Schadensersatz oder Mietminderung bei wochenlangem Heizungsausfall?

16. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
naky
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz oder Mietminderung bei wochenlangem Heizungsausfall?

Liebe Community,

ich möchte eure Einschätzung zu folgender Situation:
In einem Mehrfamilienhaus ist die Heizung seit zwei vollen Monaten ausgefallen, und die Bewohner informieren die Hausverwaltung regelmäßig per Fax über die eisigen Umstände. Trotz wiederholter Meldungen hat es der beauftragte Heizungsbauer in knapp 2 Monaten nicht geschafft, die Heizung zu reparieren, obwohl angeblich 3 oder 4 Reparaturversuche unternommen wurden.

Nun stellt sich die Frage: Wenn weder die Hausverwaltung noch der Vermieter schuld daran sind, dass der Heizungsbauer scheinbar unfähig ist, wer trägt dann die Verantwortung, und an wen können sich die Mieter wenden, um Schadensersatz oder Mietminderung geltend zu machen?

Zusätzlich gibt es eine weitere Frage: Eine Mietpartei war während des gesamten Heizungsausfalls verreist und hat daher keine Unannehmlichkeiten durch die defekte Heizung erlebt. Hat diese Mietpartei dennoch Anspruch auf Mietminderung?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge!

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124552 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von naky):
In einem Mehrfamilienhaus ist die Heizung seit zwei vollen Monaten ausgefallen, und die Bewohner informieren die Hausverwaltung regelmäßig per Fax über die eisigen Umstände.

In welchem Land spielt das denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5906x hilfreich)

Zitat (von naky):
die Heizung seit zwei vollen Monaten ausgefallen, und die Bewohner informieren die Hausverwaltung regelmäßig per Fax über die eisigen Umstände.
Und schon 3-4 x war ein Heizungstechniker da, der sein möglichstes versuchte? Mehr geht eigentlich nicht. Was bedeutet denn Umstände?
Zitat (von naky):
wer trägt dann die Verantwortung,
Das ist jetzt unbekannt. Darüber kann man trefflich streiten, später auch vor Gericht.
Zitat (von naky):
und an wen können sich die Mieter wenden, um Schadensersatz oder Mietminderung geltend zu machen?
1. An den Vermieter kann man sich wenden.
2. Welcher Schaden in € ist entstanden?
3. Mietminderung macht man, d.h. man zahlt weniger Miete oder man kündigt Minderung an und zahlt noch unter Vorbehalt.
Zitat (von naky):
Hat diese Mietpartei dennoch Anspruch auf Mietminderung?
Wieso Anspruch? Diese Mietpartei kann ganz einfach ihre Miete nicht mindern.

ABER: Wo waren denn seit Mitte Juli eisige Umstände, noch dazu in einem MFH, also nicht in einem Bergsteigerbiwak auf 4000m, oder? Temperaturen in der Wohnung? Tags oder nachts?
Eisige Temp. gab es nach allen meteorologischen und statistischen Messungen nirgends in D. Weder draußen noch drinnen.

...oder... meinst du evtl., dass kein WarmWasser aus der Zentralheizung mit WWbereitung zur Verfügung stand? :???:
also ehrlich:
Zitat (von naky):
da die Heizung und das Warmwasser im Winter für mindestens 2 Monate nicht funktionierten.
seit 2 Monaten... :bang:


-- Editiert von User am 16. September 2023 17:18

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5340 Beiträge, 656x hilfreich)

Zitat (von naky):
In einem Mehrfamilienhaus ist die Heizung seit zwei vollen Monaten ausgefalle


Durchaus üblich die Heizung im Sommer auszuschalten. Wo habe wir denn eisige Temperaturen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124552 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wo habe wir denn eisige Temperaturen?

Wenn auf der Nordhalbkugel Sommer ist, ist auf der Südhalbkugel Winter.

Zum Beispiel dauert in den meisten Teilen Australiens der Winter von Juni bis August (passt zu "seit zwei vollen Monaten ausgefallen"), mit Durchschnittstemperaturen um die 11 °C im Süden Australiens (passt zu "die eisigen Umstände", zumindest wenn man eine Frau ist).



Zitat (von Anami):
Eisige Temp. gab es nach allen meteorologischen und statistischen Messungen nirgends in D.

In DE auch im letzten Winter nicht wirklich durchgängig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5340 Beiträge, 656x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn auf der Nordhalbkugel Sommer ist, ist auf der Südhalbkugel Winter.


Ja mein Hase, ich erweitere nur für dich die Frage

Wo habe wir denn in Deutschland jetzt eisige Temperaturen?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5906x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124552 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wo habe wir denn in Deutschland jetzt eisige Temperaturen?

In Oberstdorf war es heute morgen um die 8 °C, in München-Riem 9 °C, die Zugspitze mit 3 °C lasse ich mal außen vor.
Für Männer eigentlich nur "erfrischend", für Frauen durchaus im Bereich "eisige Temperaturen"...


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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124552 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von Anami):
DORT war Winter.

Eine vollständige und für Dritte verständliche Schilderung des Sachverhaltes ist für die Beantwortung natürlich zielführend ...


Ob man noch weitere wichtige Details vergessen hat?



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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3796 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In Oberstdorf war es heute morgen um die 8 °C, in München-Riem 9 °C, die Zugspitze mit 3 °C lasse ich mal außen vor.

Mittags 25 Grad, am Abend 22 und in der Nacht sollen es 16 sein und morgen früh um 6 Uhr schon 22 Grad.
In Deutschlands Süden kann sich das ganze also nicht abspielen.
Wohne nicht in Oberstdorf, aber im Süden und eine Heizung wurde den ganzen Sommer nicht benötigt.
Wo können also die eisigen Zeiten gewesen sein?

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5340 Beiträge, 656x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wo können also die eisigen Zeiten gewesen sein?


Wir ergänzen für Harry:

Wo können also derzeit in Deutschland die eisigen Zeiten gewesen sein. Nicht, dass er uns wuschig wird. :devil:

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5906x hilfreich)

Nicht WO, sondern WANN. :wink:

Zitat (von naky):
Der Vermieter hat jedoch angekündigt, dass er von seinem Recht auf dauerhafte Mieterhöhung Gebrauch machen wird, falls die Mieter die gerechtfertigte Mietminderung durchsetzen.
Wenn dieser Vermieter seinen Mietern dann irgendwann tatsächlich ein rechtlich einwandfreies Mieterhöhungsverlangen in Schriftform zustellt--- gern wieder hier fragen.
Ankündigen ist nichts.

Warum fragst du eigentlich erst im September ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5340 Beiträge, 656x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von naky):
Der Vermieter hat jedoch angekündigt, dass er von seinem Recht auf dauerhafte Mieterhöhung Gebrauch machen wird, falls die Mieter die gerechtfertigte Mietminderung durchsetzen.


Wo hast du das denn schon wieder gefunden? Ich les mir grad die Augen blutig und finde das nicht :???:

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5906x hilfreich)

Ich klickte aufs Profil von @naky--- und fand es unter Strafrecht...
Oder man liest einfach hier den #6.
:wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5340 Beiträge, 656x hilfreich)

Mal ganz ehrlich, ich kann doch nicht zwischen den Threads hin- und herswitchen nur um annähernd der Frage etwas Substanz zu geben. So fleißig bin ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5906x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
ich kann doch nicht
Ich schon. Hier wars ganz einfach. Eine so blöd formulierte Frage--- seit 2 Monaten eisige Umstände--- ruft ganz einfach danach, was das wohl fürn TE ist...

Ein anderer User war viel fleißiger als wir beide zusammen und hat noch den Globus gedreht und die Wetterdaten von Orten in hoher Höhe gegoogelt... :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
naky
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wo habe wir denn in Deutschland jetzt eisige Temperaturen?


Nirgendwo im Text steht, dass es sich um jetzt oder Sommer handelt.
Bitte einfach vom offensichtlichsten ausgehen. Wenn ein Fragesteller von eisigen Temperaturen in einem deutschen Rechtsforum schreibt, dann handelt es sich offensichtlich um einen winterlichen Zeitraum in der Vergangenheit.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124552 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von naky):
Nirgendwo im Text steht, dass es sich um jetzt oder Sommer handelt.

Nach den Grundrege der deutschen Sprache schon ...
Zitat (von naky):
In einem Mehrfamilienhaus ist die Heizung seit zwei vollen Monaten ausgefallem




Zitat (von naky):
Trotz wiederholter Meldungen hat es der beauftragte Heizungsbauer in knapp 2 Monaten nicht geschafft, die Heizung zu reparieren

Und was konkret ist der Grund?



Zitat (von naky):
wer trägt dann die Verantwortung

Verantwortung wofür konkret?



Zitat (von naky):
an wen können sich die Mieter wenden, um Schadensersatz oder Mietminderung geltend zu machen?

Die Grundvoraussetzungen für Schadensersatz ist das ein Schaden entstanden ist. Also welcher konkrete Schaden ist entstanden?

Mietminderung man man denknotwendigerweise beim Vermieter geltend.
Wobei nach so langer Zeit dann auch schon Verwirkung eingetreten sein kann. Hat man wenigstens mal im Winter eine Mitminderung angekündigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2482 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von naky):
Wenn ein Fragesteller von eisigen Temperaturen in einem deutschen Rechtsforum schreibt, dann handelt es sich offensichtlich um einen winterlichen Zeitraum in der Vergangenheit.
... und damit dürfte der Drops hinsichtlich einer Mietminderung gelutscht sein, es sei denn man hat die Miete in diesen zwei Monaten nachweislich unter Vorbehalt gezahlt.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#19
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1374 Beiträge, 152x hilfreich)

Zitat (von naky):
Nirgendwo im Text steht, dass es sich um jetzt oder Sommer handelt.
Bitte einfach vom offensichtlichsten ausgehen. Wenn ein Fragesteller von eisigen Temperaturen in einem deutschen Rechtsforum schreibt, dann handelt es sich offensichtlich um einen winterlichen Zeitraum in der Vergangenheit.


Nö, offensichtlich handelt es sich um die letzten zwei Monate, denn du schriebst:

Zitat (von naky):
In einem Mehrfamilienhausistdie Heizung seit zwei vollen Monaten ausgefallen, und die Bewohner informieren die Hausverwaltung regelmäßig per Fax über die eisigen Umstände.


Also Gegenwart.

Bevor ich hier Leute anpöble, würde ich an meiner Rechtschreibung arbeiten.

Davon abgesehen ist es auch nicht total abwegig, dass sich User nach der Rechtslage in anderen Ländern erkundigen...wäre nicht das erste Mal.




-- Editiert von User am 18. September 2023 12:07

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5906x hilfreich)

Zitat (von naky):
Bitte einfach vom offensichtlichsten ausgehen.
evtl. gehts noch weiter für die Mieter?
deshalb:
a) Hat der Vermieter eigentlich seine *Drohung* mit der Mieterhöhung wahr gemacht?
b) Haben Mieter im Winter die Miete gemindert oder unter Vorbehalt gezahlt?
c) Ist die Heizung bzw. WW-Bereitstellung inzwischen sichergestellt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3782x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
beppi
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hatte (als Vermieter) einen ähnlichen Fall:
Heizung fällt in der kalten Jahreszeit aus. Mieter informiert mich (an einem Samstag). Ich bekomme zu allem Überfluss am nächsten Tag Corona, darf das Haus nicht verlassen und schreibe daher am Montag dem Mieter, dass ich mich leider erst nach meiner Genesung drum kümmern kann.
Der (ein insgesamt schwieriger Mensch) geht gleich am Dienstag zum Gericht, um eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Diese wird mir am Donnerstag vom Gerichtsvollzieher zugestellt.
Da es mir wieder besser geht, beauftrage ich am Freitag jemanden, der das Problem Anfang der folgenden Woche beseitigt.
Also aus Deiner Sicht: Eine einstweilige Verfügung geht schnell und könnte ein geeignetes Druckmittel sein. Ansonsten ginge evtl. auch Ersatzvornahme, d.h. Du beauftragst einen Handwerker und forderst die Kosten hinterher vom Vermieter zurück.

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5906x hilfreich)

Zitat (von beppi):
Also aus Deiner Sicht: Eine einstweilige Verfügung geht schnell und könnte ein geeignetes Druckmittel sein.
Du hast aber inzwischen gelesen, dass der Heizungsausfall im letzten Winter war? :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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