Schimmel (2tens)

28. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Gunnar Meyer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel (2tens)

Mein Vermieter behauptet, dass die Schimmelbildung im Bad durch falsches Lüftungsverhalten verursacht würde. Mann könne einen Gutachter vorbeischicken, allerdings müßte ich die Kosten von 200-300 Euro tragen, wenn sich herausstelle, dass die Ursache des Schimmels in der Tat das Lüftungsverhalten sei. Ist das so?

Insbesondere, weil der Schimmel nicht von der Luftfeutigkeit herrührt, sondern vom Duschwasser, frage ich mich, ob hier auf falsches Lüftungsverhalten hingewiesen werden kann?!?!

Für eine kurze Antwort wäre ich sehr verbunden!

Schönen Gruß, Gunnar Meyer

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Meyer,
richtig ist, dass sie bei Fehlverhalten zur Kasse gebeten werden können. Wenn der Vermieter nun ein Gutachten - was als Parteigutachten vor Gericht nur wenig aussagekräftig ist - in Auftrag geben will, nur zu. Ohne Urteil müssen Sie diese Kosten natürlich nicht tragen.

mit freundlichem Gruß

Sebastian Berndt

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