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Schimmel / Datenlogger
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
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Lies halt mal alles durch :
quote:
Zimmertemperatur zw. 18 und 21 Grad.
Wenn man lüftet, kommt auch kalte Luft rein und dann sinkt die Zimmertemperatur ab......
Und Du wüsstest schon, wie Dir wieder warm wird, oder ??
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Aber dumme Antworten auf normale Fragen sind kein Problem für Dich..... komisch
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quote:
Bei mir ist das so, da ich ja Papageien halte, muss ich für eine hohe Luftfeuchtigkeit sorgen, sie sind gerade in ihren Atmungsorganen sehr empfindlich und eigentlich gar nicht für unsere Temperaturen hier " vorgesehen", hm, passt nicht, aber mir fällt gerade nichts Besseres ein
Das ist immerhin mal ein Anfang, vielleicht müllst du hier irgenwann mal nicht mehr alles mit deinem privaten uninteressanten Käse voll
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quote:
Und 18 Grad ist ein bisschen wenig, da wäre mir kalt.
Komisch, das muss ein Konstruktionsfehler bei der Serie sein, ich kenne einige 'Modelle' denen das genauso geht
quote:
relative Luftfeuchte zw. 52 und 60%, Zimmertemperatur zw. 18 und 21 Grad.
Kenne ich.
20 Grad, 70 % Luftfeuchtigkeit
Lüftung
18/19 Grad, 55 % Luftfeuchtigkeit
quote:
Ab welcher Luftfeuchtigkeit ist Schimmelbildung dem Mieter zuzuschreiben ?
Ohne eine Begutachtung vor Ort unter Berücksichtigung der Gesamtumstände kann man keine seriöse Angabe dazu machen.
Ich denke ab 90% könnte es problematisch werden, außer im Bad.
Welche Art von Schimmel?
Welche Ausbreitungsart des Schimmels (Flecken, Großflächig)?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
-- Editiert am 30.11.2009 22:48
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Entschuldige Highwaitoheaven aber ich lass mich nicht dazu herunter, deine Profilneurose zu bedienen. Hast du dir mal Ernsthaft die Frage gestellt wen hier dein Hochzeitstag, dein Urlaub, deine Papageien und was weiß ich nicht noch was alles, eigentlich interessiert?
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@Sabbele1984
Es gibt hier Highwai
ToHeaven
und Highway
ToHeaven
.
Wie in der Juristerei liegen die Unterschiede in den Details ... nur letztere ist das 'Original' mit 2 Collies, 7 Papageien, Franzosen und den Rotwein.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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quote:
Ab welcher Luftfeuchtigkeit ist Schimmelbildung dem Mieter zuzuschreiben ? - Bei Aller, wenn kein Baumangel vorliegt…
Blockilein,
es wird immer doller. Nach „In 97% aller Fälle ist der Mieter schuld“, kommt doch wohl nicht „Bei mehr als 0% Luftfeuchtigkeit ist der Mieter schuld“. Da kann man dem TE nur raten, von der Ignorieren-Funktion Gebrauch zu machen.
Allein aufgrund von Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswerten kann keine Aussage darüber gemacht werden, ob der Mieter den Schimmel zurechenbar verursacht hat. Das angeblich fehlerhafte Heiz- und Lüftverhalten ist die Standartantwort der Vermieterseite auf eine Schimmelanzeige des Mieters. Wie man an den Beiträgen von Blockilein erkennt, kann aber auch die Vermieterseite nicht sagen, wie denn genau das richtige Heiz- und Lüftverhalten aussehen muss, was daran liegt, dass es eine Bandbreite verschiedener Verhaltensweisen der Mieter gibt, die alle noch zulässig sind. Ohne Gutachten wird sich die Schimmelursache kaum zutreffend ermitteln lassen; die Erklärung von Herrn Lehmann könnte in die richtige Richtung gehen.
Bei der Ermittlung der Schimmelursachen ist zu beachten, dass zunächst immer der Vermieter für die Beseitigung des Mietmangels – des Schimmels – zuständig ist, denn er schuldet nach dem Mietvertrag eine mangelfreie Wohnung. Ist der Vermieter der Ansicht, der Mieter selbst habe den Mietmangel verursacht, ist er also der Ansicht, der Mieter habe die Mietsache beschädigt, dann muss er, wie der Geschädigte stets, seinen Schadenersatzanspruch beweisen. Dies bedeutet, der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat, nicht aber der Mieter, dass er den Schimmel nicht verursacht hat. Deshalb trägt auch der Vermieter die Kosten von Gutachten etc.
Kann nicht aufgeklärt werden, woher der Schimmel kommt, bleibt der Vermieter beweisfällig, denn er hat nicht bewiesen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat. Dabei gibt es keinen Automatismus, wenn kein Baumangel vorliegt, ist der Mieter schuld. Bei einem erheblichen Prozentsatz kann überhaupt nicht aufgeklärt werden, woher der Schimmel kommt, bzw. die Schimmelbildung mag zwar durch Heiz- und Lüftungsverhalten begünstigt werden, doch hält sich dieses noch im zulässigen Rahmen.
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GOYATHLY & Highway,
es ist richtig, dass der Mieter am Ende die Gutachtenkosten tragen muss, wenn sich der Schadenersatzanspruch des Vermieters bestätigt, der Mieter also den Schimmelschaden zurechenbar verursacht hat.
Sicherlich muss der Mieter aber nicht in Vorleistung treten, um für die beweisbelastete Partei, den Vermeiter, deren Beweis zu führen.
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