Schäden an Badezimmerspiegel

18. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dens axis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden an Badezimmerspiegel

Hallo liebes Forum:)
Ich habe eine Frage bezüglich einen defekten Badezimmerspiegels in einer Mietwohnung.
AB hat den Spiegel abgenommen und nach ihrem Auszug verpackt an die neue Mieterin CD übergeben. Er wurde dann eingelagert und nicht benutzt.
CD ist nun auch weggezogen und hat bemerkt, dass der Spiegel gesprungen ist. Dieser Schaden wurde von AB verursacht und leider jetzt erst bemerkt. AB wird das aber nicht zugeben und erinnert sich angeblich an nichts.
CD wird aber vermutlich haften müssen weil der Spiegel hätte überprüft werden müssen oder?
Im Mietvertrag steht gar nichts von einem Spiegel oder gar von möbliert. Also stellt sich die Frage ob überhaupt jmd. haften muss.
Und CD hat den Spiegel wirklich nicht beschädigt sondern nur eingelagert, dass ist sicher. Es gibt auch ein Foto von der Übergabe an AB, da ist der Spiegel noch nicht gesprungen. Es muss also während ihrer Mietzeit passiert sein.
Ein bisschen kompliziert, ich hoffe man versteht es.
Vielen Dank im Voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Verlangt denn jemand, dass Sie den (einen) Spiegel anbringen sollen? Und im Zweifel .. die Dinger kosten nicht die Welt einfach einen neuen kaufen, anbringen, fertig.


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#2
 Von 
NotKluk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Was steht denn im Übergabeprotokoll/Vertrag zwischen Vermieter und CD? Wird dieser Spiegel in irgend einer Art und Weise erwähnt? Falls nein: Du hast eine Wohnung ohne Spiegel und mit Schrott im Keller übernommen und gibst eine Wohnung ohne Spiegel und mit Schrott im Keller zurück.

Der Vermieter wird ansonsten mit Sicherheit beweisen können, dass dieser Spiegel Teil der vermieteten Sache ist. Einen neuen Spiegel kaufen musst du so oder so nicht, das ist Sache des Vermieters. Du musst hier auch nicht den vollen Preis bezahlen, sondern nur den Zeitwert. Sollte der Vermieter keine Rechnung für den Spiegel haben würde ich ihm Vorschlagen, dass der Spiegel mit Einbau des Badezimmers gekauft worden ist. Sollte er keine Rechnung der Handwerker haben ist das Badezimmer und damit der Spiegel älter als 10 Jahre (Aufbewahrungspflicht Rechnung).

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