Hallo zusammen,
ich freue mich gerade über diese einfache Möglichkeit hoffentlich ein Antwort zu bekommen.
Ich wohne seit ein Paar Jahren in einer Doppelhaushälfte wo der Vermieter die andere Seite bewohnt. Das Haus ist ein "niedrig Energie Haus" und ist komplett Luftdicht! Laut Mietvertrag bin ich dazu verpflichtet zweimal täglich zu lüften, allerdings scheint es nicht ausreichend zu sein. Das Bad hat keine Belüftung und die Dunstabzugshaube in der Küche ist eine mit Umluft, es ist also komplett dicht. Weiterhin gibt es einen gemeinschafts Wäscheraum, welcher sich auf meiner Seite befindet. Mit der Zeit hat sich an Fensterkannten in der gesammten Wohnung Schimmel gebildet und der Vermieter macht mich dafür Verantwortlich weil ich nicht richtig Lüften würde. Er droht damit bei Auszug die Kaution zu behalten und weitere Summen einzuklagen. Jetzt ist eine Mieterhöhung gekommen und ich finde es ist Zeit in die Offensive zu gehen. Ich finde es sehr Problematisch richtiges oder falsches Lüften nachzuweisen.
Vielleicht findet sich jemand, der mich über die rechtliche Lage aufklären kann, bevor ich zum Anwalt laufen muss.
Vielen dank im Voraus
Grüße
Schimmel, Feuchtigkeit und richtiges Lüften
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo,
zunächst einmal ist es so, dass der Vermieter zuerst einmal nachweisen muss, dass der Schimmel nicht baulich bedingt ist.
Erst dann wärst Du als Mieter in der Pflicht nachzuweisen, dass Du richtig gelüftet hast. 2-3 mal täglich Stosslüften sollten ausreichen.
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"Sie lüften falsch." das ist immer schnell und leicht gesagt.
Wer an dem Schimmel letztendlich Schuld hat kann m.E. nur ein Gutachter feststellen.
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Ein Vermieter wird niemals zugeben, dass er ebenfalls Schimmelbefall in seiner Wohnung hat.
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Hallo, danke für all eure Antworten. Das ging ja schnell
Der Vermieter hat laut eigenen Angaben keinen Schimmel.
Vielleicht liegt es daran dass seine Seite zirka vier Mal so groß ist und ebenso von zwei Personen bewohnt wird. Ausserdem hat mein Vermieter eine Lüftung im Bad, eine Dunstabzugshaube die Luft nach draußen führt und einen Kamin durch den auch Luftabziehen kann.
ich habe mal gehört dass ein Badezimmer immer eine Lüftung nach draußen haben muss, zumindest bei diesen luftdichten Häusern, weiß jemand da mehr?
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quote:
allerdings scheint es nicht ausreichend zu sein.
Was sagt und das nun ?
quote:
der Vermieter macht mich dafür Verantwortlich
Wen sollte er denn sonst verantwortlich machen ?
quote:
Ich finde es sehr Problematisch richtiges oder falsches Lüften nachzuweisen.
Eigentlich ganz einfach, liegt kein Baumangel vor, so ist es meistens, kanns nur am falschen Heizen und Lüften liegen.
quote:
Ein Vermieter wird niemals zugeben, dass er ebenfalls Schimmelbefall in seiner Wohnung hat.
Muß er auch nicht !
Jeder ET kann es in seiner eigenen WHG schimmeln lassen wie er lustig ist !
Ein M darf das aber nicht !
quote:
Der Vermieter hat laut eigenen Angaben keinen Schimmel.
Zweifelst Du etwa daran ?
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quote:
Eigentlich ganz einfach, liegt kein Baumangel vor, so ist es meistens, kanns nur am falschen Heizen und Lüften liegen.
Leider ist das bei diesen luftdicht verschlossenen Kästen aber oft so das Baumängel vorliegen. Hört man bei diesem ganzen Isolierungswahn immer wieder. Und wenn es eine Bauweise erforderlich macht, dass die Bewohner 6 mal am Tag für eine Viertelstunde stosslüften, damit kein Schimmel entsteht, dann ist das ein Mangel.
Wenn ich mir vorstelle, dass ich ein solches Haus kaufen und selbst dort einziehen würde..... dem Bauunternehmer/Verkäufer würd ich die Hölle heiss machen, wenn ich 6mal am Tag durchs ganze Haus rennen und 6 mal täglich die Kälte ertragen müsste, um Schimmelbildung zu vermeiden. Mal davon abgesehen ist das bei voll berufstätigen Personen gar nicht machbar.
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Hi,
@lin123go
quote:
...allerdings scheint es nicht ausreichend zu sein
Die vertraglich vereinbarte zusätzliche Fensterlüftung 2x täglich (Messung anhand eines Hygrometers) ist bei Niedrigenergiehäusern, die in der Regel mit einer Lüftungsanlage ausgestattet sind, sicher ausreichend, da der Lüftungsaustausch überwiegend nur indirekt erfolgen soll.
Die Frage ist die Art und Weise und Dauer der Lüftung. http://www.das-energieportal.de/wohneigentuemer/lueften/energie-sparen-beim-lueften/
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
hallo zusammen,
danke für eure Meinungen.
@drill.instruktor Genau meine Meinung!
@kathi2008 Du schreibst "Die vertraglich vereinbarte zusätzliche Fensterlüftung 2x täglich (Messung anhand eines Hygrometers) ist bei Niedrigenergiehäusern, die in der Regel mit einer Lüftungsanlage ausgestattet sind..."
Sollten Niedrigenergiehäusern nicht immer mit einer Lüftungsanlage ausgestattet sein? Da es keine Lüftungsanlage bei uns gibt sollten wir auch öffter als 2x täglich Lüften!?
@Karakorum Die erforderlichen Lüftungsvorschriffetn sind nicht umsetzbar, mehr als 2x Täglich geht einfach nicht.
Kein Mensch will in einer Plastiktüte leben!
Grüße
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Hi,
@lin123go
Sie haben in Ihrer Antwort mir den Beitrag von kathi2008 zugeordnet und ihr dafür meinen........:)
quote:
Sollten Niedrigenergiehäusern nicht immer mit einer Lüftungsanlage ausgestattet sein?
Meiner Ansicht nach gibt es dafür DIN Vorschriften, sh. auch hier:
http://www.kroeckel.de/html/kontrollierte_luftung.html
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
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