Schadensersatzforderung nach Auszug aus eigentlich unvermietbarer Wohnung

22. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
kamika
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzforderung nach Auszug aus eigentlich unvermietbarer Wohnung

Hallo zusammen,

bei folgendem Problem bitte ich um eine Einschätzung:

Eine Person X wohnt 3 Jahre in einem renovierungsbedürftigem Haus in 2 Zimmern. Die Miete ist niedrig, jedoch müssen auch allerlei Unannehmlichkeiten in Kauf genommen werden. So gibt es z.B. kein fließendes Wasser in der Küche und am Waschbecken der Toilette, Putz blättert teilweise in der Wohnung von den Wänden, Gesamtzustand der Wohnung ist unter normalen Zuständen unvermietbar. Im Haus wohnen außerdem noch weitere Personen (inkl. Vermieter) in einer Art WG zusammen und nutzen gemeinschaftlich Küche und Bad.
Das Haus soll in absehbarer Zeit renoviert werden, daher werden alle Angebote der Person X, den Wohnzustand der Wohnung zu verbessern abgelehnt, mit der Begründung, die Wohnung werde sowieso bald renoviert.

Wichtig außerdem: Es gibt weder einen schriftlichen Mietvertrag, noch ein Übergabeprotokoll, alles basiert nur auf mündlichen Vereinbarungen. Womöglich wird die Miete auch nicht versteuert. Beim Festkostenpreis der Miete sind auch die Nebenkosten enthalten. Wurde mal etwas mehr Strom verbraucht, so hat der Mieter mal etwas mehr bezahlt. Aber alles auch nur mündlich besprochen, nie wurden Zahlungen schriftlich festgehalten.

Nach drei Jahren zieht Person X aus dem Haus aus. Beim Auszug wird ein Nässeschäden von circa 2 Quadratmeter am Parkettfußboden festgestellt. Das ohnehin schon sehr alte und abgenutzte Parkett ist an dieser Stelle schwarz und muss ausgebessert werden.

Mittlerweile ist außerdem klar, dass das Haus wohl doch nicht so umfangreich wie ursprünglich geplant renoviert werden soll, aus welchen Gründen auch immer.

Allerdings scheint der Vermieter, der selbst im Haus wohnt, jetzt seine große Chance zu******rn und stellt plötzlich Forderungen. Wie sind die Forderungen einzuschätzen?

1. Das Parkett im besagten Zimmer soll an mehreren Stellen, von denen nur der schwarze Fleck nachweislich vom Mieter X ist, ausgebessert werden. Zudem soll das Parkett im kompletten Raum abgeschliffen und neu lackiert werden, damit wieder ein ebenmäßiges Bild entsteht. Diese komplette Restaurierung soll die Person X bezahlen. (Wie gesagt war das Parkett schon vorher in einem schlechten Zustand)

2. Schimmelbefall im Bad soll beseitigt werden. Zwar hat die Person X über drei Jahre das Bad benutzt. Doch hat zumindest eine weitere Person das Bad auch immer mitbenutzt. Und der Schimmel war laut Person X schon beim Einzug vorhanden. Angeblich hat aber die Person X den Schaden durch unzureichendes Lüften verursacht.

3. Stromkosten, die angeblich nicht oder nur unzureichend bezahlt wurden, werden nachträglich in Rechnung gestellt. (Wie gesagt, es gibt über keine Zahlung einen schriftlichen Beleg)

4. Der Umzug erfolgte nach gegenseitigem Einvernehmen mit dem Vermieter erst am 1. des Monats. Jetzt wird plötzlich der komplette Folgemonat Miete in Rechnung gestellt.

5. Außerdem wird eine Entschädigungszahlung von zukünftiger Miete angedroht, da vor Klärung und Zahlung all der Schäden angeblich kein neuer Mieter einziehen kann und somit Mietausfälle entstehen.

6. Gedroht wird zudem mit zusätzlichen Kosten, die durch etliche benötigte Gutachten (Gutachten Parkett, Schimmel und Strombedarf) zu Stande kommen.

Wie wird der Fall hier eingeschätzt? Die Person droht mit Rechtsanwalt und einem hohen Streitwert, doch hat sie ohne Mietvertrag und Übergabeprotokoll überhaupt eine rechtliche Grundlage für einen Rechtsstreit?
Angebot der Person X war, die Hälfte der Parkettrechnung zu übernehmen. Dieses Angebot wurde ausgeschlagen und stattdessen nur noch mehr vollkommen abwegige Forderungen nachgeschoben.

1000 Dank für alle Einschätzungen und Antworten!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
kein fließendes Wasser ... am Waschbecken der Toilette,

Ist das nur zur Zierde montiert worden ?
Ist denn ein Abfluß vorhanden ?

quote:
Womöglich wird die Miete auch nicht versteuert

Wäre die WHG dann für dich vermietbarer ?

quote:
da vor Klärung und Zahlung all der Schäden angeblich kein neuer Mieter einziehen kann und somit Mietausfälle entstehen.

Da ist was dran.

quote:
Gedroht wird zudem

Es wird doch nicht gedroht, sondern lediglich aufmerksam gemacht.

quote:
hat sie ohne Mietvertrag und Übergabeprotokoll überhaupt eine rechtliche Grundlage für einen Rechtsstreit?

Diese Person nennt sich VM und hat bestimmt Zeugen für eure meist mündlichen Vereinbarungen.

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#2
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
1. Das Parkett im besagten Zimmer soll an mehreren Stellen, von denen nur der schwarze Fleck nachweislich vom Mieter X ist, ausgebessert werden. Zudem soll das Parkett im kompletten Raum abgeschliffen und neu lackiert werden, damit wieder ein ebenmäßiges Bild entsteht. Diese komplette Restaurierung soll die Person X bezahlen. (Wie gesagt war das Parkett schon vorher in einem schlechten Zustand)


Naja, wenn (!) das Parkett durch den vom Mieter verursachten Schaden sowieso komplett gemacht werden müßte, kann er sich wohl kaum darauf berufen, daß er nicht die kompletten Kosten bezahlen müsse.

quote:
Zwar hat die Person X über drei Jahre das Bad benutzt. Doch hat zumindest eine weitere Person das Bad auch immer mitbenutzt.


Und wieso soll das das Problem des VM sein, was "weitere Personen" aus dem Umfeld des M anstellen?

quote:
3. Stromkosten, die angeblich nicht oder nur unzureichend bezahlt wurden, werden nachträglich in Rechnung gestellt. (Wie gesagt, es gibt über keine Zahlung einen schriftlichen Beleg)


Wenn man die Zahlung nicht gerichtsfest beweisen kann, könnte man da durchaus die A-Karte gezogen haben. Das muß man nämlich im Streitfall.

quote:
4. Der Umzug erfolgte nach gegenseitigem Einvernehmen mit dem Vermieter erst am 1. des Monats. Jetzt wird plötzlich der komplette Folgemonat Miete in Rechnung gestellt.


Wenn man dieses Einvernehmen denn im Streitfall beweisen kann, dann nicht. Sonst...

quote:
5. Außerdem wird eine Entschädigungszahlung von zukünftiger Miete angedroht, da vor Klärung und Zahlung all der Schäden angeblich kein neuer Mieter einziehen kann und somit Mietausfälle entstehen.


Ist der VM denn pleite? Er müßte schon den Schaden mindern, d.h. die Mängel gerichtsfest dokumentieren (lassen), dann beseitigen und neu vermieten, wenn er das kann.
Einfach mal jahrelang leer stehen lassen, bis der M seine Schulden bezahlt hat, und dafür dem M Mietausfall in Rechnung stellen, das geht nicht.

quote:
6. Gedroht wird zudem mit zusätzlichen Kosten, die durch etliche benötigte Gutachten (Gutachten Parkett, Schimmel und Strombedarf) zu Stande kommen.


Darauf würde der M in der Tat sitzen bleiben, wenn er die Schäden auch verursacht hat. Das ist halt immer das Risiko in so einer Situation - entweder das Gutachten ergibt, daß der M keine Schuld hat, dann hat der VM den Schwarzen Peter, ansonsten halt der M.

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#3
 Von 
kamika
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, das mit dem Parkett ist ja nicht so eindeutig klar, denn es gibt im Mietrecht die Klausel des "Alt gegen neu":

"Ein ausziehender Mieter, der vorhandenes Parkett jedoch verunreinigt oder schuldhaft beschädigt hat, ist im Rahmen des Schadensersatz verpflichtet, das Parkett in der Wohnung zu reinigen, oder abzuschleifen und neu zu versiegeln. LG Osnabrück, Urteil vom 6. Juni 2001, Az: 1 S 1099/00 , 1 S 14/01 (11), 1 S 14/01 ). Der Vermieter muss sich jedoch einen Abzug "Alt für Neu" gefallen lassen, denn in aller Regel ist davon auszugehen, dass ein Parkettboden spätestens nach 10 Jahren Nutzungsdauer neu abzuschleifen und zu versiegeln ist. Bei einem bereits 5 Jahre alten Parkettboden sind also noch 50 % der Kosten vom Mieter zu tragen."

Und wegen dem Schimmel im Bad hatte ich noch vergessen, dass es dort vor circa 2 Jahren einen Wasserrohrbruch gab. Wahrscheinlich ist der Schimmel darauf zurück zu führen. Es entsteht eher der Eindruck, dass der VM nun die Beseitigung der Schäden auf dem Mieter abwälzen will.

Wegen des Wassers: Nein, das Waschbecken war nicht nur zur Zierde vorhanden, aber die Rohre sind so alt, dass sie einfach dicht sind und kein Wasser mehr durch kommt. War aber schon vor Einzug so.

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#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Wahrscheinlich ist der Schimmel darauf zurück zu führen.

Beweis es.

quote:
Es entsteht eher der Eindruck, dass der VM nun die Beseitigung der Schäden auf dem Mieter abwälzen will.

Mit Eindrücken kannst Du aber keinen Richter überzeugen.

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Der VM muß beweisen, daß Schäden auf den Mieter zurückzuführen sind, und ihre Höhe, will er von ihm Geld haben. Und er muß für irgendwelche Nachzahlungen des Stroms Abrechnungen und Zahlungsbelege vorweisen.

X sollte sich auf weitere Diskussionen nicht mehr einlassen. Erst wenn wirklich ein Brief vom Anwalt kommt, selber einen Anwalt aufsuchen. Manche Vermieter möchten gern beim Auszug einer Sanierung ihrer Bude finanziert haben. Das läuft aber so nicht.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Manche Vermieter möchten gern beim Auszug einer Sanierung ihrer Bude finanziert haben.

Manche Buden, in denen M gehaust haben, haben das aber bitter nötig.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das stimmt leider. Wenn es jedoch so ist, wie der TE schreibt, daß schon eine Bruchbude gemietet wurde, muß auch nur eine solche hinterlassen werden.

Die Liste der Forderungen des Vermieters im Eröffnungsposting, zusammen mit dem Fehlen von Protokollen, schriftlichem Vertrag, Abrechnungen und Belegen, läßt vermutlich jeden Anwalt, erst recht Richter, mit dem Kopf schütteln. Die Drohungen des VM sind nicht ernstzunehmen.

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

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