Schadensersatzforderung von Vermieter

5. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Carsten2611
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzforderung von Vermieter

Ich bin vor 2 J. aus einem EFH, wo ich 12 Jahre zur Miete gewohnt habe, ausgezogen. Die Vermieterin - eine alte, verbitterte, frustrierte Frau - hat mich nach heftigen Wortgefechten und diversen Mails auf 23.000 € Schadensersatz wegen angeblicher Schäden verklagt. Der Fall liegt seit 1,5 Jahren vor Gericht, bereits unzählige Briefe dazu ausgetauscht. Mittlerweile sind wir auf 5.000 € runter, da selbst das Gericht die Vorwürfe als absurd bezeichnete. Aber auch das ist noch viel zu hoch. Bisher verweigert das Gericht einen Termin und pocht auf einen Vergleich.

Nun schickt mir die Vermieterin heute ihren Steuerbescheid (wie blöd kann man bitte sein!?) von 2020, um zu zeigen wie viel sie in das Haus investiert hat - sie hat also alle Kosten, auf die sie mich verklagt hat, beim Finanzamt geltend gemacht und eine nette Rückzahlung erhalten.
Schon dreist so was!

Das ist doch Betrug! Sie be******t das Finanzamt und das Gericht. Wie soll ich mich da verhalten? Anonyme Anzeige beim Finanzamt? Gericht informieren? Wer hat Erfahrung und Tipps dazu?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 257x hilfreich)

Zitat (von Carsten2611):
Das ist doch Betrug! Sie be******t das Finanzamt und das Gericht. Wie soll ich mich da verhalten? Anonyme Anzeige beim Finanzamt?
Das ist doch sekundär und ob man insoweit was unternimmt kann man nach diesem Verfahren entscheiden.

JETZT ist die Frage ob die von der ehemaligen Vermieterin vor Gericht behaupteten Ansprüche nachweisbar bestehen werden oder nicht.
Zitat (von Carsten2611):
auf 23.000 € Schadensersatz wegen angeblicher Schäden verklagt
Zitat (von Carsten2611):
Mittlerweile sind wir auf 5.000 € runter
Wie sieht es hierbei aus?
Gibt es z.B. ein Wohnungsübergabeprotokoll, in dem solche Schäden festgehalten sind?

Zitat (von Carsten2611):
um zu zeigen wie viel sie in das Haus investiert hat
Mag ja sein dass sie das nachweislich investiert hat.
Die Frage in diesem Verfahren ist aber ob sie insoweit einen Erstattungsanspruch gegen den ehemaligen Mieter haben wird oder aber nicht oder teilweise ...

-- Editiert von User am 06.08.2022 00:20

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#2
 Von 
Carsten2611
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR377):
JETZT ist die Frage ob die von der ehemaligen Vermieterin vor Gericht behaupteten Ansprüche nachweisbar bestehen werden oder nicht.


Nein. Die Beweise sind mehr als dünn. Überdies fehlt eine "Neu für Alt" Berechnung, obwohl das Gericht sie bereits mehrfach dazu aufgefordert hat.

Aufgrund der vielen Vorwürfe und für Aussenstehende schwer zu durchschauenden Situation, weigert sich die Richterin bisher einen Termin festzulegen. Sie sagt die Beweisführung wäre sehr aufwendig und teuer, daher drängt sie auf einen Vergleich. Allerdings liegen wir da weit auseinander und die Vermieterin ist null kompromissbereit.

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1904 Beiträge, 1134x hilfreich)

Da Sie Beklagter sind und von dem Urteil sowieso nicht profitieren können, kann Ihnen doch egal sein, wie lange das noch dauert. Wenn Sie nun endlich ein Urteil haben wollen, dann teilen Sie dem Gericht mit, dass Ihrerseits keinerlei Vergleichsbereitschaft besteht (aber ob das so klug ist?). Nach 12 Monaten richten Sie dann eine Verzögerungsrüge an das Gericht. Dann bekommen Sie irgendwann einen Termin.

Mit Pech gibt es in der Zwischenzeit aber reihenweise Sachverständigengutachten. Und wenn Sie dann doch teilweise unterliegen sollte, dann zahlen Sie auch einen Teil der (massiv aufgeblasenen) Prozesskosten. Da müssen Sie sich jetzt fragen, was finanziell klüger wäre? Neben den FInanzen würde ich aber auch meine Freizeit berücksichtigen.

Sind SIe oder die Vermieterin anwaltlich vertreten?

Einen Betrug kann ich hier nicht sehen. Gegenüber dem Finanzamt wurden nur Investitionen geltend gemacht, die anscheinend auch tatsächlich erfolgt sind. Das Finanzamt wird sich ggf. Rechnungsbelege etc. zeigen lassen haben. Und dreist finde ich es auch nicht, wenn jemand nur so viel Steuern zahlen möchte, wie er nach dem Steuerrecht auch muss.

Ein Betrug gegenüber dem Gericht? Bisher allenfalls ein versuchter Betrug. Dazu müsste die Vermieterin ganz bewusst gelogen haben. Wenn die Vermieterin aber irgendwelche Vermutungen äußert oder Sachverhalte anders bewertet als Sie, dann ist das noch keine Lüge. Außerdem müsste die Lüge sich auf etwas beziehen, das für den Ausgang des Gerichtsverfahrens auch relevant ist.

Anzeige können Sie natürlich erstatten. Aber eine anonyme Anzeige wäre doch unsinnig. Meinen Sie nicht auch, dass alle Beteiligten sich zusammenreimen könnten, wer da wohl die Anzeige erstattet hat? Wenn Sie die Anzeige anonym verfassen, dann nehmen Sie sich nur die Chance, wichtige Informationen beizufügen oder für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Aber mir ist auch total unklar, was eine Anzeige bringen soll. Warten Sie doch einfach den Ausgang des Gerichtsverfahrens ab. Wenn Sie jetzt ANzeige erstatten, dann wird sich dieses nur noch mehr verzögern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Carsten2611):
Das ist doch Betrug! Sie be******t das Finanzamt und das Gericht. Wie soll ich mich da verhalten? Anonyme Anzeige beim Finanzamt? Gericht informieren? Wer hat Erfahrung und Tipps dazu?
Wo soll da ein Betrug vorliegen? Sie investiert in die Mietwohnung und macht die Investition steuerlich geltend. Das hat NICHTS damit zu tun, woher das Geld zum Investieren kommt.



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114313 Beiträge, 38976x hilfreich)

Zitat (von Carsten2611):
Das ist doch Betrug! Sie be******t das Finanzamt und das Gericht.

Und das soll sich nun wpraus genau ergeben?



Zitat (von Carsten2611):
Anonyme Anzeige beim Finanzamt?

Wie will man denn das umsetzen?



Zitat (von Carsten2611):
Gericht informieren?

Worüber konkret



Zitat (von Zuckerberg):
teilen Sie dem Gericht mit, dass Ihrerseits keinerlei Vergleichsbereitschaft besteht (aber ob das so klug ist?).

Richtig, das ist überhaupt nicht klug ...



Zitat (von Carsten2611):
Die Beweise sind mehr als dünn.

Nun, man selber wird doch wohl wissen, ob der Vorwurf der Beschädigung stimmt oder stimmen könnte oder gar nicht in Frage kommt?



Zitat (von Carsten2611):
Überdies fehlt eine "Neu für Alt" Berechnung, obwohl das Gericht sie bereits mehrfach dazu aufgefordert hat.

Nun, dann macht man selber eine? Das gibt dann die Grundlage für einen Vergleich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10465 Beiträge, 4158x hilfreich)

Zitat (von Carsten2611):
Das ist doch Betrug! Sie be******t das Finanzamt und das Gericht.


Nein.
Sie würde es eventuell, falls Sie etwas zahlen würden.
Zum aktuellen Zeitpunkt, verläuft alles völlig legal und normal.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nein.
Sie würde es eventuell, falls Sie etwas zahlen würden.
Zum aktuellen Zeitpunkt, verläuft alles völlig legal und normal.


Um dem TE das etwas genauer zu erklären:

Im Jahr 2020 hatte die Vermieterin X€ Ausgaben und kann die geltend machen.
Falls sich im Jahr 2022 auf einen Vergleich geeinigt wird, und der TE zahlt Y€ an die Vermieterin, hat diese den Betrag in der Steuererklärung 2022 als Einnahmen aus Vermietung anzugeben.

Tut sie dies nicht, macht sie sich der Steuerhinterziehung schuldig.
Bisher gibt es aber kein Vergehen diesbezüglich und mit einer falschen Beschuldigung würde man sich vor Gericht sicherlich auch nicht in eine gute Position bringen.

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