meine Mutter lebte ihr ganzes Leben in einem 2- Familienhaus, daß sie in den 90 iger Jahren an meinen Bruder übertragen hat.
Sie hatte ein lebenslanges Wohnrecht, daß nun durch Tod beendet
wurde. Mein Bruder und Eigentümer ist Miterbe so wie ich. In einem vorigen Beitrag habe ich bereits geschrieben, daß er die Renovierungskosten von mir anteilig fordert. Nun habe ich gerade Neuigkeiten erhalten. Undzwar von einem Rechtsanwalt, beauftragt von meinem Bruder. Darin steht, daß er Schadenersatz fordert, da eine Katze die Wände massiv zerkratzt hat. (7000 Euro!) Eine ganze hatte er aber nie geduldet, wegen des Hofhundes. Die Katze wurde bereits 2011 vertrieben. Nun soll es trotzdem wieder eine Katze gegeben haben, obwohl die Mutter so schwer krank war und täglich gepflegt werden mußte.
Der Schadensersatz wird auf Grund eines Angebotes einer Malerfirma gefordert. Ich habe die Malerfirma gerade telefonisch kontaktiert, weil ich Fragen zur Größe der Wohnung bzw. zu den Zimmern hatte. Ich habe mich bei ihm erkundigt, ob es tatsächlich solche großen Schäden durch eine Katze gibt. Er gab die Antwort mit einem klaren Nein, denn das wäre ihm beim ausmessen aufgefallen. Was mache ich denn jetzt? Was kann ich dem RA mitteilen denn er will schon bis zum ende des Monats den Anteil von mir haben.
Schadensersatz wg. Kratzspuren
22. April 2021
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Frage vom 22. April 2021 | 18:23
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 6x hilfreich)
Schadensersatz wg. Kratzspuren
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#1
Antwort vom 22. April 2021 | 18:32
Von
Status: Master (4611 Beiträge, 554x hilfreich)
versteh ich nicht, warum sollst du zahlen? Dein Hund, deine Katze, deine Wohnung?
Evtl. eher im Erbrecht anzusiedeln? Hast du auch was bekommen in den 90igern oder jetzt? Hast du das Erbe angetreten?
#2
Antwort vom 22. April 2021 | 18:39
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatEvtl. eher im Erbrecht anzusiedeln? Hast du auch was bekommen in den 90igern oder jetzt? Hast du das Erbe angetreten? :
wir haben das Erbe angetreten, ja. Der Eigentümer und Miterbe ist der Meinung es ist wie im Mietrecht. Das eben die Wohnung, renoviert an den Eigentümer übergeben wird, weil das Wohnungsrecht erloschen ist mit Tod.
Ja, klar will er die Kosten dafür (als Eigentümer) nicht allein tragen
denn so wie er es herrichten lassen möchte kostet es dann eben auch, hier eben(7000 Euro)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. April 2021 | 18:41
Von
Status: Master (4611 Beiträge, 554x hilfreich)
ZitatDer Eigentümer und Miterbe ist der Meinung es ist wie im Mietrecht. :
Musste grad revidieren
Zitat:Sämtliche Kosten, die durch die Nutzung des Wohnrechts ( § 1093 BGB ) entstehen, muss der Wohnrechtsnutznießer auch tragen. Hierzu zählen die laufenden Kosten und auch eine zeitgemäße Renovierung der bewohnten Räume. Die Erben haben für sämtliche Verbindlichkeiten des Verstorbenen einzutreten, demnach auch für die im laufenden Jahr entstandenen Nebenkosten der Wohnung( Strom, Wasser, Versicherung etc.) und auch für die Kosten der Renovierung.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnrecht-im-Todesfall--f181698.html
Die Frage ist, ob die Höhe der Kosten angemessen ist, das muss definitv ein Anwalt prüfen.
-- Editiert von Solan196 am 22.04.2021 18:45
#4
Antwort vom 22. April 2021 | 18:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Du kannst ihm anbieten, dich als Erbe an den angemessenen Renokosten und zb hälftig an den NK zu beteiligen (falls es nur 2 Erben gibt).ZitatWas kann ich dem RA mitteilen :
Wo wohnst du denn?
Spielt das Drama eigentlich in Deutschland?
#5
Antwort vom 22. April 2021 | 19:09
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitatdemnach auch für die im laufenden Jahr entstandenen Nebenkosten der Wohnung( Strom, Wasser, Versicherung etc.) und auch für die Kosten der Renovierung :
diese Nebenkosten sind unter "Gegenleistung" im Notarvertrag
nur mit ,Heizung, Strom und Wasser benannt. Dann muß auch dieses nur bezahlt werden?
#6
Antwort vom 22. April 2021 | 19:13
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 6x hilfreich)
ZitatWo wohnst du denn? :
Spielt das Drama eigentlich in Deutschland?
Das Drama kommt jetzt erst richtig in Fahrt und ist im Stadium eines Krimis. Ich wohne 600 km weit entfernt vom "Tatort"
Ich habe noch nie gehört daß eine Katze einen so großen Schaden gemacht haben soll und dies durch den Malermeister nicht aufgefallen sein soll....
#7
Antwort vom 22. April 2021 | 20:27
Von
Status: Master (4611 Beiträge, 554x hilfreich)
Zitatdiese Nebenkosten sind unter "Gegenleistung" im Notarvertrag :
nur mit ,Heizung, Strom und Wasser benannt. Dann muß auch dieses nur bezahlt werden?
ja zzgl. der Renovierung. Nimm dir einen Anwalt und lass dich ordentlich beraten.
#8
Antwort vom 22. April 2021 | 21:22
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 6x hilfreich)
Zitatja zzgl. der Renovierung. Nimm dir einen Anwalt und lass dich ordentlich beraten. :
Danke, RA hab ich. Nur leider darf ich nicht soviel Fragen. Schließlich ist er nicht meine Laibeigene.... Ich muß also auf Gnade warten in dieser doch langsam anschwellenden Erbsache. Ich kann in diesem Stadium doch nicht noch einmal einen neuen Anwalt suchen. Glaube auch nicht das sich das Einer antut. Deshalb bin ich auch hier auf Antworten angewiesen. Vielen Dank nochmals
#9
Antwort vom 23. April 2021 | 07:49
Von
Status: Master (4611 Beiträge, 554x hilfreich)
ZitatDanke, RA hab ich. Nur leider darf ich nicht soviel Fragen. Schließlich ist er nicht meine Laibeigene.... Ich muß also auf Gnade warten in dieser doch langsam anschwellenden Erbsache :
Was schreibst du denn da für einen Unsinn? Du bezahlst den Anwalt, du kannst ihm so viele Fragen stellen wie du möchtest. Am besten schreibst du alles auf, dass du nicht jeden Tag eine Frage hinterherkleckern musst, das würde sonst tatsächlich nerven.
ZitatIch kann in diesem Stadium doch nicht noch einmal einen neuen Anwalt suchen. Glaube auch nicht das sich das Einer antut. Deshalb bin ich auch hier auf Antworten angewiesen. Vielen Dank nochmals :
Die Erbsache ansich wird nicht das Problem sein, die Mandantschaft da schon eher.
Hier ist keine Rechtsberatung, das was hier geschrieben steht kann genausogut falsch sein wie richtig. Das hier ist ein Meinungsforum über Rechtsfragen, nicht mehr und nicht weniger.
#10
Antwort vom 23. April 2021 | 11:49
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
ZitatDer Schadensersatz wird auf Grund eines Angebotes einer Malerfirma gefordert....Ich habe mich bei ihm erkundigt, ob es tatsächlich solche großen Schäden durch eine Katze gibt. Er gab die Antwort mit einem klaren Nein :
ZitatWas mache ich denn jetzt? :
Deinen Anwalt kontaktieren!
ZitatWas kann ich dem RA mitteilen :
Dem eigenen Anwalt mitteilen, dass zwischen Angebot und der telefonischen Aussage der Malerfirma eine eklatante Diskrepanz besteht, welche die Gegenpartei bitte erklären möge.
Dem gegnerischen Anwalt, teilst Du ganz genau nichts mit.
ZitatJa, klar will er die Kosten dafür (als Eigentümer) nicht allein tragen :
denn so wie er es herrichten lassen möchte kostet es dann eben auch, hier eben(7000 Euro)
Man kann auch über den eigenen Anwalt fragen lassen, ob hier möglicherweise eine Luxussanierung auf Deine Kosten geplant ist...
Bei der hier im Raum stehenden Summe würde ich ohne Gutachten eines unabhängigen Bausachverständigen überhaupt nichts machen.
Solltest Du auch mit Deinem Anwalt besprechen.
Was Du keinesfalls machen solltest, eigenmächtig dort agieren.
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