Welche Kosten können wir noch von der Kaution kürzen::
Nicht im Uebergabeprotokoll festgehalten:
Handtuchhalter fehlte
Duschkopf fehlte
Wasserhahn ausgebaut und nicht wieder eingebaut
Herd Einbauküche ausgebaut untergestellt und bei Auszug nicht wieder eingebaut
Küchengegenstände nicht mitgenommen, bei uns untergestellt und Reinigung der Möbel
Entsorgung der Erde der Blumenkübel auf dem Weg
Reinigung der Verunreinigungen der Hunde im Garten
Zerstörung Türe
Schrauben an Türen lose
Können wir hier bis zur Höhe der Kleinreparaturen den Schaden noch geltend machen?
Mieterin versuchte Laminatboden auf uns abzuwälzen. Was aufgrquollen. Ersatzteile un 3 h Eigenleistung
Tapete lose , falsche Farbe verwendet stellte sich im Nachhinein heraus 17 h Arbeit Farbe abzukratzen un neu streichen.
Können wir Einlagerungskosten bzw. Müllentsorgung noch geltend machen?
Sind Eigenleistung möglich zu berechnen
Im Uebergabeprotokoll festgehalten
Türe defekt. Hierfür war drei Mal ein Handwerker zu empfangen, dir Türe wurde von uns ausgebaut und die Nachmieterin hatte 10 Wochen keine Wohnzimmertüre.
Lampen im Bad wurden mitgenommen. Bestellung und Einbau
Sind hier die Kosten der Eigenleistung Bestellung und Montage absetzbar?
Schäden bei Auszug nicht im Uebergabeprotokoll festgehalten. Kürzung möglich? Schadenersatz und Eige
20. November 2019
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Frage vom 20. November 2019 | 13:38
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden bei Auszug nicht im Uebergabeprotokoll festgehalten. Kürzung möglich? Schadenersatz und Eige
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#1
Antwort vom 20. November 2019 | 13:54
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
ZitatNicht im Uebergabeprotokoll festgehalten: :
Handtuchhalter fehlte
Duschkopf fehlte
Wasserhahn ausgebaut und nicht wieder eingebaut
Herd Einbauküche ausgebaut untergestellt und bei Auszug nicht wieder eingebaut
Küchengegenstände nicht mitgenommen, bei uns untergestellt und Reinigung der Möbel
Entsorgung der Erde der Blumenkübel auf dem Weg
Reinigung der Verunreinigungen der Hunde im Garten
Zerstörung Türe
Schrauben an Türen lose
Einen guten Grund, warum all diese Dinge nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurden gibt es?
Bis auf die losen Schrauben sind alle Dinge nun wirklich offensichtlich zu erkennen... Ich sehe da keine Möglichkeit, nachträglich noch irgendetwas geltend zu machen. Sie könnten genauso gut selbst den Handtuchhalter den Duschkopf den Wasserhahn und so weiter und so weiter ausgebaut haben und versuchen, ist dem Mieter überzustülpen.
Auch sowas sieht man. Oder die Abweichung ist so gering, dass sie nicht als wirklicher Mangel durchgeht. Oder was genau bedeutet "falsche Farbe"? Falsche Marke?Zitatfalsche Farbe verwendet stellte sich im Nachhinein heraus :
Einzig die Einlagerungskosten der Möbel des Mieters könnte man geltend machen - dafür müßte man aber erst einmal den Mieter zur Abholung auffordern, würde ich mal sagen.
#2
Antwort vom 20. November 2019 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32292 Beiträge, 5678x hilfreich)
Warum denn nicht? Es gab doch vorher schon Stress mit der Mieterin. Und du hast hier bis zum 22.8. fast alles schon nachgefragt.ZitatNicht im Uebergabeprotokoll festgehalten: :
Nö. Ich bin mal die am 31.8. ausgezogene Mieterin und sage: Hä? Was wollen Sie jetzt? Mit der Kaution verrechnen? Das ist doch alles gelogen. Bei der Übergabe am 31.8. haben wir doch ein Protokoll gemacht. Hier, sehen Sie, ich habe die Kopie.ZitatKönnen wir hier bis zur Höhe der Kleinreparaturen den Schaden noch geltend machen? :
Was Sie hier als *fehlend*bzw. defekt auflisten, war alles vorhanden und ohne Schaden.
Na und? Es wurde weder zur Übergabe noch danach vereinbart, was da gemacht werden sollte. Ich hätte es gleich im September regeln können, aber Sie haben es selbst gemacht, wie ich jetzt lese.ZitatIm Uebergabeprotokoll festgehalten---Türe defekt. :
Du als Vermieter bist gut beraten, die Kaution auszuzahlen.
Du hast dafür 6 Monate Zeit, wenn keine besonderen Vereinbarungen bestehen.
Die BK-Abrechnung muss ja auch noch gemacht werden, oder?
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