Schikane oder Recht des Vermieters?

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go486551-49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schikane oder Recht des Vermieters?

Für den Eingangsbereich und Treppe zu meiner Wohnung bin ich lt. Vermieter verantwortlich. Nun hat es vor 2 Tagen geschneit, daher habe ich diese geräumt und gestreut. Gestern hing ein Zettel an der Tür, ich solle diese bis 18 Uhr reinigen, sonst macht er es und verrechnet dies. Ohne Preis etc. Habe den Zettel kurz vor Arbeitsantritt erst gelesen und grob mit einem Besen angefegt, da es Minusgrade hat und Wasser gefriert. Nun hat er heute morgen diese mit Seifenwasser geschrubbt. Habe ihn dabei erwischt und gesagt, er soll dies unterlassen. Er meinte nur, dass Salz streuen verboten sei. Habe ihn auch darauf hingewiesen, dass es gefrieren wird und ich mir den Hals am Ende brechen, war ihm egal und hängte ein Schmierzettel auf, Vorsicht rutschig.
Meine Fragen:
Darf er sowas vorderen
Vorallem mit so kurzer Frist
Darf er dass dann überhaupt verrechnen, obwohl ich ihm das nicht erlaubt habe
Darf er mir bzw ist es verboten, Salz zu nutzen
Und
Wenn mir was passiert, ist er dann durch den Zettel nicht haftbar?

Fragen zur Miete?

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5 Antworten
Sortierung:
go486551-49 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ob die private Verwendung von Streusalz verboten ist, regelt jede Komune für sich.
Da wirst Du schon vor Ort nachfragen müssen.
Ich kenne allerdings keine Stadt, die es noch grundsätzlich erlauben würde. Ausnahmen manchmal z.B. bei Schnelleis.
Auch die Zeiträume, in denen die Verkehrssicherheit aufrecht erhalten werden muss, sind geregelt. 18 Uhr dürfte da sicher innert der Zeit sein.

Zitat (von go486551-49):
Habe ihn auch darauf hingewiesen, dass es gefrieren wird und ich mir den Hals am Ende breche

Eine solche Aussage würde ich auch nicht weiter beachten, da es genügend andere geeignete abstumpfende Mittel gibt, die nicht verboten sind. Einige davon sind sogar gut für die Botanik.

Zitat (von go486551-49):
Wenn mir was passiert, ist er dann durch den Zettel nicht haftbar?
der Zettel steht der Haftung nicht entgegen. Aber er erhöht merklich den Eigenanteil an der eigenen Verantwortung.

Zitat (von go486551-49):
Darf er mir bzw ist es verboten, Salz zu nutzen
s. oben.
Ein Verbot auf eigenem Grund und Boden sehe ich als durchsetzungsfähig an.

Zitat (von go486551-49):
Darf er dass dann überhaupt verrechnen, obwohl ich ihm das nicht erlaubt habe


Kritisch. Zur Gefahrenabwehr ja, zur Vermeidung eines drohenden Bußgeldes wohl auch ja. Aus reiner "will ich aber so haben Sicht" eher nein.

Du scheinst einen Fehler begangen zu haben. Solltest Du einsehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von go486551-49
#3

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

1. Darf er sowas vorderen
Vorallem mit so kurzer Frist

Dies ist grundsätzlich möglich, sofern Sie eine Pflicht zur Leistung des Winterdienstes obliegt. Diese Pflicht obliegt grundsätzlich dem Eigentümer, dieser kann die Pflicht jedoch durch eine mietvertragliche Regelung auf Sie als Mieter abwälzen. Sofern eine entsprechende vertragliche Regelung nicht besteht, besteht die Pflicht weiter auf Seiten der Vermieters.

Die Fristsetzung an sich erscheint mit Blick auf das akute Gefahrenpotential angemessen.


2. Darf er dass dann überhaupt verrechnen, obwohl ich ihm das nicht erlaubt habe
Sofern der Eigentümer eine Ihnen obliegende Pflicht (hier wohl zur Gefahrenabwehr) für Sie wahrnimmt, kann er entstehende Kosten von Ihnen herausverlangen.


3. Darf er mir bzw ist es verboten, Salz zu nutzen


Dies ist grundsätzlich möglich. In den meisten Städten ist die Nutzung von Salz per Satzung verboten. Ob dies an Ihrem Wohnort der Fall ist, wäre zu erfragen.


4. Wenn mir was passiert, ist er dann durch den Zettel nicht haftbar?

Nein, die Haftbarkeit entfällt nicht. Es könnte aber durch den Zettel in erhöhter Teil des Mitverschuldens im Falle eines glättebedingten Sturzes bestehen, der von Ihrem Anspruch abgezogen werden würde. Wir groß der Anteil wäre, wäre im Einzelfall abzuwägen.


Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356738 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von go486551-49):
Für den Eingangsbereich und Treppe zu meiner Wohnung bin ich lt. Vermieter verantwortlich


Wie muss man sich das Vorstellen ?
Ist das wirksam per Hausordnung auf Dich als Mieter übertragen worden ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cotton
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 39x hilfreich)

Unabhängig von den gegebenen Antworten find ich die Art und Weise des VM bescheuert.

Sachlich was klären, dann noch einen Brief zum M der auf die Lage hinweist wäre ja nun was Vernünftiges gewesen, aber so?

Der Mieter HAT geräumt.
Wenn es falsch ist, könnte der VM ja mal sagen, wie man es richtig macht bzw haben will.

Aber bei den Temperaturen mit Wasser wischen is doch wohl mehr als blöde.

Wozu? Um das Salz abzuwaschen?

Hat der keinen Besen und ne Restmülltonne?

Gott Nee, Vermieter...

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