Schäden durch Vormieter

12. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jaffacookie
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden durch Vormieter

Als ich vor 2 Jahren in meine neue Wohnung einzog, habe ich vom Vormieter den neuen Teppich, der schon in der Wohnung lag mit übernommen und nicht darunter geschaut, da ich ja sonst den sorfältig verlegten Teppich verschieben würde.

In meinem Mietvertrag steht folgender Absatz:

"Für etwa unter der Auslegeware oder ählichem befindliche Mängel übernimmt der Mieter ebenfalls die Haftung für den Vormieter."

Unter dem Teppich befindet sich wahrscheinlich, wie im Rest der Wohnung auch, ein ziemlich verrotteter Fliesenboden (aus den 60ern). Muss ich diesen dann bei einem Auszug renovieren lassen, auch wenn die Schäden an diesem Boden nicht von mir verursacht wurden, da dieser Boden wie gesagt schon uralt ist?
Das kann doch eigentlich nicht richtig so sein, oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

"Für etwa unter der Auslegeware oder ählichem befindliche Mängel übernimmt der Mieter ebenfalls die Haftung für den Vormieter."

Ich gehe mal davon aus, daß Sie nicht konkret über diesen Punkt verhandelt haben, es sich somit nicht um eine Individualvereinbarung handelt (sonst wäre die Klausel wirksam).

Wenn es sich also um AGB handelt, dann ist die Vereinbarung unwirksam. Zum Einen handelt es sich um eine überraschende Klausel, zum ANderen läge darin eine unangemessene Benachteiligung Ihnen gegenüber.

Also keine Panik:)

Gruß
Harry!


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#2
 Von 
Jaffacookie
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Klausel stand auch nicht im vorgedruckten Mietvertrag, sondern wurde vom Vermieter kurz vor der Unterzeichnung per Schreibmaschine nachgetragen. Eben nachdem der Vermieter erfahren hatte, das ich den Teppich vorm Vormieter übernehmen wollte ohne darunterzuschauen.

Nur; wenn jetzt mein geplanter Auszug näher rückt, an wen sollte ich mich da denn wenden? Und wann?

Von Vorneherein schon an einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterschutz wenden, oder wohin?
Oder erst wenn der Vermieter einen möglichen Mangel bei mir beanstandet?

0x Hilfreiche Antwort

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