Hallo,
ich habe eine Nebenkostenabrechnung erhalten, darin ist der Posten Schädlingsbekämpfung enthalten, den jeder Haubewohner zahlen soll. Nun, ich habe schonmal gepostet, dass wir einen Mitmieter hatten, der Reptilien hielt, und das Futter (Mäuse) im Keller züchtete. Monate nach dessen Auzug tummelten sich Mehlkäfer im Waschraum (Gemeinschaftskeller), woraufhin VM Kammerjäger rief. Nun legt er diese Kosten auf uns um. Nachdem ich ihm nun geschrieben hatte, dass ich nicht bereit bin diese Kosten zu tragen, antwortete er mir, dass verschiedene Mitmieter ja
Tiere halten (darunter bin ich
auch mit Hund und Katz) und dass diese Tierchen wohl durch das Futter angezogen wurden. Außerdem wäre im Mietvertrag bei den Betriebskosten festgelegt, dass die Mieter die Kosten für Schädlingsbekämpfung tragen müssten. Nun habe ich herumgesurft und gelesen, dass
die Kosten nur umgelegt werden müssen, wenn es sich um jährliche Kosten handelt, aber nicht bei einmaligen Kosten. Zumal nicht nachweisbar ist, durch wen oder was diese Mehlkäfer nun kamen. Ist das so? Leider kann ich beim Mietverein erst nächste Woche nachfragen, aber ich bin so geladen, dass ich da vorher etwas recherchieren möchte.
Gruß
Schädlingsbekämpfung Klappe2
Es ist immer wieder das gleiche Spiel: 'Wartungs' hat der Mieter zu zahlen, 'Instandsetzung' hingegen der Vermieter.
Wenn also vorsorglich gegen Schädlinge vorgegangen wird, dann ist das umlagefähig, muß hingegen ein konkreter Fall ('Schaden') bekämpft werden ('Reparatur'), so muß dies der Vermieter tragen ('Instandsetzung')
Eigentlich müßten die ganzen Einzelfälle gar nicht immer wieder diskutiert werden, man muß sich einfach nur überlegen, was man unter 'Pflege' und was man unter 'Instandsetzung' subsumieren kann.
Trotzdem auch hier ein Urteil:
Kosten für Ungezieferbekämpfung sind nur umlagefähig, soweit sie für prophylaktische Maßnahmen aufgewendet wurden. Kosten für die Bekämpfung bereits vorhandenen Ungeziefers sind dagegen als Instandhaltungs- bzw. Mängelbeseitigungskosten vom Vermieter selbst zu tragen und können nur auf die Verursacher abgewälzt werden (AG Hamburg 45 C 35/01
, Urteil vom 15.8.2001).
Hallo Herr Justice,
vielen Dank für die Auskunft. Vom Vermieter erhielt ich ein Schreiben, dass sich die Rechtsprechung geändert hätte und wir die Kosten tragen müssten. Zumal in der Übersicht der Betriebskosten ja der Punkt
"Schädlingsbekämpfung" aufgeführt wäre. Und die Mehrheit der Mieter im Keller Futtermittel gelagert hätten (was nicht stimmt).
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Das möchte ich nicht völlig ausschließen. Aber ich perönlich kenne kein neueres Urteil..
sollte jemand was aktuelleres haben, kann er es ja gerne posten...
--- editiert vom Admin
Vielen Dank, Herr Scalar12,
hm, nun bin ich etwas verwirrt. Dann sind die Kosten ja doch umlegbar, aber wieso lese ich überall, dass sie nur umlegbar sind, für prophylaktische Maßnahmen? Ich mein, es ist nicht mehr nachweisbar wer diese Tierchen eingeschleppt hat. Vermieter meint ja, sie seien durch das Kellerfenster geflogen und er sei damit berechtigt diese Kosten umzulegen.
Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt.
Vielleicht ist das ja die erste von einer ab jetzt jährlich stattfindenden Bekämpfung.
Von daher wäre schon zu überlegen, welche Argumentation kostenmäßig im Mieterinteresse liegt.
@Justice
Vermutlich ist eine analoge Anwendung des Dachrinnenurteils gemeint gewesen.
Und jetzt?
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