Schadensersatz für Teppichboden, wenn Nachmieter diesen eh austauschen?

8. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Schadensersatz für Teppichboden, wenn Nachmieter diesen eh austauschen?

kurze Frage in die Runde, ist uns vor 4 Jahren passiert, schon erledigt, interessiert mich dennoch :
Bei Auszug war im Schlafzimmer auf dem hellen Teppich ein Kakaofleck (von unserem Junior). Natürlich macht man den weg, ist ja keine vertragsgemäße Nutzung. Als ich nun beim wegmachen war (ging kaum) kamen die Nachmieter um ihre Küche einzubauen. Diese sagten mir sie würden den Teppich sowieso ersetzen, da er ihnen zu hell sei. Daraufhin habe ich natürlich nichts mehr entfernt, der VM wollte trotzdem Geld für den Teppich. Nun meine Frage , unabhängig vom Zeitwert des Teppichbodens :
Hätte ich hier zahlen müssen, unabhängig davon, ob der Nachmieter einen anderen Bodenbelag einsetzt ??

Gruß

Michael

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Rechtlich gesehen hättest Du zahlen müssen, da kein Rechtsverhältnis mit dem Nachmieter besteht.
Der Nachmieter muss später die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, wie er sie bekommen hat. Er kann sich also auf den Fleck berufen, wenn er seinerseits bis zum Auszug einen Fleck auf den Teppich gemacht hat.

Eine Schadenersatzforderung hielte ich in der Situation trotzdem für unangemessen, wenn auch für rechtlich durchsetzbar.

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