Schimmel & Auszug

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
ViviBerlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel & Auszug

Hallo,
seit September haben wir Schimmel an einer Wohnzimmerwand und in einer Kante im Arbeitszimmer (jeweils Außenwände). Wir haben diese Mängel im September angezeigt und eine Frist zur Begutachtung und anschließenden Beseitigung zum 10.10.2008 gesetzt. Der Vermieter hat sich nicht bei uns gemeldet. Nun haben wir uns eine neue Wohnung gesucht und außerordentlich zum 30.11.2008 gekündigt mit dem Hinweis, dass eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und auf unsere Mängelanzeige nicht reagiert wurde. Als Antwort kam ein Schreiben "Hiermit bestätigen wir die Kündigung zum 31.01.2009". Mehr nicht... Ich habe Einspruch dagegen eingelegt, bekomme jedoch keine Antwort. Was nun??? Fakt ist, dass wir die neue Wohnung haben und aus der alten möglichst kostenfrei raus wollen. Und dabei stellt sich die Frage nach den Malerarbeiten. Wir haben im Mietvertrag die Fristen von 3 Jahren für Bad und Küche sowie 5 Jahre für die Wohnräume. Wir wohnten jetzt dort 3,5 Jahre. Müssen wir auch die Wohnräume streichen? Bohrlöcher zumachen und im gleichen Ton streichen ist klar. Aber sonst sind die Wände in Ordnung...

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#2
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

1. Wenn Ihr im Vertrag starre Fristen habt, sind diese hinfällig und Ihr müßt gar nichts renovieren. Wenn das also steht" das Wohnzimmer ist nach 5 Jahren zu renovieren" bist du zu nichts verpflichtet. Wenn da steht "das Wohnzimmer ist nach ca. 5 Jahren zu renovieren" dann müßt Ihr das auch tun.

2. Meiner Meinung nach habt Ihr dem Vermieter eine Frist zur Schimmelbeseitigung gegeben. Er hat nicht reagiert. Also alles festhalten, 1000 Bilder machen, Zeugen suchen usw.
Eure ausserordentliche Kündigung scheint grechtfertigt. Ich würde noch einen Termin für die Übergabe ausmachen. Wie das dann aber mit eurer Kaution abläuft steht in den Sternen.

Niemand muß in einer Schimmelwohnung leben.

Alles per Einwurfeinschreiben mit Belegen usw erledigt?

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#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

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#5
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Nun aber so toll is das nicht, wenn Tante Frida am Sonntag kommt und der Pelz hängt an der Wand. Ich sehe da schon eine Beeinträchtigung. Was soll der Gute dann noch machen?

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#6
 Von 
ViviBerlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Farbe der Wände? So ein Pastell-Gelb. Ich habe gerade einen Termin zur Vorbesichtigung gemacht...

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#7
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Pastell sollte ok sein. Nur keine deckenden, grelle Farben.

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#8
 Von 
ViviBerlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wie ist das mit dem Renovieren? Dort steht die feste Frist. Nix mit ca. Aber der Satz mit "Renovierungskosten nicht in Miete enthalten, daher im Nachhinein umlegbar". Die Frau von der Gesellschaft meinte vorhin, dass wir die Rauhfaser, auf die wir die Farbe gestrichen haben, von der Wand holen müssen. Die haben einen Knall. Als wir eingezogen sind, waren in den Wohnräumen 7 Schichten Tapete übereinander, die wir in 3 Tagen mühevoll runtergekratzt haben...

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#9
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#11
 Von 
ViviBerlin
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Inwiefern ein teurer Spaß für den Mieter?

Ich sehe das nämlich so:
Der Vermieter bekommt von mir 100 % der Miete, was ja unterstellt, dass der Mietgegenstand einwandfrei ist. Das ist er aber nicht und wird er ohne größere bauliche Maßnahmen auch nicht werden. Die möchte ich aber für die nun noch Rest-Mietdauer von 2 Monaten nicht auf mich nehmen...

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#12
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#13
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

@ The user formerly known as Morthingale und @aabb, was bezweckt ihr eigentlich mit euren sinnlosen Kommentaren hier?

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#14
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#15
 Von 
NetteS
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 20x hilfreich)

Mir geht es auch immer gewaltig auf die Socken, wenn in Bezug auf Schimmel von den Vermieter dumme Sprüche kommen.
Ich hatte Schimmel im Schlafzimmer und vom Vermieter kamen erstmal dumme Sprüche, bis es sich herausgestellt hat, dass im gegenüberliegenden Bad etwas defekt war, was er bei Einzug erneuern wollte, es sich dann aber "anders überlegt" hatte. Zwei Jahre später hatte ich Schimmel. Er hat zugesagt alles zu beseitigen, und schickte einen Maler, der die Anweisung hatte, die Tapete zu stückeln und nur die verschimmelten Teile mit einer neuen zu ersetzen. Das sieht sowas von beschissen aus, aber der Herr sitzt am längeren Hebel.

Jetzt hab ich so Behälter, die das Wasser auffangen, die füllen sich regelmäßig gut an. Aber laut Vermieter ist die Wohnung bewohnbar! Klasse, ich hab mir beim Einzug eine neue Küche gekauft, diese anpassen lassen, Bodenbeläge neu gemacht, weil die nie vohranden sind.

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#16
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#17
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Es liegt in der Natur des Menschen, Bei Problemen immer davon auszugehen, daß der andere Schuld ist. Die Gerichte sind voll davon und das werden wir nicht ändern. Ich versuche manchmal in solchen Situationen wirklich zu sagen: "ok, ich bin Schuld" wenn es so ist....

PS ich bin VM

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#18
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#20
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

"Bei mir war das nie der Fall, weil ich vorgesorgt hatte und dies genau so weiter beibehalte. Jedes scheidende Schäfchen darf mir bestätigen, daß während der Mietzeit niemals Feuchtigkeit oder Schimmel in der WHG auftrat. Das heißt gleichzeitig, daß damit auch keine Nachforderungen vm VM an den scheidenden M. gestellt werden können, lt. Richter.
Das hat bisher alle Richter überzeugt und der Mieter mußte die Beweispflicht erbringen."

find ich gut,werde ich übernehmen. Danke

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