Hallo,
folgender Sachverhalt: ich zog zum 30.10.09 aus und bekam freistgerecht meine Betriebskostenabrechnung, eine Schädligsbekäfung wurde angerechnet, auf nachfragen erhielt ich den Nachweis, diese wurde jedoch von einer Fremdfirma nach meinem Auszug, in den Kellräumen des Mehrfamilienhauses durchgeführt. Ich habe unter Vorbehalt erst einmal die anderen Kosten bezahlt, nur diese bis zur Klärung offen behalten. Muss ich diese Kosten bezahlen, sie sind entstanden als ich nicht mehr in der Wohnung wohnte. Bei allen Kosten wurden 300 Tage zu Grunde gelegt.
Der Abrechnungzeitraum ist mit 01.01. - 31.12. angegeben und der Nutzungszeitraum ist der 01.01 -31.10 .
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Schädlingsbekämfung nach Auszug auf Betriebskosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Bei allen Kosten wurden 300 Tage zu Grunde gelegt
Ist doch korrekt.
Oder bezahlst du die Rechnungen, die am 01.01. fällig sind, komplett ?
Grundsteuer, Versicherungen Müll, etc.
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Hallo vielen dank für die Antwort,
mir ging es eigentlich darum, muss ich diesen Kosten für die Schädlingsbekämpfung
überhaupt bezahlen, diese fielen in einem Zeitraum nach meinen Auszug
für dieses Haus an, sind nicht mal in Bezug auf meine alte Wohnung. da haben wahrscheinlich schon andere Mieter drin gewohnt.
Wenn mein alter Vermieter jetzt noch eingefallen wäre das Haus zu modernisieren hätte ich diese Kosten wahrscheinlich auch noch anteilig mit zahlen müssen?
Viele Grüße
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In die Abrechnung sind alle
Kosten des Abrechnungszeitraums einzubeziehen.
Anschließend erfolgt dann die Aufteilung auf den Nutzungszeitraum.
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Grundsätzlich stellt sich hier die Frage ob Schädlingsbekämpfung über umlegbar ist. Meiner Meinung nach ist das die alleinige Sache des VM. Lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
quote:
Lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
Das halte ich für eine eindeutige Lüge.
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quote:
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Lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
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Das halte ich für eine eindeutige Lüge.
Na,na, na also bitte, was Recht ist muss schon Recht bleiben. Bis jetzt konnte jedoch noch keiner was zur Überzeugung beitragen. Also Trapper leg mal los.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
§ 2 Ziffer 9. der Betriebskostenverordnung
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