Schadensersatz bei Rücktritt von Mietvertrag

29. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
RAS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz bei Rücktritt von Mietvertrag

Nach einer Wohnungsbesichtigung, bei der Preis und möglicher Einzugstermin festgelegt werden, erfolgt eine telefonische Zusage durch den potentiellen Mieter. Nach exakt 2 Wochen und vor der Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags tritt der Mieter telefonisch zurück und teilt dem Vermieter mit, dass er die Wohnung nicht nehmen wird. Das ganz läuft kurz vor Bezug der Wohnung ab. Ist eine Schadensersatzforderung durch den Vermieter rechtens? Wie hoch könnte diese lauten - eine Monatsmiete?
Wie sieht das ganze bei zeitlich begrenzten und vermittelten Mietverhältnissen aus?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Generell können Mietverträge mündlich geschlossen werden, so auch per mündlicher Zusage am Telefon, wenn über sämtliche Inhalte des Mietvertrages zwischen den Parteien eine Einigung erzielt wurde. ( Miethöhe, Einzug, Kaution ect.) Ist ein Mietvertrag wirksam geschlossen worden, so kann er durch Kündigung frühenstens durch den Mieter am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigung muß auch schriftlich erfolgen. Generell hätte der Vermieter dann Anspruch auf die Kaltmiete zzgl. verbraucherunabhängiger Nebenkosten.

Hier sehe ich jedoch das Problem der Beweisbarkeit seitens des Vermieters, dass der potentielle Mieter eine mündliche verbindliche Zusage erteilt hat. Im Zweifelsfall wird diese Zusage bestritten werden.

Deswegen sollten solche Verträge umgehend schriftlich geschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

B. Raupers

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