Guten Tag,
Mieter M wohnt als Student in einem Reihenhaus, und hat ein Zimmer auf dem Dachboden gemietet, sowie gemeinschaftliche Mitbenutzung des restlichen Hause (Küche ,Bad ,Keller usw.) Im Haus wohnen noch 3 andere Studenten die ebenfalls ein Zimmer + gemeinschaftliche Mitbenutzung des Hauses gemietet haben. Es existiert KEIN schriftlicher Mietvertrag.
Mieter M verklagt Vermieter V wegen zahlreichen Mietmängeln die es im Haus gibt.
u.a.
- 10cm großer Schimmelfleck an der Decke zum Treppenaufgang zum Zimmer von M
- Starke Verschmutzungen durch Bohrarbeiten (Wände wurden mit Schlagbohrer aufgerissen) beim Treppenaufgang zum Zimmer von M
- Beschädigung der Bausubstanz an der Decke zum Treppenaufgang zum Zimmer von M
sowie noch 10 weiter Mietmängel.
Der Vermieter denkt gar nicht daran die Mängel zu beseitigen, und lässt durch seinen Anwalt in der Klageerwiderung schreiben, das M gar kein Recht habe auf Mängelbeseitigung, da er ja nur ein Zimmer gemietet hat, die Benutzung von Bad, Küche, Wohnzimmer ihm vom Vermieter lediglich gestattet sei, und sich alle angezeigten Mitmängel beim Treppenaufgang zu M`s Zimmer befinden würden, und dieser Treppenaufgang in einem Reihenhaus habe M nicht gemietet, er dürfe diesen lediglich benutzen damit er in sein Zimmer gelangen kann.
Dies ist natürlich gelogen, da solch ein Unterscheidung beim mündlichen Mietvertragsabschluss nie getroffen wurde.
Fragen:
1. Wie kann M hier argumentieren, da er als Kläger doch beweisen muss das er ein Recht auf Mängelbeseitigung hat? Es gibt keinen schriftlichen Mitvertrag.
2. M hat als Zeugen drei ehemalige Mitbewohner die bezeugen können, dass solch eine Unterscheidung auch bei ihren mündlichen Mietverträge nicht betroffen wurde, und der Vermieter meinte sie könnten das ganze Haus benutzten.
3. Kann M sich auf den gesunden Menschenverstand des Gerichtet verlassen, da es doch abwegig erscheint in einem Reihenhaus die Gänge nicht zu vermieten, dies ist ja nicht wie in einem Mehrfamilienhaus bei dem die einzelnen Parteien üblicherweise den Treppenaufgang auch nicht gemietet haben, sondern nur nutzen um in die Wohnungen zu gelangen. Aber in einem Reihenhaus wohnt man ja ganz anders, und der Treppenaufgang ist auch mit Sachen von M zugestellt, und dieser führt auch nur in das Zimmer von M.
M ist der Ansicht das er das Zimmer + gemeinschaftliche Mitbenutzung des ganzen Hauses mitgemietet habe. Wie kann sich M hier zur Wehr setzen?
Schikanöser Vermieter verweigert Mängelbeseitigung
Ehe man sich damit beschäftigt, wie Treppenhaus und Gänge juristisch zu bewerten sind, stellt sich mir die Frage, wann denn diese Mängel entstanden sind. Konnte man sie denn bei Einzug nicht sehen?
wirdwerden
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Zitat :dies ist ja nicht wie in einem Mehrfamilienhaus bei dem die einzelnen Parteien üblicherweise den Treppenaufgang auch nicht gemietet haben
Doch, das ist schon so ...
Zitat :und der Treppenaufgang ist auch mit Sachen von M zugestellt,
Dann schauen wir mal wie lange der Vermieter die rechtswidrige Nutzung noch duldet ...
Zitat :Dies ist natürlich gelogen, da solch ein Unterscheidung beim mündlichen Mietvertragsabschluss nie getroffen wurde.
Finde den Widerspruch ...
Der gesunde Menschenverstand sowie Logik besagen, dass wenn die Mietsache ein Zimmer ist, auch nur das Zimmer gemietet wurde.
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Ein Déjà vu ?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Vermieter-lehnt-Mangelbeseitigung-ab-und-zeigt-danach-Mieter-an-__f595191.html
Eher nicht. Vielmehr auf die nachvollziehbaren Argumente der Beteiligten. Ob das Gericht ehemalige WG-Mitbewohner hören möchte, sollte man abwarten.Zitat :3. Kann M sich auf den gesunden Menschenverstand des Gerichtet verlassen,
Schikane eines Vermieters kann ich hier nicht finden.
Für mich hört es sich eher nach einem schikanösen Mieter an, der sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.
Danke für eure Antworten.
Zitat :Ehe man sich damit beschäftigt, wie Treppenhaus und Gänge juristisch zu bewerten sind, stellt sich mir die Frage, wann denn diese Mängel entstanden sind. Konnte man sie denn bei Einzug nicht sehen?
Beim Einzug waren sie noch nicht da. Der Schimmel ist entstanden, wie Schimmel nun mal entsteht, und der Dreck auf dem Boden, kommt davon das der Vermieter die Wände hat aufbohren lassen.
Zitat :Dann schauen wir mal wie lange der Vermieter die rechtswidrige Nutzung noch duldet ...
Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag. Wenn man in einem Reihenhaus wohnt, ist es nicht so das man seinen ganzen Besitz im Zimmer aufbewahrt, sondern man nutzt das ganze Haus so wie man auch bei den eltern das ganze Haus genutzt hat. Dies wurde bei der Hausbesichtigung ganz zu Anfang des Einzugs auch so vereinbart.
Zitat :Finde den Widerspruch ...
Verstehe ich nicht, wieso Widerspruch. Mündliche Mietverträge sind rechtlich auch anerkannt. M hat Zeugen, wie die ehemaligen Mitbewohner, die bestätigen können, dass sie dies auch so verstanden haben.
Zitat :Der gesunde Menschenverstand sowie Logik besagen, dass wenn die Mietsache ein Zimmer ist, auch nur das Zimmer gemietet wurde.
Die Mietsache ist nicht 1 Zimmer. Gemietet wurde 1 Zimmer sowie die gemeinschaftliche Mitbenutzung des ganzen Hauses.
Zitat :Ein Déjà vu ?
Diese Fall ist schon abgeschlossen. Da ging es um etwas anderes.
Zitat :Schikane eines Vermieters kann ich hier nicht finden.
Normalerweise sollte es doch im Interesse des Vermieters sein Mängel zu beseitigen und sein Mietobjekt instand zu setzen, wegen der Werterhaltung der Immobilie.
-- Editiert von User am 11. Februar 2023 18:39
Dir als Mieter geht es vermutlich um etwas anderes. Oder bist du jetzt Vermieter?Zitat :Normalerweise sollte es doch im Interesse des Vermieters sein Mängel zu beseitigen und sein Mietobjekt instand zu setzen, wegen der Werterhaltung der Immobilie.
Kein Déjà vu? Um was also gehts?
-Um den alten Dreck imTreppenaufgang vom Handwerker aus 2020
-Um einen alten oder neuen Schimmelfleck von 10cm?
-um 10 alte oder neue Mängel?
-um Gerichtskosten/Anwaltskosten?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
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