Schimmel - Beweispflicht, was kann ich tun?

22. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Greinwald
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)
Schimmel - Beweispflicht, was kann ich tun?

Hallo,

vor drei Monaten zogen wir in unsere neue Erdgeschoss-Wohnung, seit ca. vier Wochen haben wir überall in den Räumen Schimmelbefall. Schon vorher fiel uns die hohe Feuchtigkeit in den Räumen auf, teilweise waren Kleidungsstücke, die man im Zimmer liegen ließ, feucht, in den Schränken mieft es, die Nahrungsmittel schimmeln.

Mittlerweile haben wir gesehen, dass auch der Keller voll Schimmel ist, das Haus liegt unter dem Grundwasserspiegel, gerade jetzt fiel die Pumpe wieder aus und alles voll Wasser. Auch stinkt der Keller fürchterlich.

Morgen kommt der Vermieter, um sich alles anzusehen, natürlich wird er sagen, dass alles unsere Schuld ist, wg. falschem Lüften und Heizen.

Was kann ich tun?


Vielen Dank für die Antworten.

Sabine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Ihr Vermieter kann gerne behaupten, dass Sie den Schimmel durch Ihr Fehlverhalten in die Wohnung geholt haben. Er muss es aber auch beweisen können! Er trägt nämlich die Beweislast in einem Verfahren. Angesicht Ihrer Schilderung ist das wenig erfolgversprechend...

Sammeln Sie nun Ihrerseits Beweise. Fotografieren Sie Wohnung und Keller, messen Sie ggf. selbst Temperatur und Luftfeuchtigkeit an diesen Orten und dokumentieren Sie die Ergebnisse.

Schreiben Sie (Beweissicherung!) Ihrem Vermieter, bemängeln Sie den Zustand und fordern Sie binnen 2-Wochenfrist um Abhilfe. Drohen Sie mit einer Mietminderung in angemessener Höhe und setzten Sie es nach fruchtlosem Ablauf notfalls durch.

Das Problem ist aber m.E. nach nur mit hohen technischen Aufwand zu lösen; wenn Ihr Vermieter jetzt schon versucht, Kosten zu vermeiden, ist eine dauerhafte und für Sie zufriedenstellende Lösung eher unwahrscheinlich...aus rein gesundheitlicher Sicht wäre evtl. ein Umzug zu überlegen.

Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine mängelfreie Wohnung; aber achten Sie trotzdem beim morgigen Gespräch auch darauf , ob sich Ihr Vermieter quer stellt...das wäre keine gute Prognose.

Viel Erfolg!:)

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#2
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

...und nicht vergessen, vom Vermieter den Empfang des Schreibens quittieren zu lassen (oder per Einschreiben mit Rückschein schicken).

Wenn der Vermieter sich quer stellt hilft auf lange Sicht gesehen wohl nur ausziehen. Der Schimmel in der Wohnung kann ja auch gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gruß

Line

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