Hallo, zusammen,
mein Freund und ich sind im Oktober 2003 in eine gemeinsame Wohnung eines etwa 10 Jahre alten Hauses gezogen.
Die Vermieterin teilte uns bei der Besichtigung der Wohnung mit, dass unsere Vormieter kein Interesse gehabt hätten, die Wohnung zu kaufen. Sie meinte aber, sie glaube nicht, dass die Wohnung einen "Haken" habe.
Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, als es also kein zurück für uns mehr gab, da unsere alten Wohnungen bereits gekündigt waren, informierte uns unsere Vermieterin, dass es in einer Ecke des Schlafzimmers mal Probleme mit Feuchtigkeit gab, was aber vollständig repariert worden sei.
Bereits 4 Wochen nach unserem Einzug haben wir Schimmel in der anderen Ecke des Schlafzimmers festgestellt. Außerdem steht auf allen Fensterrahmen das Wasser; teilweise ist das Holz der Rahmen schwarz vom Schimmel.
Ich habe Fotos gemacht und diese der Vermieterin geschickt. Sie kam auch, hat sich alles angesehen und gemeint, dass man da was machen müsse. Außerdem sei das jedoch normal, die Wohnungen seien sehr gut isoliert, man müsse halt viel lüften.
Im Sommer letzten Jahres war das Problem dann vergangen, wir haben mit Schimmel-Ex behandelt, seitens der Vermieterin passierte nix.
Als die feuchte Jahreszeit wieder losging, bemerkten wir nicht nur im Schlafzimmer Schimmel, entlang der Fensterrahmen an der Innenseite des Fensters und auch an der "alten" Stelle unter der Decke. Diesmal ist auch das Wohnzimmer betroffen: und zwar die komplette Fensterfront in der Deckenfalte.
Schlafzimmer und Wohnzimmer befinden sich auf der Südseite des Hauses.
Letztes Wochenende haben wir auch die Ecken in dem "großen" Kinderzimmer (Nordseite des Hauses) behandelt, welches von uns mangels Nachwuchs allerdings noch als Abstellmöglichkeit genutzt wird. Allerdings heizen und lüften wir dort trotzdem.
Als mein Freund die dort gelagerten Bücher auf die Seite räumte, um sie in unser neu erworbenes Bücherregal einzuräumen, traf uns fast der Schlag: hinter den Büchern befand sich vom Boden ca. 1 Meter in die Höhe und 1 Meter in die Breite ein riesiger Schimmelfleck. Bücher, die teilweise nicht wiederbeschafft werden können, haben Schaden daran genommen und müssen zum großen Teil vernichtet werden.
Ich habe wieder alles fotografiert.
Ich möchte bzw. werde auch die Bilder wieder zu unserer Vermieterin schicken. Diesmal wollte ich aber etwas "bedrohlicher" auftreten, da wir diese Situation für unzumutbar halten.
Von anderen Mietern aus dem Haus wissen, wir, dass dieses Haus ein reiner "Pfuschbau" ist. Die Mieter unter uns putzen jeden Tag (!!!) die Fenster, um die Feuchtigkeitsansammlung so gering wie möglich zu halten. Ich muss ehrlich sagen, dass mir dafür einfach die Zeit fehlt: wir gehen früh um 7 aus dem Haus und kommen abends um 7 wieder, da wir voll berufstätig sind. Außerdem bin ich nicht der Sklave meiner Wohnung. Die Wochenenden reichen einfach nicht aus, die Feuchtigkeit soweit zu vertreiben, dass es über die Woche reicht.
Von anderen Mietern wissen wir außerdem, dass unsere Vorgänger ähnliche Probleme hatten und wohl deshalb einen Kauf der Wohnung abgelehnt haben. Deshalb gehen wir auch davon aus, dass unserer Vermieterin sehr wohl der Schimmelbefall in der Wohnung bekannt war, bevor wir eingezogen sind. Nur können wir das nicht beweisen.
Meine Fragen und ich hoffe sehr, dass mir jemand weiter helfen kann:
Welche Frist muss ich dem Vermieter für die Beseitigung der Mängel einräumen?
Wir haben einen befristeten Mietvertrag, der im Normalfall nicht gekündigt werden kann. Ist dieser Schimmelbefall ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? Wie lang wäre die Kündigungsfrist? 3 Monate, wie sonst auch üblich?
Was wäre, wenn wir jetzt eine Mieterhöhung bekämen, wäre das ein außerordentlicher Kündigungsgrund bei einem befristeten Mietvertrag?
Ich danke allen, die sich die Zeit zum Lesen genommen und mir geantwortet haben.
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"hjoedicke"
-- Editiert von hjoedicke am 07.03.2005 21:24:33
Schimmel, Schimmel, Schimmel; befristeter Mietvertrag
7. März 2005
Thema abonnieren
Frage vom 7. März 2005 | 21:14
Von
Status: Schüler (439 Beiträge, 67x hilfreich)
Schimmel, Schimmel, Schimmel; befristeter Mietvertrag
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