Hallo,
folgend mein Problem:
im August 2012 bin ich mit meiner Freundin in eine frisch renovierte Mietwohnung gezogen.
Anfangs war alles gut bis auf eine paar kleine Mietmängel die der Vermieter noch beseitigen sollte.
Kurz nach Anfang der Heizperiode begann es zu Schimmel, erst nur im Schlafzimmer und Küche anschließend in allen Räume.
Aufgrund meiner Vorbildung kann ich sagen das es nicht am falschen Lüften/ Heizen lag.
Wiederholt nahmen wir Kontakt mit dem Vermieter auf, deren Angestellte uns immer wieder vertrösteten, nach einiger Zeit ca. September begannen wir die Miete zu kürzen erst 10% dann 15%. Als wir dem Vermieter schriftlich über eine erneute Mietkürzung auf 30% informierten reagierte er und schickte einen Maler der denn Schimmel entfernte und überstrich. Aufgrund der kalten Wände und hohen Luftfeuchtigkeit meist über 70% lief die frische Farbe in der folgenden Nacht wieder von der Wand auf den Boden und der Schimmel war wieder deutlich zu erkennen.
Wie ich dies gesehen habe, verfasste ich an den Vermieter eine außerordentliche fristlose Kündigung aufgrund von Gesundheitlichen Gefahren.
Die Wohnungsübergabe inkl. Protokoll fand statt.
Eine Woche nach der Übergabe verfasste ich an den Vermieter einen Brief mit der Schadensersatzforderung zur Naturalrestitution § 249 Satz 2 BGB
.
Hierbei aufgeführte Positionen waren kosten für Miettransporter, Maklercourtage für neue Wohnung, Möbelverkauf unter Wert.
Der Vermieter hat sich bis heute dazu nicht geäußert und es sind keine Zahlungen eingegangen.
In welcher Rechtlichen Lage befinde ich mich nun, führt kein Weg an einem Besuch bei Anwalt vorbei oder kann ich meine Rechtliche Ansprüche auch anders geltend machen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
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Schadensersatzforderung nach Auszug wegen Schimmel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?

quote:
Wie ich dies gesehen habe, verfasste ich an den Vermieter eine außerordentliche fristlose Kündigung aufgrund von Gesundheitlichen Gefahren.
Und das soll funktionieren? Mit Sicherheit nicht, denn solch eine Gesundheitsgefahr kann man sich als Mieter nicht selbst attestieren. Dazu braucht es in unserem Land immer noch die Meinung des Amtsarztes (Gesundheitsamt).
quote:
Der Vermieter hat sich bis heute dazu nicht geäußert und es sind keine Zahlungen eingegangen.
Würde mich wundern, wenn da überhaupt eine Zahlung erfolgen wird. Der Exvermieter wird die Angelegenheit eher in die Hände eines Anwalts für Mietrecht geben und der stellt dann fest, dass die fristlose Kündigung für den Papierkorb war. Und dann wird es teuer.
Bevor man außer der Reihe eine Wohnung kündigt sollte man sich bei einem Anwalt absichern.
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*** August 2012 bin ich mit meiner Freundin in eine frisch renovierte Mietwohnung gezogen. ***
Der Mieter konnte nicht erkennen das die Wände vom Schimmel befallen waren ,so etwas nennt man versteckter Mangel. Der trat mit der Heizperiode wieder hervor.
Die emaligen Mängel wurde nicht Fachmännisch beseitigt, sondern wahrscheinlich nur drüber gespinselt.Das tat der Maler nachher noch einmal, abschruppen, und Farbe drauf, keine Isolierung oder so was.So habe ich es verstanden.
Mit der Kündigung war es zu schnell,hier hätte man den Vermieter erneut zur Fachgerechter Beseitigung auffordern müssen.
Hat das Haus eine Wärmedämmung?
LG
Silvia
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Auch wenn der Mangel versteckt gewesen sein sollte, muss derjenige, der daraus Schadensersatzansprüche geltend macht, die rechtlichen Regeln einhalten
Mietmangel: Schadensersatzanspruch nur wenn Vermieter mit Mangelbeseitigung in Verzug (dies setzt Mängelanzeige, Aufforderung zur Abhilfe unter Fristsetzung und ergebnislose Verstreichung der gesetzten Frist voraus) > BGB § 536
ff
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
Wie schon gesagt wurde, ist bei einer fristlosen Kündigung ebenfalls der hierzu berechtigende Grund zu beweisen (toxikologisches Gutachten - es ist ja auch nicht jeder Schimmel gleich gesundheitsgefährlich)
Wenn da jetzt etwas nicht beachtet wurde, wird der Mieter auch keinen Schadensersatzforderung durchsetzen können. Zusätzlich hätte er sich mit einer unberechtigten fristlosen Kündigung seinerseits schadensersatzpflichtig gemacht.
Wenn tatsächlich der Auszug bereits erfolgt ist, dann ist der Mieter jetzt in einer denkbar schlechten Position um nachträglich überhaupt noch das Vorhandensein eines Mangels beweisen zu können.
http://www.mietrechtler-in.de/beweislast-fuer-richtiges-heizen-und-lueften.html?PHPSESSID=c2ca7272266cd2f2b00f5c511b22a38e
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quote:
Aufgrund meiner Vorbildung
Was dürfen wir uns darunter vorstellen?
quote:
Der Mieter konnte nicht erkennen das die Wände vom Schimmel befallen waren ,so etwas nennt man versteckter Mangel. Der trat mit der Heizperiode wieder hervor.
Das würde ich als lustige Kaffeesatzleserei bezeichnen. Oder hast du mehr Informationen als wir?
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