Mein Vermieter meldet 5 Monate nach meinem Auszug
Schäden am Wasserhahn im Bad an und stellt mir den neuen Wasserhahn in der Kautionsabrechnung in Rechnung (Material 74,97 € zzgl. Einbau 10,00 €).
Er war bei der Wohnungsübergabe bei meinem Auszug nicht dabei, er bat mich die Schlüsselübergabe mit der Nachmieterin zu machen. Die Nachmieterin war mit dem Zustand der Wohnung einverstanden bei Auszug. Auch jetzt 5 Monate nach meinem Auszug bestätigt sie mir, dass es keinen Schaden am Wasserhahn gab. Ein Übergabeprotokoll existiert nicht.
Der neue Wasserhahn wird mir in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution abgezogen.
Wie gehe ich nun am besten vor?
Freue mich über hilfreiche Tipps.
-- Editiert von Moderator am 03.03.2020 23:20
-- Editiert von Moderator am 03.04.2020 00:24
-- Thema wurde verschoben am 03.04.2020 00:24
Schäden nach Auszug
3. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 3. März 2020 | 22:09
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Schäden nach Auszug
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#1
Antwort vom 3. März 2020 | 22:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39838x hilfreich)
ZitatAuch jetzt 5 Monate nach meinem Auszug bestätigt sie mir, dass es keinen Schaden am Wasserhahn gab. :
Wenn man das (idealerweise schriftlich) gesichert hat: Strafanzeige stellen und Betrag einklagen.
#2
Antwort vom 3. März 2020 | 22:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
garantiert falsch.
Und warum eröffnest du zu jeder deiner Mieterfragen einen neuen Beitrag?
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#3
Antwort vom 3. März 2020 | 22:50
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich hatte gehofft, dass es so etwas übersichtlicher ist
Und jetzt?
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