Schäden an "Billig"-Laminat

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)
Schäden an "Billig"-Laminat

Hallo zusammen.

Familie K aus D wohnt zur Miete.

Vor einigen Jahren wurde Laminat im kombinierten Wohn- & Büro-Raum verlegt.

Die Kosten für das (billigste Baumarkt-)Laminat hat der Vermieter übernommen, das Verlegen in Absprache mit dem Vermieter die Familie K - absolute Verlege-Laien, was dem Vermieter klar war.

A. ziehen sich mittlerweile die einzelnen Bahnen hier und da auseinander.

B. sind neben kleineren Abnutzungen an versch. Stellen Abplatzungen - wohl durch einen Büro-Drehstuhl - entstanden, merkwürdigerweise durch einen weiteren ähnlichen Stuhl ca. 2 Meter weiter keine.

Wer muss bei Auszug für diese Kosten aufkommen?

Macht es ggf. Sinn, die Haftpflichtversicherung einzuschalten?

-- Editiert am 25.07.2011 14:39

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Nein, beide waren von Kauf an mit normalen Weichbodenrollen bestückt - hatte ich vergessen, zu ergänzen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Die Kosten für das (billigste Baumarkt-)Laminat hat der Vermieter übernommen, das Verlegen in Absprache mit dem Vermieter die Familie K

Der VM hat das Laminat nicht selbst geschnitzt, sondern bezahlt.
Warum sollte "übernehmen" für die Mieter etwas anderes bedeuten ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

@von oben bleiben: Auch hier muss ich enttäuschen - beide Stühle ca. gleiche Preisklasse.

@Mortinghale: Was soll einem der Satz sagen??? Ich verstehe ihn wirklich nicht!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Ihr hättet es von jemandem erledigen lassen können/sollen, der sich damit auskennt.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Das ist ja überhaupt kein Diskussionspunkt - die Mieter haben ja explizit mit dem Vermieter besprochen, dass SIE es verlegen, nicht, dass sie sich darum kümmern, dass es verlegt WIRD!

Die Fragen, die im Raum stehen sind:

Wann ist Billiglaminat als abgewohnt zu betrachten?

Gilt der Schaden als Abnutzung oder als Defekt?

Ist es ratsam, die Haftpflichtversicherung einzuschalten?

-- Editiert am 25.07.2011 15:47

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ihr hättet es von jemandem erledigen lassen können/sollen, der sich damit auskennt.



..und was hat das mit der Haltbarkeit zu tun?
Laminat eignet sich nur im Schlafzimmer, welches höchstens mit Hausschuhen betreten wird.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
..und was hat das mit der Haltbarkeit zu tun?

Das hat etwas DAMIT zu tun:
quote:
A. ziehen sich mittlerweile die einzelnen Bahnen hier und da auseinander.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

meri: Eben, die fachliche Eignung des Verlegenden hat ja nichts mit der Qualität der Laminat-Oberfläche zu schaffen.

Zur Tauglichkeit nur fürs Schlafzimmer: Es wurde ja nun im Einvernehmen und mit Bezahlung durch den Vermieter von der Familie K verlegt.

-- Editiert am 25.07.2011 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

@Mortinghale:
Nochmal Betonung auf:
Der Vermieter hat ja mit den Mietern ausgemacht, dass ER zahlt und SIE es verlegen, nicht verlegen lassen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Der Belag von Laminat löst sich ab, einzelne Bahnen gehen auseinander,....auch von Firma verlegte Böden....auch an Stellen, die niemals betreten werden können.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Einzelne Bahnen gehen auseinander = Abstand zw. einzelnen Laminat-"Planken".

Meri, was meinst du mit den letzten beiden Aussagen - Firma & Stellen?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

die Mieter haben ja explizit mit dem Vermieter besprochen, dass SIE es verlegen,
Wenn die Mieter es verlegen, dann schulden sie auch eine FACHGERECHTE Verlegung.

Dieses ist ganz offensichtlich NICHT erfolgt:

quote:
ziehen sich mittlerweile die einzelnen Bahnen hier und da auseinander.

Oder haben sich die Wände nach außen hin verschoben?


quote:
Wann ist Billiglaminat als abgewohnt zu betrachten?

Das käme darauf an. 10-15 Jahre können es aber durchaus schon mal dauern ...
Welche Klasse hat das Laminat?
Wann gekauft zu welchem qm-Preis?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Harry van Sell.

quote:
die Mieter haben ja explizit mit dem Vermieter besprochen, dass SIE es verlegen,
Wenn die Mieter es verlegen, dann schulden sie auch eine FACHGERECHTE Verlegung.


Dem Vermieter war bewusst, dass die Mieter Laien sind. Es hieß in der Absprache nicht "Sie kümmern sich um das verlegen", woraus man eine fachgerechte = vom Fachmann ausgeführte Tätigkeit ableiten könnte, sondern "Ich zahle, Sie verlegen.".

quote:
Oder haben sich die Wände nach außen hin verschoben?

Nein, es ist nur ein krummer und schiefer Altbau. ;)

quote:
Das käme darauf an. 10-15 Jahre können es aber durchaus schon mal dauern ...
Welche Klasse hat das Laminat?
Wann gekauft zu welchem qm-Preis?

Die Klasse ist nicht bekannt, es war meine ich eine mittlere.

Gekauft und verlegt wurde es vor 4 Jahren, qm-Preis waren 4,- oder 5,- EUR. Es wurde schon verlegt mithilfe von Keilen, wurde "angeklopft" etc., nicht schlicht ineinandergesteckt - nur eben nicht von Fachmännern.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
sondern "Ich zahle, Sie verlegen."

Das klingt jetzt fast schon so, als hätte er Euch zu dieser Fronarbeit gezwungen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
Das klingt jetzt fast schon so, als hätte er Euch zu dieser Fronarbeit gezwungen.

*lach* Quatsch - es ging nur darum, dass der alte Bodenbelag abgenutztest war und als es im Gespräch um Finanzen und Arbeit ging, kam eben diese Aussage.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
woraus man eine fachgerechte = vom Fachmann ausgeführte Tätigkeit ableiten könnte

Eine fachgerechte Ausführung bedeutet absolut nicht, das es eine vom Fachmann ausgeführte Tätigkeit sein muss.
Es bedeutete nur das es keine stümperhafte Arbeit abliefern darf, sondern schlicht eine die der durchschnittlichen Art und Güte eines Fachmannes entsprechen muss.

Und Bahnen die sich auseinander ziehen, obwohl die Wände geblieben sind, sprechen jetzt nicht gerade für 'durchschnittliche Art und Güte'.

Was ist denn der Unterbau? Teppich? PCV?



quote:
Die Klasse ist nicht bekannt, es war meine ich eine mittlere.

Dann kann man von ca. 10-15 Jahren Lebensdauer ausgehen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12315.09.2019 20:09:56
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
Eine fachgerechte Ausführung bedeutet absolut nicht, das es eine vom Fachmann ausgeführte Tätigkeit sein muss.
Es bedeutete nur das es keine stümperhafte Arbeit abliefern darf, sondern schlicht eine die der durchschnittlichen Art und Güte eines Fachmannes entsprechen muss.

Ich habe sogar im Hinterkopf, dass der Vermieter rein mietrechtlich eben vom Mieter als Handwekslaie KEINE fachmännische Ausführung erwarten darf, quasi lediglich eine ordentliche. :???:

quote:
Und Bahnen die sich auseinander ziehen, obwohl die Wände geblieben sind, sprechen jetzt nicht gerade für 'durchschnittliche Art und Güte'.

Durch die schiefen Wände hat sich eine "Treppchenbildung" der einzelnen Bahnen an den Längsseiten ergeben - so krumm und schief zu sich und in sich, wie die Wände sind, hätte man selbst einzelne Bahnen quasi wellig schneiden müssen an ihrer schmalen Seite!

quote:
Was ist denn der Unterbau? Teppich? PCV?

Teppich.

quote:
Dann kann man von ca. 10-15 Jahren Lebensdauer ausgehen.

Oha. :sad:

Zu deutsch, wenn von 10 Jahren auszugehen ist und die Mieter nach 5 Jahren ausziehen, bedeutet es, dass das Laminat zu 50% abgewohnt ist und noch die Hälfte Wert ...?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen