Schäden oder Gebrauchsspuren in Küche, Bad & Flur

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
dingil
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)
Schäden oder Gebrauchsspuren in Küche, Bad & Flur

Hallo zusammen,

ich habe heute eine Wohnungsübergabe vor mir und muss mich mit der Vermieterin einigen. Wir wohnten 3 Jahre dort und haben 3 Kleinkinder.

Ich habe mal alle Schäden Ihrerseits aufgelistet und würde gerne wissen für welche Schäden ich höchstwahrscheinlich aufkommen muss und welche Schäden erst gar nicht als Schäden zu betrachten sind. Das schlimme ist das wir ein gutes Verhältnis pflegen und ich ungern dieses Verhältnis ankratzen will. Aber ich sehe auch nicht ein, jeglichen kleinen Schaden zu zahlen und vor allem alles erneuern zu lassen.

Danke für eure Hilfe und euren Rat vorab!

1. Sie bemängelt eine Zimmertür die durch die Kinder beim Spielen mit Autos und BobbyCars zu schaden gekommen ist.

Grundsätzlich sehe ich diesen Schaden berechtigt an, nur ist die Tür nicht kaputt, sondern unterhalb zerkratzt. Muss ich hier eine neue Tür bezahlen inkl. Einbaukosten. Immerhin ist die Tür alt und gerbaucht. Genügt hier nicht eine angemessene finanzielle Entschädigung?

2. Im Bad ist die Klobrille zerbrochen, weil eines der Kinder diese runterfallen gelassen hat. Diese ist grün welche aus den 70er sein muss. Muss ich ihr genau die selbe Farbe ersetzen. Im Netz laß ich das eine Klobrille nach 9 Jahren so oder so ersetzt werden muss. Kann ich nicht Ihr eine aus Holz oder so kaufen?

3. Beim Kochen ist ab und zu das Wasser oder die Milch übergekocht. Das Ceranfeld wurde immer pfleglich behandelt und gereinigt. Sie beschwert sich nun das diese durch unsachgemäßes Kochen beschädigt ist. Aber sie funktioniert einwandfrei. Eine Reinigungsfachkraft hat sie bestmöglich gereinigt und ich finde sie sieht top aus. Die Küche selbst und das Ceranfeld sind ca. 10 Jahre alt und sehr billig.

Muss ich hier Ersatz leisten? Und wenn ja ein neues Cerandfeld. Das Ceranfeld ist aus meiner Sicht höchstens noch 100 Wert. Immerhin kriege ich ein neues für 199€ bei ikea. Zudem kommt auch Problem 4 mit ins Spiel:

4. Einmal hat meine Frau den Kochtopf einfach zur Seite geschoben, da sie vergaß die Platte auszuschalten. Natürlich wurde der Topf sehr heiss und brannte einen Brandfleck in die Arbeitsplatte und in den Plastikrahmen am Ceranfeld. Mit dem Ceranfeld ist nichts passiert.

Die Arbeitsplatte hatte vorher schon einen Brandfleck. Nun verlangt sie eine neue Platte und ein neues Ceranfeld. Berechtigt?

5. Die Zierleisten, ähnl. wie Sockelleisten, welche geklebt sind, sind am aufreisen und sie verlangt neue zierleisten. Berechtigt?

Ich danke für jeden Rat...

Beste Grüße

A. Dingil

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
dingil
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)

@Sassy2

Natürlich nicht. Aber meine Frage ist eher in wie Weit ich die Schäden tragen muss.

D.h. Muss ich teilweise den Zeitwert entschädigen?

Im Falle des Plastikrahmens vom Ceranfeld, muss ich das Ceranfeld erneuern bzw. den Zeitwert zahlen? Oder die Platte hatte schon vorher ein Brandfleck.

Grundsätzlich möchte ich für die Schäden aufkommen, aber ich sehe es nicht als fair an das ich für eine billige Küche und alte Wohnung eine Modernisierung zahle. ich suche nun ein Kompromiss.

20x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Melde die Schäden deiner Privaten Haftpflichtversicherung. Diese Reguliert die Schäden dann mit deine VM gemäss ihrem Anspruch aus dem BGH. Voraussetzung du hast Mietsachschäden mitversichert, ist aber in den meistens Verträgen enthalten.

Generell hat die Vermieterin nie den Anspruch auf den Neuwert der beschädigten Sachen sondern wenn, dann höchstens auf den Zeiwert. Dieser dürfte bei den meisten der Sachen die du in deiner Liste hast gegen Null laufen.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
dingil
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich habe eine Versicherung die sogar Mietschäden und Glasschäden (inkl. Ceranfeld) mit berücksichtigt. Aber da die Küche kein fester integrierter Bestandteil ist und die Ceranplatte nicht zerbrochen ist, weigert sich die Versicherung die Küchenschäden zu übernehmen.

Den Zeitwert der Platte und des Ceranfeldes schätze ich auf ca. 250 € ein. Die Platte ist einer der günstigsten und das Ceranfeld ist von der Marke Constructa. Ca. 7-10 Jahre alt.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Generell hat die Vermieterin nie den Anspruch auf den Neuwert der beschädigten Sachen,

sondern auf deren Instandsetzung bzw. gleichwertigen Austausch.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12301.03.2011 08:59:37
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen