Hallo, ich habe einen Laminat- oder Parkettboden (werde aus der wikipedia Beschreibung zu den Böden nicht ganz schlau) und dort in Folge von den Rollen meines Stuhls (leichte) Schäden. Ich wohne jetzt 2 Jahre in diesem Zimmer (WG).
Ich habe den Stuhl eben ganz normal benutzt, nicht übermäßig rumgerollt etc. Als die Schäden dann auf einmal so groß waren hab ich mir vor 6 Monaten so eine durchsichtige Kunststoffmatte gekauft um das ganze nicht zu verschlimmern. (kann man auf den Bildern erkennen, halte ich zur Seite während dem fotografieren)
Schäden gemeinsam auf einem Bild:
http://www.abload.de/img/img_2372phve.jpg
Und hier beide Stellen jeweils einzeln fotografiert:
http://www.abload.de/img/img_2373tikv.jpg
http://www.abload.de/img/img_2374ph1y.jpg
Jedenfalls habe ich meinen Mietvertrag zum 1.7 gekündigt und ziehe dann aus. Jetzt frage ich mich ob es da Probleme mit der Rückgabe der Kaution geben kann/wird.
Beim durchgucken von meinem Mietvertrag sind mir (nur) folgende Passagen aufgefallen die dazu passen könnten:
Die Mieter verpflichten sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Die Mieter haben ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für ausreichend Lüftung und Heizung der überlassenen Räume zu sorgen.
Die Mieter haften für Schden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Die Mieter haften auch für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Dübeleinsätze zu beseitigen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen. Beschädigungen der Wände sind fachgerecht zu beseitigen. Beschätigungen der Mietsache, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen.
Dem Vermieter hab ich bischer nix gemeldet, hab mir da nicht so die Gedanken drum gemacht. Jetzt hab ich aber Bammel bekommen wegen der Kaution und weil ja der Umzug ansteht. (ja ich weiß, nicht sehr schlau)
Ich hab das ganze meinem Vater gezeigt und er meinte das sollte keine Probleme geben da ich den Boden ganz normal benutzt habe, und die Schäden durch die mangelnde Qualität des Bodens kommen, und nicht durch Fehlbehandlung meinerseits.
Aber das ist eben nur die Meinung meines Vaters, muss ja nicht stimmen, deshalb hoffe ich das hier User sind die schon ähnliches erlebt haben.
Ich danke schonmal!
Grüße
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Schäden am Laminat/Parkett durch Bürostuhlrollen
5. Juni 2011
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Frage vom 5. Juni 2011 | 18:34
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden am Laminat/Parkett durch Bürostuhlrollen
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#1
Antwort vom 5. Juni 2011 | 18:39
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 978x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#5
Antwort vom 5. Juni 2011 | 19:37
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 357x hilfreich)
quote:
Das es sich nicht um zu ausdauernde Bearbeitung durch Stuhlrollen handelt, erkennt man daran, dass keine Spuren der Rollen vorhanden sind.
Also vertragsmäßiger Gebrauch.
Was ist DAS denn für ein Rückschluß ?
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#8
Antwort vom 5. Juni 2011 | 21:56
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 357x hilfreich)
Müßten nicht bei minderwertigem Laminat GANZ BESONDERS Rollspuren erkennbar sein ?
Wer weiß, was da außerdem noch "eingewirkt" hat.
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#10
Antwort vom 5. Juni 2011 | 22:10
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich kann definitv sagen das diese Schäden nur vom Stuhl kommen, ich habe an diesen Stellen nichts fallen gelassen oder sowas.
Sollte ich das Ganze jetzt melden dass der Vermieter sich das anguckt? Die Abnahme wird ja dann in 3 Wochen sein, da ich ja wie gesagt am 31.06 ausziehen.
@Sassy2: Warum dieser hasserfüllte Beitrag? Nirgends habe ich derartige Absichten die sie mir unterstellen geschrieben.
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