Schadensersatzforderung nach Auszug - Wohnungsabnahme war aber in Ordnung

29. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Zauberbine2002
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Schadensersatzforderung nach Auszug - Wohnungsabnahme war aber in Ordnung

So ich hoffe mir kann einer weiter helfen. Wir hatten am 31.12.11 die Wohnungsübergabe mit Wohnungsabnahme protokoll in dem soweit alles in Ordnung war auser die Dunstabzugshaube zu reinigen da ich dies vergessen hatte. Und eine Wand im Schlafzimmer unter vorbehalt da sich ein Stück löste.
So und nun habe ich 2 Briefe hier vom Anwalt des Vermieters. Er hatt hier nun Schäden aufgeführt die nicht im Protokoll stehen. Wohnzimmer noch mal neu streichen und das Bad und 2 Wände in einem Kinderzimmer. In der Küche eine Tapete ersetzen und die Decke noch mal streichen. Und die Dunstabzugshaube will er gleich neu ersetzen da sie anscheinend in so großem Maße verschmutz ist das sie auszutauschen ist um einen ordnungsgemäßen Gebrauch zu Gewährleisten.

So nun meine Frage kann er das Geld von uns einklagen? Auf dem Übergabeprotokoll sind diese ganze Schäden nicht drauf und er hat uns die Wohnung so abgenommen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Ob der Anwalt Geld fordern kann, dass haben sie ja nun mitbekommen.
Nur ob diese Forderungen zu Recht bestehen, steht auf einem anderen Blatt.

Grundsätzlich gilt, was im Übergabeprotokoll festgehalten ist - sagt auch die Rechtsprechung.
Das ist ja der Sinn eines Protokolls.

Haben sie denn die Mängel des Protokolls beseitigt?
Oder wurde ihnen eine Frist dazu gesetzt?
Gibt es eine Schönheitsreparaturklausel?

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#3
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Gilt das eigentlich auch, wenn bei Einzug ein Protokoll erstellt wurde und der Mieter kommt danach mit x verschiedenen Mängeln?

Selbstverständlich !
Diese vom M selbst gemeldeten Mängel dürfen dann aber bei Auszug im Übergabeprotokoll nicht vergessen werden !


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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@sonne12367:
Gilt das eigentlich auch, wenn bei Einzug ein Protokoll erstellt wurde und der Mieter kommt danach mit x verschiedenen Mängeln?

Dazu:
http://www.immonet.de/service/wohnungsuebergabe.html:
"Da nicht jeder Mangel während der Wohnungsübergabe ersichtlich ist, können sogenannte versteckte Mängel auch noch nachträglich angezeigt werden. Während des Sommers lässt sich beispielsweise nicht einfach kontrollieren, ob die Heizung richtig funktioniert. Schimmel an den Wänden ist auch nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Findet der Mieter einen verdeckten Mangel, muss dieser dem Vermieter unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Dem Vermieter muss ausreichend Zeit gegeben werden, den Schaden beheben zu lassen – beeinträchtigen dieser den Wohnwert, kann der Mieter die Miete mindern."

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