Hallo zusammen,
ich bräuchte eine Einschätzung, hoffe Ihr könnt mir bei folgendem Thema weiterhelfen:
Hintergrund: Auszug aus Mietwohnung Ende März.
Email von Vermieterin: Ende Juni
Hinweis: Vermietung lief über eine Gesellschaft
Inhalt der Email (nicht wörtlich):
Es ist ein Schaden am Thermostat (Fußbodenheizung) zu verzeichnen, der erst nach Einzug entdeckt und nicht durch den Nachmieter verursacht wurde. Ich soll Stellung dazu nehmen, da die Vermieterin am Tag der Übergabe nicht dabei war, und der Schaden nicht vom Generalunternehmer zu verantworten ist.
Nach kurzem Telefonat mit der Vermieterin in dem ich ihr mitgeteilt habe, dass ich den Schaden bisher nicht kannte, wurde erwähnt, dass der Schaden 3 Tage nach Einzug vermeldet wurde. Es wurde bis jetzt auf Grund von anderen Themen vergessen und ich wurde erst jetzt (3 Monate später) informiert.
Kann man mir die Schadenssumme von der Kaution abziehen?
Gibt hier nicht eine Frist von maximal 30 Tagen? Ich finde nichts explizit beschrieben im Mietvertrag (Mietvertrag nach Haus & Grund).
Danke und viele Grüße
Neuling87
Schadensmeldung nach Wohnungsübergabe
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sollte eher nicht passieren.ZitatKann man mir die Schadenssumme von der Kaution abziehen? :
Wofür sollte die Frist gelten?ZitatGibt hier nicht eine Frist von maximal 30 Tagen? :
Ja. Das ist aber nicht dein Problem.ZitatEs wurde bis jetzt auf Grund von anderen Themen vergessen :
Tja, und wer weiß, von wem? Wer weiß, wer alles seit Ende März/Übergabe in dieser Wohnung war? Oder was der Nachmieter meint?Zitatund nicht durch den Nachmieter verursacht wurde. :
Bitte nicht mehr telefonieren.
Nach § 548 (1) BGB verjähren Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache. Verjährt ist da also noch nichts. Prinzipiell kann der Vermieter also noch Forderungen geltend machen. Aber natürlich muss man sich die Forderung anschauen.
Erster Punkt wäre für die Wohnungsübergabe. Wurde ein Protokoll geschrieben? Was steht da genau drin? Gibt es irgendeinen Passus zur Verbindlichkeit des Protokolls? Hintergrund der Fragen ist, dass ein Protokoll normalerweise ein sogenanntes negatives Schuldanerkenntnis darstellt. Offensichtliche Mängel, die nicht im Protokoll stehen, kann der Vermieter dann nicht mehr geltend machen. Ausnahme wäre, wenn im Protokoll irgendetwas Gegenteiliges steht.
Zweiter Punkt wäre dann die Frage, ob der Schaden offensichtlich war. Je nach Antwort zu Punkt 1 kann dann die Diskussion schon zu Ende sein.
Dritter Punkt ist die Beweislast. Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schaden in der Mietzeit des Mieters durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Der neue Mieter ist da ein schlechter Zeuge. Denn wenn der selber den Schaden verursacht hat, hat er natürlich ein Interesse zu behaupten, dass er es nicht war. Es wäre also wiederum die Frage, wie offensichtlich der Schaden war und wenn er offensichtlich war, warum das bei der Übergabe nicht bemerkt wurde. Das wäre zumindest ein Indiz dafür, dass der Schaden erst nach der Übergabe entstanden ist. So oder so ist aber der Vermieter beweispflichtig.
Letzter Punkt, wenn alle anderen für den Vermieter ausgegangen sind, wäre die Frage, ob der Schaden durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Auch die Höhe des Schadens kann relevant werden, wenn es eine sogenannte Kleinreparaturenklausel gibt.
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Hallo,
vielen Dank für Ihre Antworten.
zu "Anami"
vielen Dank für die Einschätzung.
Zitat:
Tja, und wer weiß, von wem? Wer weiß, wer alles seit Ende März/Übergabe in dieser Wohnung war? Oder was der Nachmieter meint?
Der Nachmieter meint, der Schaden kommt nicht von ihm.
zum ersten Punkt von "cauchy":
Es gab tatsächlich ein Wohnungsübergabe Protokoll, dass der Nachmieter, ein Vertreter der Vermieterin und ich unterzeichnet habe. Darin enthalten sind Zählerstände, ausgehändigte Schlüssel und eine Mängelliste.
In dieser Mängelliste ist der Schaden nicht aufgeführt (da es zu diesem Zeitpunkt auch keinen Schaden gab).
Einen expliziten Passus zur Verbindlichkeit des Protokolls kann ich nicht finden.
Als * bei der Unterschrift der beiden Mieter wird vermerkt
"*) weiterhin bestätige ich mit meiner geleisteten Unterschrift,
dass ich mit der Weitergabe und Verarbeitung nach DSGVO meiner personenbezogenen Daten für Zwecke des Vermieters hinsichtlich Verbrauchsabrechnungen, Reparaturaufträge, allg. Schriftverkehr, E-Mail-Benachrichtigung usw. einverstanden bin."
zu Punkt zwei:
das kann ich schwer beurteilen, da ich nicht genau was kaputt sein soll, bzw. wie der jetzige Zustand ist.
zu Punkt drei:
Danke für die Info.
Danke und viele Grüße
Neuling87
Zitatdas kann ich schwer beurteilen, da ich nicht genau was kaputt sein soll, bzw. wie der jetzige Zustand ist. :
Dann würde ich dem Vermieter mitteilen, das am Tag der Übergabe keinerlei Mangel feststellbar war. Und das man mangels Konkretisierung denknotwendigerweise keine Stellung beziehen kann. Man möge den Mangel doch bitte mal so substantiieren, dass man sinnvoll Stellung beziehen kann.
Ich weiß nicht, ob du mich richtig verstanden hast. Wenn da nicht irgendwas der Form "Vermieter behält sich Geltendmachung weiterer Mängel vor" oder "unverbindlich" oder sowas drinsteht, dann ist das Protokoll verbindlich. Dann kann der Vermieter in der Regel nur noch versteckte Mängel geltend machen, die bei der Übergabe halt nicht aufgefallen sind.ZitatEinen expliziten Passus zur Verbindlichkeit des Protokolls kann ich nicht finden. :
Dann frage erstmal freundlich nach, was denn genau kaputt ist. Freundlich, weil der Vermieter ja immernoch die Kaution hat. Natürlich könnte man die im Zweifel einklagen. Aber wenn man die Sache einvernehmlich klären kann, wird alles leichter.Zitatdas kann ich schwer beurteilen, da ich nicht genau was kaputt sein soll, bzw. wie der jetzige Zustand ist. :
Je nach Schaden und Schadenshöhe kann das auch unter eine Kleinreparaturenklausel fallen. Aber vielleicht meldest du dich einfach wieder, wenn du den genauen Schaden kennst.
Das mag sogar so sein. Das heißt aber nicht, dass DU der Verursacher sein musst oder gar zahlen müsstest.ZitatDer Nachmieter meint, der Schaden kommt nicht von ihm. :
Oder einfach von keinem der 3 bemerkt wurde.ZitatIn dieser Mängelliste ist der Schaden nicht aufgeführt (da es zu diesem Zeitpunkt auch keinen Schaden gab). :
Die machen es sich leicht...Zitatda die Vermieterin am Tag der Übergabe nicht dabei war, und der Schaden nicht vom Generalunternehmer zu verantworten ist. :
Es waren Vertreterin=Vermieterin und der Nachmieter und du nachweislich vor Ort. Das Protokoll weist keinen solchen Schaden aus. Unterschrift aller 3 bestätigt das. Schlüsselübergabe. Fertig.
Ein Generalunternehmer hat abgewehrt? Ist das ein *Neubau*, für den ein Bauträger/GU evtl. noch haftet?
Zitat:Ich weiß nicht, ob du mich richtig verstanden hast. Wenn da nicht irgendwas der Form "Vermieter behält sich Geltendmachung weiterer Mängel vor" oder "unverbindlich" oder sowas drinsteht, dann ist das Protokoll verbindlich. Dann kann der Vermieter in der Regel nur noch versteckte Mängel geltend machen, die bei der Übergabe halt nicht aufgefallen sind.
Jetzt habe ich verstanden, was genau damit gemeint war, danke nochmal.
Zitat:Ein Generalunternehmer hat abgewehrt? Ist das ein *Neubau*, für den ein Bauträger/GU evtl. noch haftet?
Ja das ist ein Neubau von 2018. Der Bauträger ist in der Region, die Vermietung läuft über eine Gesellschaft, die sich örtlich relativ weit vom Mietobjekt entfernt befindet. Die gesamte Haus wir von der Gesellschaft vermietet.
In dem Telefonat (in Zukunft besser per mail, habe ich verstanden) habe ich Sie darauf hingewiesen, dass in dem Übergabeprotokoll nichts aufgeführt ist und mir der Schaden auch nicht bekannt war und sie mir diesen somit erst nachweisen müsste. Sie hat es zur Kenntnis genommen. Sie wird sich in 1-2 Wochen nochmal bei mir melden.
OK. Einfach abwarten, was schriftlich von der Vermieterin kommt.ZitatSie hat es zur Kenntnis genommen. Sie wird sich in 1-2 Wochen nochmal bei mir melden. :
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