Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen malermäßigen Mängeln

24. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Vanvo96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen malermäßigen Mängeln

Hallo :)
Am 30.01.2023 haben wir unsere Mietwohnung mittels Wohnungsübergabe an den vermietet zurückgegeben. Dieser war der Meinung, dass die Wohnung (wir haben insgesamt knapp 10 Jahre darin gewohnt, es wurden keinerlei Instandsetzungen in dieser Zeit durchgeführt), dass die Wände fleckig gestrichen wurden. Da wir genug Energie und Zeit in diese Wohnung gesteckt haben, haben wir uns darauf eingelassen, dass eine Fachfirma die angeblichen Mängel beseitigt. Alles wurde in einem Übergabeprotokoll festgehalten.

Mitte Juni kam dann eine Rechnung reingeflattert, in der eine Summe von 1.289 € von uns gefordert wird. Die komplette Wohnung wurde gestrichen, wir sollen es bezahlen. Sofort Widerspruch geschrieben, doch der Vermieter pocht auf die Rechnung. Es wird immer pauschal pro Wohnung abgerechnet. Nun die Frage: Müssen wir die komplette Summe zahlen? Wir haben direkt wieder Widerspruch eingelegt und haben uns auf das Übergabeprotokoll berufen, indem klipp und klar steht "malermäßige Mängel werden durch eine Fachfirma beseitigt". Wieso sollen wir dann das Streichen der gesamten Wohnung zahlen? Bevor wir einen Anwalt einschalten, hoffe ich hier auf Ratschläge und eventuell Gleichgesinnte, die ähnliche Erfahrungen machen mussten. Eine Rechtsschutz besteht leider nicht (hätte man das mal vorher gewusst...)

Auf die kurze Verjährung der Schadensersatzansprüche (die Frist sollte ja zum 30.07.2023 ablaufen) können wir uns sicher nicht verlassen, da die Frist durch unsere Widersprüche gehemmt ist?

Über Antworten bin ich sehr dankbar!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116173 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von Vanvo96):
indem klipp und klar steht "malermäßige Mängel werden durch eine Fachfirma beseitigt". Wieso sollen wir dann das Streichen der gesamten Wohnung zahlen?

Weil die Mängel offenbar die gesamte Wohnung betrafen ...



Zitat (von Vanvo96):
Es wird immer pauschal pro Wohnung abgerechnet.

Sehr schlecht für den Vermieter, denn ihm steht laut Gesetz nur der Ersatz des Schadens zu.



Zitat (von Vanvo96):
Alles wurde in einem Übergabeprotokoll festgehalten.

Da könnte man natürlich auch eine Abweichung vom Gesetz vereinbaren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vanvo96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Weil die Mängel offenbar die gesamte Wohnung betrafen ...


Im Protokoll wurden alle Räume einzeln aufgeführt, "nur" 3 von 6 Räumen weisen laut Protokoll Mängel auf und wurden mit "mangelhaft" gekennzeichnet.

Zudem hat die tolle Dame uns zugesichert, natürlich mündlich, dass nur einzelne Wände/Decken gestrichen und in Rechnung gestellt werden. Das eine Abrechnung pauschal erfolgt, wurde mit keiner Silbe erwähnt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 59x hilfreich)

Man hat das

Zitat (von Vanvo96):
indem klipp und klar steht "malermäßige Mängel werden durch eine Fachfirma beseitigt"

und das
Zitat (von Vanvo96):
Im Protokoll wurden alle Räume einzeln aufgeführt, "nur" 3 von 6 Räumen weisen laut Protokoll Mängel auf und wurden mit "mangelhaft" gekennzeichnet.

schriftlich.

Wenn man das
Zitat (von Vanvo96):
doch der Vermieter pocht auf die Rechnung. Es wird immer pauschal pro Wohnung abgerechnet

auch noch schriftlich hat (oder sich eine Rechnungskopie mit den aufgeführten Arbeiten besorgen kann) kan man dem Vermieter anbieten, die Hälfte der Rechnung zu begleichen.

Das mit den einzelnen Wänden/Decken kann man sich aber abschminken.

Signatur:

- car4000 -

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