Schadensersatzansprüche

1. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
doreen73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 16x hilfreich)
Schadensersatzansprüche

Also ich beschreibe mal kurz die Situation.
Der Mieter hat 2018 Mängel beim damaligen Vermieter angezeigt. Der Vermieter wollte die Mängel beseitigen und nahm Kontakt mit einer Firma auf. Zu weiteren Absprache mit dem Mieter übermittelte der Vermieter die Kontaktdaten an den Mieter mit der Bitte um Absprache mit der Firma. Der Mieter kam nach mehrmaligen Aufforderungen dem nicht nach. Somit konnte der Riss im Mauerwerk nicht beseitigt werden. Der damalige Vermieter verstarb 2019. Dem neuen Besitzer wurden dann die Mängel nicht mitgeteilt. Der Riss im Mauerwerk ist immer noch und Schimmel hat sich gebildet.
Jetzt zieht der Mieter aus. Kann der jetzige Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von doreen73):
Kann der jetzige Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen?
Ich meine, nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von doreen73):
Kann der jetzige Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen?

Zumindst nicht beim Mieter. Der hat den Schaden [u]nachweisbar[u] gemeldet, der Schaden ist also bekannt. Der Verkäufer hätte dem neuen Eigentümer eigentlich diesen Schaden melden müssen. Hat er das unterlassen, könnte der neue Eigentümer evtl. darauf zurückgreifen.

Zitat (von doreen73):
Zu weiteren Absprache mit dem Mieter übermittelte der Vermieter die Kontaktdaten an den Mieter mit der Bitte um Absprache mit der Firma. Der Mieter kam nach mehrmaligen Aufforderungen dem nicht nach. Somit konnte der Riss im Mauerwerk nicht beseitigt werden.


Mit den Handwerkern zu verhandeln ist nicht Pflicht des Mieters.
Ein Riss im Mauerwerk dürfte dennoch auch für einen neuen Eigentümer nicht unsichtbar sein. Wahrscheinlich trifft die Schadensbehebung denjenigen, der nach dem Gesetz als Schuldner bezeichnet werden kann/wird.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von doreen73):
Der Mieter kam nach mehrmaligen Aufforderungen dem nicht nach.

Warum auch?
Weder muss man Bitten befolgen, noch ist das eine Pflicht des Mieters.



Zitat (von doreen73):
Somit konnte der Riss im Mauerwerk nicht beseitigt werden.

Doch, das hätte er durchaus können.



Zitat (von doreen73):
Kann der jetzige Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen?

Ja, kann man.
Geltend machen kann man, denn geltend machen kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, ...) mit.

Als erstes wäre mal zu prüfen, wie der jetzige Vermieter seinen Status "Vermieter" erhalten hat.
Als zweites wäre interessant zu wissen wann konkrete der der jetzige Vermieter die Wohnung besichtigt hat bzw. ob der Riss auch von außen zu sehen war, als der jetzige Vermieter seinen Status "Vermieter" erhalten hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von doreen73):
Der Riss im Mauerwerk ist immer noch und Schimmel hat sich gebildet.
Ob sich evtl. ---deswegen-- Schimmel gebildet hat, wäre erst noch zu beweisen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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