Scheibe unverschuldet kaputt - wer muss zahlen?

13. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
sali123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheibe unverschuldet kaputt - wer muss zahlen?

Hallo,

in unserer Küche ist, nachdem wir sie mit einem E-Heizer beheitzt haben (keine feste Heizung vorhanden), die Scheibe der Balkontür aufgrund des Temperaturunterschieds gerissen.
Unser Mietvertrag enthält eine Klausel, dass für solche Schäden der Mieter die Verantwortung trägt. Die Fenster sind aber schon älter und irgendwie müssen wir in der Küche ja eine Zimmertemperatur schaffen, bei der man sich dort aufhalten kann.
Kann man den Vermieter also zur Verantwortung ziehen, trotz der Klausel?

Danke schonmal :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

die Scheibe der Balkontür aufgrund des Temperaturunterschieds gerissen

Bei dir und allen deinen Nachbarn?
Oder haben die andere Aussentemperaturen ?


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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Unser Mietvertrag enthält eine Klausel, dass für solche Schäden der Mieter die Verantwortung trägt."

Bitte zitieren Sie doch mal, was da genau in Ihrem Vertrag steht.

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Das Problem an diesen Elektro Heizern ist immer wieder, dass man diese direkt vor eine verglaste Türe stellt, damit diese nicht im Weg rumstehen, und im kalten Winter man diesen Weg eher selten braucht.

Blöd nur, dass man nun die Mindestabstände, welche in der Regel in der Bedienungsanleitung des Heizers stehen, nicht eingehalten hat. Damit liegt die Haftung beim Verursacher.

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