Hi, hab folgende Frage.
Wir wohnten 1 Jahr in einer Wohnung.In dieser Zeit ist (wi von anderen Mietern vorrausgesagt) Schimmel in fast allen Räumen aufgetreten. Wir haben die Vermietung benachrichtigt und die hat sich nicht gekümmert.
Somit haben wir gekündigt und sind in eine neue Wohnung gezogen. Jetzt haben wir unsere frabigen Wände gestrichen, aber den großteil haben wir nicht gestrichen, weil es auhc nicht neu gestrichen wurde als wir eingezogen waren.
Jetzt droht uns die Vermietung mit Einbehaltung der Kaution und mit einer erneuten Mietzahlung (obwohl wir nicht drinne wohnen)
Dürfen die das ? Die dürfen doch maximal die Kaution einbehalten oder irre ich mich ?
mfg auron2008
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Schimmel,Auszug,Kaution,Streichen
13. Dezember 2011
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Frage vom 13. Dezember 2011 | 15:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel,Auszug,Kaution,Streichen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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