Scheinanmeldung.Vermieter wird angehört

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Marion70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheinanmeldung.Vermieter wird angehört

Guten Tag,

mein Thema ist etwas komplexer.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Folgendes:

Ich habe mich getrennt vor genau einem Jahr.
Bis vor 4 Monaten habe ich bei einer karitativen Einrichtung eine Postadresse gehabt, ich war also offiziell ohne festen Wohnsitz.

Ich habe ein Inserat gesehen auf welches ich mich gemeldet habe.

Ein Wohngemeinschaftshaus mit 6 weiteren Mietern.
Einfamilienhaus.

Ich habe mich offiziell angemeldet mit einer Wohnungsgeberbescheinigung.
Ein Mietvertrag über mein Zimmer ist auch vorhanden.

Ich habe dort meinen Schlüssel und bekomme Post (mein Name steht nicht am Kasten, es steht dort nur Wohngemeinschaftshaus)

Der Ort ist ca. 120 Kilometer von meiner Arbeitsstelle entfernt, dementsprechend bin ich eigentlich nur bei Freunden unterwegs, dort ist aber für mich keine Meldung möglich bzgl. der Vermieter.

Nun hat mich mein Vermieter kontaktiert, dass das Ordnungsamt ihm einen Anhörungsbogen geschickt hat, da zwei mal niemand in dem Haus angetroffen wurde und es nun angenommen wird, dass es sich um Scheinanmeldungen handelt.

Nun ist es so, dass dieses besagte Haus komplett heruntergekommen ist und man einfach sieht dass dort niemand wohnt.

Ich habe zwar ein Sofa in meinem Zimmer das war es aber auch.

Mein Vermieter meint er muss nur die Gemeinschaftsräume zeigen.

Was kommt denn im Falle eines Falles auf mich zu?
Muss ich mein Zimmer öffnen?

Danke Marion

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Gundsätzlich: Verstoß gegen das Meldegesetz. Sie haben sich nicht am Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort angemeldet.

Es fehlen aber Hintergrundinformationen:
- Wieso zahlen Sie Miete für ein Zimmer, das Sie nicht bewohnen?
- Warum meldet man sich 120 km in einem Ort an, an dem man nicht lebt?
- Beziehen Sie Sozialleistungen nach SGB, z.B. ALG II?

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Was hat das Ordnungsamt damit zu tun?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Anitari, die falsche Anmeldung ist offensichtlich aufgefallen, es besteht zumindest der Verdacht. Ob dem dann so ist, das ermittelt wie bei vielen Ordnungswiderigkeiten im kommunalen Bereich nun mal das Ordnungsamt.

Aber der Fragesteller sollte doch erst einmal erklären, warum hier so rumgetrixt wurde.

wirdwerden

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Dem Vermieter droht ein Bußgeld von bis zu 50.000€, weil er gleich mehrere Scheinwohnsitze gewährt hat.

Dem Mieter droht wegen der Anmeldung des Scheinwohnsitzes ebenfalls ein Bußgeld, das aber deutlich geringer ausfallen dürfte.

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dem Vermieter droht ein Bußgeld von bis zu 50.000€, weil er gleich mehrere Scheinwohnsitze gewährt hat.


Glaskugel? Was kann der Vermieter dafür, wenn der Mieter nicht im Objekt wohnt? Laut Aussage der TE hat sie ja dort ein eigenes Zimmer.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Marion70):
Mein Vermieter meint er muss nur die Gemeinschaftsräume zeigen.
Dann kann er das doch tun.
Zitat (von Marion70):
Was kommt denn im Falle eines Falles auf mich zu? Muss ich mein Zimmer öffnen?
Wenn dein Zimmer ein Gemeinschaftsraum lt. Mietvertrag ist, wird das so sein.
Ansonsten wird das O-Amt wohl nicht die Wohnräume der einzelnen Mieter sehen wollen.

Warte ab, was dein Vermieter dir nach der Aktion mitteilt.
Zitat (von Marion70):
Der Ort ist ca. 120 Kilometer von meiner Arbeitsstelle entfernt, dementsprechend bin ich eigentlich nur bei Freunden unterwegs, dort ist aber für mich keine Meldung möglich bzgl. der Vermieter.
Das ist auch nicht nötig.
Du hast eine Meldeadresse. Punkt. Du bist postalisch erreichbar.
Du bist als Mieter nicht verpflichtet, dich ständig und sichtbar in deinem Wohnraum aufzuhalten.

(Hinweis: Rundfunkbeitrag anmelden----sonst droht von dieser Front Ungemach ) ;)
--------------------------------------
Zitat (von hh):
Dem Mieter droht wegen der Anmeldung des Scheinwohnsitzes
Wo liest du was von Anmeldung eines Scheinwohnsitzes?

Kann ich als Mieter etwa bei der Meldebehörde einen Scheinwohnsitz anmelden?
Das wäre mir neu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119478 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kann ich als Mieter etwa bei der Meldebehörde einen Scheinwohnsitz anmelden?

Ja, kann man.
Genau deshalb hat man ja die Wohnungsgeberbescheinigung eingeführt, um das zu minimieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, kann man.
Ich meinte eigentlich: Ich melde mich beim EMA mit Scheinwohnsitz in A-Straße an. Geht das? Wohl nicht.
Zitat (von Marion70):
ch habe mich offiziell angemeldet mit einer Wohnungsgeberbescheinigung.
Ein Mietvertrag über mein Zimmer ist auch vorhanden.
Hier liegt wohl kein Scheinwohnsitz vor.

Dass die Arbeitsstelle des TE nun weit entfernt ist, geht den Vermieter und das O-Amt nichts an.
Ob der Wohnungsgeber die Bescheinigung evtl. zu Unrecht gegeben hat, weiß man nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Marion70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin in der Privatinsolvenz noch für ein Jahr.
Damit eine Wohnung zu finden ist fast unmöglich.

Daher habe ich mir dieses Zimmer gemietet, vor allem um angemeldet zu sein.

Ich halte mich bei Bekannten und Freunden auf, kann mich dort aber nicht melden.

Ich bin in einem Vollzeitverhältnis und erhalte KEINE Leistungen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119478 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich melde mich beim EMA mit Scheinwohnsitz in A-Straße an. Geht das? Wohl nicht.

Doch, geht immer noch. Ist nur schwieriger geworden.



Zitat (von Anami):
Hier liegt wohl kein Scheinwohnsitz vor.

Anscheinend doch:
Zitat (von Marion70):
Ich habe zwar ein Sofa in meinem Zimmer das war es aber auch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Sorry, ich möchte das wissen:
Wenn ich mich mit einer W-Geber-Bescheinigung und einem Mietvertrag (alles von meinem neuen Vermieter) bei der örtlich zuständigen Meldebehörde X anmelde, habe ich als Mieter keinen Scheinwohnsitz.
(Erst einmal nicht). Richtig?
Ich habe am Wohnort keine Arbeit, sondern mein Job liegt 120 km entfernt. Dort finde ich keine Wohnung, um dorthin umzuziehen. Aber ich kann dort bei Freunden übernachten.

Ich komme selten in diese Wohnung in X, zahle aber Miete, kann dort schlafen, habe Gemeinschafträume zur Nutzung. Das sollten Küche und Bad/WC sein.
Zahle evtl. hfftl. auch Rundfunkbeitrag. Bin ja ein Wohnungsinhaber ohne Befreiungsmöglichkeit.
Was brauche ich noch, damit ich kein Scheinwohnender bin? Schreibt denn die Meldebehörde oder das O-Amt vor, was ein Zimmer in einer WG enthalten muss, damit es eine *echte* Wohnung ist? Oder wie viel Tage oder Stunden ich mich als Mieter in dieser Wohnung aufhalten muss, um nicht in den Verdacht eines Scheinwohnenden zu geraten?

Ich hätte bis jetzt gar nichts mit dem O-Amt und einer Anhörung zu tun gehabt--- nur mein Vermieter soll sich äußern. Der fragt mich. Dass der Vermieter uU ein Problem hat oder bekommt--- das sehe ich durchaus.
(Wenn der zB 5 solche Mieter wie mich hat).

Wo liegt hier im Moment das Problem für die TE?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119478 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Anami):
(Erst einmal nicht). Richtig?

-Nö, falsch. Entweder habe ich eine Falschanmeldung oder eine normale, korrekte Anmeldung.



Zitat (von Anami):
kann dort schlafen,

Da steht nur ein Sofa drin, sonst ist das leer.
Kleidung, Unterlagen - kurzum alles was zum normalen Hausstand / Hausrat gehört fehlt.
Der Wohnsitz ist auch gar nicht zum wohnen gedacht.

Somit Scheinwohnsitz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Somit Scheinwohnsitz.
Wenn das so sein sollte, was folgt daraus?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119478 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn das so sein sollte, was folgt daraus?

Erst mal eine Meldevergehen - kann den Mieter wohl bis zu 1000 EUR kosten-


Dann kommt es darauf an, was er mit dem falschen Wohnsitz alles gemacht hat. Wenn man damit die Steuerlast gesenkt hat, wegen der Anfahrt zu Arbeitsplatz, kann daraus z.B. Steuerhinterziehung werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das Meldegesetz gibt doch ganz klar vor, wo man zu melden ist. Da, wo man wohnt, die offizielle Definition sieht so aus: Wohnung iSd Meldegesetzes ist ein umschlossener Raum, der zum Wohnen und/oder Schlafen genutzt wird. Dann folgen weitere Ausführungen, betreffend Hausboote und andere Sonderfälle. Auch Anmeldungen in Hotels für Dauberbewohner sind geregelt.

Inzwischen reagieren Kommunen sehr sensibel auf Scheinwohnsitze. In der Regel sind ja auch krumme Sachen der Hintergrund. Also, Insolvenz ist bestimmt kein akzeptables Motiv. Es ging ja auch vorher mit dem Briefkasten bei der Caritas. Über Motive kann man nur Vermutungen anstellen. Ich könnte die häufigsten Gründe aufzählen, möchte hier aber keine Anregungen geben, die zur Nachahmung reizen.

wirdwerden

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#17
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat:
Mein Vermieter meint er muss nur die Gemeinschaftsräume zeigen.

An dem Tag nimmst du Urlaub legst dich auf das Sofa und zeigst wie die Kochst, wäscht und was du auch sonst so machst.

Du solltest einen Briefkasten anbringen, der regelmäßig gelert wird, Deswegen hast du das Problem

Dein Märchen glaubt dir kein Mensch, die willst vermeiden das dir der Gerichtsvollzieher dauf kommt. Der wird es auch gewesen sein der dich angeschwärzt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das Problem scheint doch zu sein, dass die übrigen Mitbewohner wohl auch nicht in dem Haus leben und das Haus somit tatsächlich unbewohnt ist.

Zitat:
Nun ist es so, dass dieses besagte Haus komplett heruntergekommen ist und man einfach sieht dass dort niemand wohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31948 Beiträge, 5626x hilfreich)

Ja, ich sehe ein, es könnte auch für die TE problematisch werden.
Weil der Vermieter evtl. zu Unrecht Wohnungsgeberbescheinigungen ausgestellt hat.
Ich hatte nicht beachtet:

Zitat (von Marion70):
Nun ist es so, dass dieses besagte Haus komplett heruntergekommen ist und man einfach sieht dass dort niemand wohnt.
Danke @hh. So scheint das O-Amt aufmerksam geworden zu sein. Dass Häuser heruntergekommen sind und trotzdem (lebhaft) vermietet werden, ist ein Fakt. Dass dort aber häufig oder nie jemand anzutreffen ist, macht dann irgendwann das O-Amt stutzig.
Der Vermieter hat vermutlich gegen § 19 Abs.6 BMG verstoßen.
Die TE ist evtl. dann auch betroffen. Aber eine Wohnung hat sie.
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__20.html
Nach § 20 BMG ist die TE an richtiger Stelle gemeldet. Sie müsste im Fall des Falles nachweisen, dass sie auch dort schläft. Wie oft, ist nicht im BMG geregelt. Dass die Wohnung lt. # 1 der gewöhnliche Aufenthaltsort sein muss, kann ich im BMG nicht finden.
----------------------------------------
@DumitruKurier
Bitte lesen, was die TE erklärt.
Zitat (von DumitruKurier):
willst vermeiden das dir der Gerichtsvollzieher dauf kommt. Der wird es auch gewesen sein der dich angeschwärzt hat.
Wie kommst du auf den Quark?

Signatur:

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