Guten Tag,
folgender Fall.
aus Sicht des Mieters:
kann der Mieter wg Feuchtigkeit UND Schimmel das Gesundheitsamt beauftragen?
Wer trägt die Kosten?
Was ist eine angemessene Frist, Schimmel zu beseitigen - Ursache für die Feuchtigkeit ausfindig zumachen und diese zu beseitigen.
aus Sicht des Vermieters:
was kann er machen, wenn der Mieter ihm Zugang verwehrt, aber dem Vermieter dadurch evtl. die Fassade kaputt geht, weil z.b. Rohrbruch und man kann nur aus der Wohnung des Mieters an die zu reparierende Stelle. Kann er dann das Gesundheitsamt beauftragen, den Mieter dazu zu zwingen die Wohnung für Reparaturen begehbar zu machen.
Danke für die Antworten
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">>eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten<<"
Schimmel, Feuchtigkeit - Gesundheitsamt 2Sichten
23. Oktober 2010
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Frage vom 23. Oktober 2010 | 14:01
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 83x hilfreich)
Schimmel, Feuchtigkeit - Gesundheitsamt 2Sichten
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2010 | 14:14
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 900x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 23. Oktober 2010 | 14:19
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 83x hilfreich)
Hallo,
was wäre in diesem Bezug eine angemessene Frist für den Vermieter sich der Angelegenheit anzunehmen und den Schimmel zu beseitigen und die Ursache für die Feuchtigkeit ausfindig zu machen?
Danke!
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">>eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten<<"
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2010 | 17:31
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 65x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 23. Oktober 2010 | 17:39
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1816x hilfreich)
quote:
Die Ursache des Schimmels dürfte, wie in 97% solcher Fälle, auf falsches Lüften und Heizen hinauslaufen.
Das ist natürlich wieder einmal eine übernommene Standardbegründung aller Schuldenbuckel, die es sich nicht leisten konnten, nach den Regeln der Baukunst zu handeln.

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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."
-- Editiert am 23.10.2010 17:42
#5
Antwort vom 23. Oktober 2010 | 17:45
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 65x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 23. Oktober 2010 | 17:49
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 83x hilfreich)
quote:
In diesem Fall sollte es der VM gaaaanz langsam angehen lassen, dann entfleucht der M vllt. auch von selbst.
Ansonsten natürlich nur mit Zeugen und Anwalt agieren.
Und nun aus der Sicht des Mieters? Dementsprechen sollte der Mieter oder Vermieter doch das Gesundheitsamt benachrichtigen bzgl. Zeugen usw. Versteh ich das so richtig?
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">>eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten<<"
#7
Antwort vom 23. Oktober 2010 | 17:58
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 65x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#8
Antwort vom 23. Oktober 2010 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (109144 Beiträge, 38260x hilfreich)
quote:
kann der Mieter wg Feuchtigkeit UND Schimmel das Gesundheitsamt beauftragen?
Ja. Ziel ist es die Wohnung für unbewohnbar zu erklären und hat für den Vermieter eine ganze Latte an Folgen und Kosten (fristlose Kündigung, Schadensersatz).
quote:
Wer trägt die Kosten?
Der Mieter streckt vor und holt sich die später beim Vermieter wieder.
quote:
Was ist eine angemessene Frist, Schimmel zu beseitigen - Ursache für die Feuchtigkeit ausfindig zumachen und diese zu beseitigen.
Da gibt es keine pauschle Frist, das hängt von der Mangelursache ab.
Jedoch muss der Vermieter unverzüglich nach bekanntwerden des Mangels mit der Ursachenfindung und -beseitigung beginngen.
quote:
aus Sicht des Vermieters:
was kann er machen, wenn der Mieter ihm Zugang verwehrt,
1. per Einschreiben-Rückschein mit Fristsetzung Terminvereinbarung für Zugang zur Wohnung zum Zwecke der Schadensursachenfindung und -beseitigung auffordern.
2. bei verstreichen der Frist ohne Termin: mit gerichtlichem Beschluss Zugang erzwingen.
In Fällen der besonderen Dringlichkeit (Gefahr im Verzug) kann die Zustimmung und die Anwesenheit des Mieters entbehrlich sein. Ist aber sehr grenzwertig, deshalb würde ich zu obengenannten Weg raten.
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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#10
Antwort vom 23. Oktober 2010 | 22:04
Von
Status: Beginner (141 Beiträge, 83x hilfreich)
Danke für die Antworten
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">>eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten<<"
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