Schadensersatz für 25 Jahre altes Parkett - Komplettzahlung

15. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
xdinahx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz für 25 Jahre altes Parkett - Komplettzahlung

Zur Vorgeschichte:
Bei der Anmietung unserer Wohnung gab es zur Übergabe beträchtliche Mängel. Hauptmangel war das Parkett. Es sollte neu versiegelt werden vor unserem Einzug. War aber nicht der Fall. Zwei Wasserschäden mit 3 qm Größe. Parkett an einer Stelle kaputt, lose Holzstückchen.
Die Mitarbeiterin der Übergabefirma wollte die Mängel im Übergabeprotokoll nicht aufnehmen. Dadurch gab es zu einem späteren Zeitpunkt eine Besichtigung mit dem Geschäftsführer. Ein Zusatzprotokoll wurde erstellt. Es waren Zeugen dabei, auch bei der Erstübergabe. Das Zusatzprotokoll wurde akzeptiert.
Beim Auszug nach 6 Jahren wurde uns das Parkett in Rechnung gestellt eben wegen dieser Mängel. Neuverlegung in dem Zimmer mit dem kaputten Parkett und dem Wasserfleck. Die restliche Quadratmeterzahl der gesamten Wohnung mit Kosten für die Bearbeitung des Parketts.

Es wurden mehr qm angegeben als vorhanden, auch von Küche, Bad, Treppe und Abstellkammer in denen gar kein Parkett verlegt ist.
Die gesamte Wohnfläche obwohl das Parkett in mehreren Räumen/Bereichen keine Schäden aufwiesen.
Ohne Abzug des Zeitwerts. Parkett bereits 25 Jahre alt.

Wir erhielten nach Auszug direkt Schreiben vom Anwalt mit Zahlungsaufforderung (2 Monate nach Auszug). Der Anwalt wurde von uns, unserem Rechtsbeistand und unserer Versicherung angeschrieben. Keiner erhielt eine Antwort. 3 Monate nach unserem Einspruch beim Anwalt kam jetzt vom Gericht ein Schreiben. Dort wurde 6 Monate und 1 Tag nach Wohnungsübergabe Klage eingereicht.

Wie ist unsere rechtliche Lage und wie geht man am besten vor?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von xdinahx):
wie geht man am besten vor?

Man informiere Rechtsbeistand und Versicherung entsprechend.



Zitat (von xdinahx):
Es wurden mehr qm angegeben als vorhanden, auch von Küche, Bad, Treppe und Abstellkammer in denen gar kein Parkett verlegt ist.

Das wäre mir doch glatt eine Anzeige bei der Staatanwaltschaft wert ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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