Hallo,
in unserer Küche ist, nachdem wir sie mit einem E-Heizer beheitzt haben (keine feste Heizung vorhanden), die Scheibe der Balkontür aufgrund des Temperaturunterschieds gerissen.
Unser Mietvertrag enthält eine Klausel, dass für solche Schäden der Mieter die Verantwortung trägt. Die Fenster sind aber schon älter und irgendwie müssen wir in der Küche ja eine Zimmertemperatur schaffen, bei der man sich dort aufhalten kann.
Kann man den Vermieter also zur Verantwortung ziehen, trotz der Klausel?
Danke schonmal
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Scheibe unverschuldet kaputt - wer muss zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
die Scheibe der Balkontür aufgrund des Temperaturunterschieds gerissen
Bei dir und allen deinen Nachbarn?
Oder haben die andere Aussentemperaturen ?
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"Unser Mietvertrag enthält eine Klausel, dass für solche Schäden der Mieter die Verantwortung trägt."
Bitte zitieren Sie doch mal, was da genau in Ihrem Vertrag steht.
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Das Problem an diesen Elektro Heizern ist immer wieder, dass man diese direkt vor eine verglaste Türe stellt, damit diese nicht im Weg rumstehen, und im kalten Winter man diesen Weg eher selten braucht.
Blöd nur, dass man nun die Mindestabstände, welche in der Regel in der Bedienungsanleitung des Heizers stehen, nicht eingehalten hat. Damit liegt die Haftung beim Verursacher.
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