Küche bei normalem Gebrauch mal locker ihre üblichen 20-30 Jahre. Hier und da mal was ausgerutscht und drauffallen lassen sind eben KEIN normaler Gebrauch sondern Beschädigungen.


Woher willst Du wissen, dass kein Standard-Möbel das Werk ohne Kantenversiegelung verlässt und das bei mir eine dauernde Feuchtigkeitsbelastung bestand?
Das diese Küche 30 Jahre hält, halte ich - und viele weitere Leute - für ein Gerücht. Die Küche in meiner neuen Wohnung, kann ich mit einem Hammer beschlagen und sie wird nicht kaputt gehen ich könnte sie sogar unter Wasser setzen ohne aufgequollenen Türen. Im übrigen leben wir nun mal in einer Welt wo den Menschen Fehler passieren, sodass ich es durchaus als normalen Gebrauch ansehe, dass einem mal was aus der Hand fällt und das auch mal die Türen Wasserspritzer abbekommen. Ich habe die zwar immer weggewischt, aber so ist das nunmal mit schlechter Qualität, da zahlste immer doppelt.... Und ich sage auch nicht das IKEA nur schlechte Qualität hat, aber dieser Küche gehört nunmal dazu.

Zitat (von Lolle):
Wenn du dich an die vereinbarte 350Euro-Pauschalabgeltung nicht mehr halten möchtest, dann überzeuge halt deinen Vermieter eben davon, alles ganz normal abzuwickeln ... und lass dich überraschen wieviel teurer es dich kommt, wenn alle von dir verursachten Schäden durch Fachhandwerkerfirmen beseitigt und dir anschließend die Rechnungen präsentiert werden.


Wir haben ja festgestellt, dass er das Angebot nicht angenommen hat und dadurch die Vereinbarung nicht wirksam geworden ist und dadurch zählt jetzt der Zeitwert und das wirst Du nicht bei 350 Euro landen....

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von morlan):
Wir haben ja festgestellt, ... und dadurch zählt jetzt der Zeitwert und das wirst Du nicht bei 350 Euro landen....
Ob der Vermieter das so sieht--- ich bin da skeptisch.
Zitat (von morlan):
das auch mal die Türen Wasserspritzer abbekommen.
Toll. :devil: Das vertragen auch die allerbilligsten IKEA-Küchentüren.
Es ist immer *komisch*, wenn Fragesteller sich aus den vielen Antworten dann doch noch ein Körnchen rauspicken, was in ihre Denke passt. Und dann damit losmarschieren, WIR haben festgestellt...
Ob das unfair ist, diese Frage stellt sich nicht. Fairtragsrecht ist nicht Mietvertragsrecht.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie lange hast du dort gewohnt und gekocht und gespült? War die EBK neu, als du eingezogen bist?


Die Küche ist von 2009, eingezogen bin ich dort 03.2012 und jetzt ausgezogen.

Zitat (von Anami):
Egal, wie groß der Schaden an der Platte ist---
Zitat (von morlan):
das Aufquillens der Küchentüren, die durch Spülwasser von mir verursacht worden sind.
Man kann auch in IKEA-Küchen spülen, ohne dass die Türen und die Platte aufquellen.

Offensichtlich nicht.

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
hier bin ich mit dem Backblech abgerutscht
Ja, passiert halt. Muss man für den Schaden grade stehen.

Das bestreite ich ja auch überhaupt nicht.

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
Telefonisch hatte ich mich mit der Hausverwaltung darauf verständigt, dass ich für den Austausch der Küchenarbeitsplatte 350 Euro zahlen soll - das wars, mehr nicht.
Da wurde wohl nur die A-Platte telefonisch besprochen?


Nein, es wurde gesagt, dass die anderen Schäden mir erlassen werden, weil wegen zu marginal. Aber das war schon eine Finte. Tatsächlich sollte ich nicht den Austausch er Küchenplatte bezahlen, sondern die Küchentüren, weil diese zu reparieren verursacht Kosten von 350 Euro, dabei hat Wahrscheinlich das ganze Küchenschränkchen damals keine 100 Euro gekostet. Man kann es aber nicht nochmal kaufen da es IKEA mit diesen Maßen wohl nicht mehr im Sortiment hat.

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
Daher kann ich Ihnen nur die Reparaturkosten in Höhe von maximal 120 Euro erstatten
Völliger Quatsch.

Sehe ich nicht als völligen Quatsch, siehe #4.

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
Wie bewerten Sie den Küchentürenschaden?
Eigene jahrelange Schludrigkeit.

Oder der Vermieter hat am falschen Ende gespart.



Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
dass solche Platten kontruktionsbedingt aufquillen.
Völlig falsch. Verhaltens/spültechnisch bedingt--- deine Spültechnik ist die Ursache..

Oder es ist völlig richtig.

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
Ansonsten kostet eine Reparatur natürlich das was sie kostet und müsste beglichen werden. In dem Fall deutlich weniger wie 60 Euro.
Das ist nur deine *komische* Auslegung der Sache.

Ja, wie ich gelernt habe, muss ich den Zeitwert erstatten.

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
weil die Küchentür noch nicht mal versiegelt war,
IKEA- Küchentüren sind an allen Kanten versiegelt. Alle Typen, alle Fronten, seit zig Jahren. Wer sie beim Spülen ständig unter Wasser setzt, hat aufgequollene Türen. Und die A-Platte um die Spüle auch? Wenn, dann quillt es dort. Wieso auch die Türen?


Ich habe die Türen nicht ständig unter Wasser gesetzt, aber es ist schon mal passiert das ein wenig Spülflüssigkeit runtergelaufen ist, nicht immer, aber ab und zu. Und es betrifft nicht die A-Platte, sondern nur die Küchentür, die sich direkt unter der Spüle befindet.

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
Kann man jetzt sagen, dass der Vermieter sich nicht an die Bedingung gehalten hat,
Nö. Du hättest für 60,- den Schaden selber reparieren können. Nun wirds auf Anrechnung auf die Kaution hinauslaufen. 350 + 300, gnädig vllt. auf 600,-


Der Betrag von 600 Euro entspricht ja dem Neuwert, mit der Zeitwertbetrachtung landet man bei ungefähr 100 Euro (und auch nur wenn man Voraussetzt, dass die Küche eine Lebensdauer von 20 Jahren hat).

Zitat (von Anami):

Solch einen Mieter sollte doch ein vernünftiger Vermieter auch mal *ganz korrekt* bedienen.


Ich bitte doch darum! Dann würde ich billiger wegkommen und den Vermieter dadurch ärgern! Es sollten viel mehr Mieter geben, die solchen Vermietern mal feuern unterm Hintern machen.

Zitat (von Anami):

btw.
unsere IKEA-Küche ist von 2003 und hat viel Holz auf Platte und an Türen. Natürlich werkseitig versiegelt . Sie ist seitdem mit uns 3x umgezogen. Und nix ist verquollen, weder an Türen noch an Platten. Und ja, wir spülen auch mit Wasser, backen auch mit Backblechen usw..


Ein Beispiel dafür, dass es bei IKEA auch Qualitätsware gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
Wir haben ja festgestellt, ... und dadurch zählt jetzt der Zeitwert und das wirst Du nicht bei 350 Euro landen....
Ob der Vermieter das so sieht--- ich bin da skeptisch.


Inwiefern spielt das eine Rolle wie das der Vermieter sieht? Er hat das Angebot nicht angenommen, dadurch greift jetzt die gesetzliche Regelung und damit der Zeitwert.

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
das auch mal die Türen Wasserspritzer abbekommen.
Toll. :devil: Das vertragen auch die allerbilligsten IKEA-Küchentüren.

Offenbar nicht.

Zitat (von Anami):

Es ist immer *komisch*, wenn Fragesteller sich aus den vielen Antworten dann doch noch ein Körnchen rauspicken, was in ihre Denke passt. Und dann damit losmarschieren, WIR haben festgestellt...
Ob das unfair ist, diese Frage stellt sich nicht. Fairtragsrecht ist nicht Mietvertragsrecht.


Ich picke mir zur Zeit etwas raus, damit der Vermieter möglichst leer ausgeht; Weil ich ihm den Triumph nicht gönne, dass liegt aber an andere Dinge die Vorgefallen sind. Wäre das alles nicht passiert, dann hätte ich keine Schmerzen die 350 Euro zu bezahlen, auch wenn ich es nicht müsste.
Die wenigsten Menschen fühlen sich gerne ausgenutzt und unfair behandelt, wenn dass das Gesetz oder die Rechtssprechung nicht berücksichtigt, dann sollte dieses doch geändert werden; denn das Gesetz ist für die Menschen da und nicht umgekehrt.

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von morlan):
dadurch greift jetzt die gesetzliche Regelung und damit der Zeitwert.
Gern nochmal: Das siehst du so.
Zitat (von morlan):
Inwiefern spielt das eine Rolle wie das der Vermieter sieht?
Weil eben nicht nur du hier was sieht, sondern der Vermieter auch versucht, seine vermeintlichen Rechte durchzusetzen. Denn DER sieht es garantiert genau so:
Zitat (von morlan):
Weil ich dem Mieter den Triumph nicht gönne, dass liegt aber an andere Dinge die Vorgefallen sind.


Man sollte fairerweise erkennen, dass nicht alle Beteiligten die Sache so sehen wie du ---jetzt
Zitat (von morlan):
Offenbar nicht.
Es wird dir schwerfallen, einen Konstruktionsmangel bei millionenfach produzierten und fast weltweit verkauften Küchenschrankfronten nachzuweisen. Aber versuchs gern. IKEA ruft bei berechtigten Problemen durchaus auch mal Produkte zurück. Stell ich mir hier lustig/komisch vor.
Wir rufen die Front XY des Küchenunterschranks zurück.
Herr/Frau morlan hat durch weggewischte Wasserspritzer eine aufgequollene Türfront. :grins:

http://www.produktrueckrufe.de/component/search/?searchword=ikea

Mag sein, dass du dem Vermieter was nicht gönnst. Musst es aber anders anstellen.

Zitat (von morlan):
Die wenigsten Menschen fühlen sich gerne ausgenutzt und unfair behandelt, wenn dass das Gesetz oder die Rechtssprechung nicht berücksichtigt, dann sollte dieses doch geändert werden; denn das Gesetz ist für die Menschen da und nicht umgekehrt.
OMG. Was für eine gesammelte und hingebogene ****.
Welches Gesetz meinst du denn?
Ist dein Vermieter kein Mensch?
Sitzen in der Hausverwaltung keine Menschen?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#26
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
dadurch greift jetzt die gesetzliche Regelung und damit der Zeitwert.
Gern nochmal: Das siehst du so.


Nicht nur ich, auch andere Mitglieder dieses Forums. Was wäre denn dafür die Begründung?

Zitat (von Anami):
Man sollte fairerweise erkennen, dass nicht alle Beteiligten die Sache so sehen wie du ---jetzt


Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht wie mein Vermieter das sieht. Wie gesagt, es wurde nicht weiter thematisiert. Das nicht alle Beteiligten die gleiche Perspektive einnehmen müssen, ist mir schon klar: Einige Vermieter versuchen den Mieter die Schuld in die Schuhe zu schieben indem sie irgendwie auf unsachgemäße Verwendung der Mietsache verweisen. Der Mieter bestreitet das und verweist z.B. auf Einbaufehler, geringe Qualität oder das er auf etwas nicht hingewiesen worden ist.
Ich möchte hier vorrangig meine Sicht der Dinge schildern und nicht die Vermieterseite, die Seite meiner 5 Bekannte, die Seite eines Handwerkers und die des Versicherungsvertreters, die den Schaden ebenfalls sich angeschaut haben. Zusammenfassend: Sie sind alle auf meine Seite und können die Perspektive des Vermieters nicht nachvollziehen.
Es fehlte die juristische Seite, die wohl am entscheidendsten ist...

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
Offenbar nicht.
Es wird dir schwerfallen, einen Konstruktionsmangel bei millionenfach produzierten und fast weltweit verkauften Küchenschrankfronten nachzuweisen. Aber versuchs gern. IKEA ruft bei berechtigten Problemen durchaus auch mal Produkte zurück. Stell ich mir hier lustig/komisch vor.
Wir rufen die Front XY des Küchenunterschranks zurück.
Herr/Frau morlan hat durch weggewischte Wasserspritzer eine aufgequollene Türfront. :grins:

http://www.produktrueckrufe.de/component/search/?searchword=ikea.


Meine gestrige Antwort war auch eher rhetorisch zu verstehen. Falls man einen Konstruktionsmangel nachweisen kann, dann bin ich komplett raus, falls nicht, dann greift die gesetzliche Regelung, falls das strittig ist dann wären das aus Vermieterseite die 350 Euro, die eigentlich für die Platte gedacht waren, aber für die Küchentür verwendet wird. Ich hoffe ich habe es jetzt vollständig genug wiedergegeben.

Zitat (von Anami):
Mag sein, dass du dem Vermieter was nicht gönnst. Musst es aber anders anstellen.


Wie müsste ich es anstellen?

Zitat (von Anami):
Zitat (von morlan):
Die wenigsten Menschen fühlen sich gerne ausgenutzt und unfair behandelt, wenn dass das Gesetz oder die Rechtssprechung nicht berücksichtigt, dann sollte dieses doch geändert werden; denn das Gesetz ist für die Menschen da und nicht umgekehrt.
OMG. Was für eine gesammelte und hingebogene ****.
Welches Gesetz meinst du denn?
Ist dein Vermieter kein Mensch?
Sitzen in der Hausverwaltung keine Menschen?


Auch hier: Meine gestrige Antwort ist eher rhetorisch zu verstehen (aber mit einem ernst gemeinten Kern), und würde sich auf ein Gesetz beziehen, welches Du anführst. Was ist ein Mensch? Nach Platon ist ein Mensch ein zweifüßiges, federloses Lebewesen. Insofern tritt das wohl auch auf Vermieterseite zu. Jedoch sitzen auf der Vermieterseite Menschen mit den Eigenschaften manipulativ, faul und egomanisch zu sein - z.B. indem sie auch vollkommen überzogene Forderungen stellen (das ist gar nicht mal auf die Küche bezogen) - und wälzen sämtlich Tätigkeiten oder Schuld auf den Mieter ab und zeigen auch keine Diskussionsbereitschaft.
Mag juristisch in Ordnung sein, führt aber zu einer Verhärtung der Fronten, weil wir fühlende, zweifüßige, federlose Lebewesen sind.




-- Editiert von morlan am 01.07.2019 07:38

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#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von morlan):
weiß ich nicht wie mein Vermieter das sieht.
Das wirst du wahrscheinlich nun erstmal abwarten müssen.
Zitat (von morlan):
Es fehlte die juristische Seite, die wohl am entscheidendsten ist...
Ja, dann lass es einen Anwalt machen. Hier ist ein Forum.
Zitat (von morlan):
Wie müsste ich es anstellen?
Da brauchst du einen Anwalt, der das für dich so hinbiegt, wie du es möchtest.

btw. Platon hat beim Mietrecht nicht Pate gestanden.
Und für dein zukünftiges Mietverhältnis: Hau bitte nicht mit dem Hammer auf die Arbeitsplatte--- auch nicht zum Test. Das wäre eine unsachgemäße Verwendung der Mietsache, falls sie doch Schaden nimmt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#28
 Von 
morlan
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Es fehlte die juristische Seite, die wohl am entscheidendsten ist...
Ja, dann lass es einen Anwalt machen. Hier ist ein Forum.


Jupp, dass habe ich eh vor, ich finde es nur immer ganz sinnvoll das vorher in ein Forum zu stellen, wo man mit den unterschiedlichsten Ansichten konfrontiert wird. Das hilft einen selber noch mal zu reflektieren und kann auch neue Impulse liefern... So kann man dann gezielter Fragen stellen.

Zitat:
btw. Platon hat beim Mietrecht nicht Pate gestanden.


Eine Schande ist das.

Zitat:
Und für dein zukünftiges Mietverhältnis: Hau bitte nicht mit dem Hammer auf die Arbeitsplatte--- auch nicht zum Test. Das wäre eine unsachgemäße Verwendung der Mietsache, falls sie doch Schaden nimmt.


Danke für den Tipp. Meine aktuelle Küche gehört mir, dass darf ich dann mit mir selber aushandeln ;-)

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