Schimmel-Gutachten

5. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
JosiMama
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel-Gutachten

Dieser Text wird jetzt sehr lang, aber vielleicht hat ja doch jemand die Ausdauer ihn zu lesen und mir die Fragen dazu zu beantworten:

Wir kämpfen den zweiten Winter mit Schimmelflecken im Schlafzimmer und Kinderzimmer (beide Zimmer haben zwei Außenwände). Wir wohnen im Erdgeschoss und die Wände, wo sich der Schimmel bildet sind Außenwände. Der Schimmel breitet sich immer weiter aus. Mittlerweile ist auch unser Holzbett im Schlafzimmer angegriffen.

Wir versuchen derzeit aus unserem Zeitmietvertrag rauszukommen. Die Genossenschaft hat nun ein Gutachten erstellen lassen mit folgendem Inhalt:
" .....eindringende oder aufsteigende Feuchtigkeit als Ursache kann ausgeschlossen werden. Die Außenwandbereiche sind ordnungsgemäß gedämmt, hinsichtlich des Wärmerüchhaltevermögens ist der Vollwärmeschutz vollständig wirksam. Baulich bedingte Ursachen für den Schimmelbefall liegen nicht vor.
Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten war zum Zeitpunkt der gutachtlichen Messung nur zum Teil ausreichend, im Schlafzimmer wurden zeitweise eine Raumluftfeuchtigkeit von über 62% erreicht (meine Anmerkung: ich führe mittlerweile bis zu 8Mal täglich Stoßlüften durch, nachts schlafen jedoch 3 Personen in diesem Raum - also steigt nachts die Luftfeuchte logischerweise etwas an - kann ja schlecht bei Minusgraden das Fenster auflassen).
Dem Gutachten zugrunde liegende Messwerte lassen darauf schließen, dass im Vorfeld der Messung andere raumklimatische Bedingungen geherrscht haben (meine Anmerkung: sind solche Unterstellungen überhaupt zulässig?). Selbst im Messzeitraum war die Belüftung des Schlafzimmers nicht hinreichend. Die Erwämung und Belüftung der Wandbereiche mit Schimmelbefall werden auch durch die Möbelierung teilweise eingeschränkt (meine Anmerkung: Welche Möbelierung?? - unser Bett ist unten komplett durchlässig und im Kinderzimmer steht dort nur das Kinderbett).
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Genossenschaft keine den Schimmelbefall begünstigende Bedingungen ih Ihrer Wohnung zu verantworten hat, sondern die Ursache eindeutig im Heiz-und Lüftungsverhalten zu suchen ist.
Die Genossenschaft behält es sich deshalb vor, Ihnen die Rechnung das bauphysikalischen Gutachtens zum Ausgleich weiter zu reichen.
.........möglich des geschlossenen Zeitmietvertrag in Form eines Aufhebungsvertrages zu beenden. Dieses Angebot gilt nur unter der Maßnahme, dass von Ihnen sowohl die Kosten für das baupysikalische Gutachten als auch die Kosten für die Schönheitsreparaturen einschließlich der fachgerechten Beseitigung das Schimmelbefalls getragen werden."



Aus unserer Sicht ist unser Lüftungsverhalten einfach nicht optimierbar. In allen anderen Zimmer, die übrigens keine zwei Außenwände haben wie die von den Schimmel befallenen, haben wir keinerlei Probleme.

Wir schlafen zu dritt (unser Kind schläft noch mit im Schlafzimmer) in einem ca 16qm großen Raum. Da unser Kind ca 19Uhr ins Bett geht, können wir nicht noch mal lüften wenn wir dann gehen. Das Fenster wird also von ca 19Uhr abends bis 8Uhr morgens (Schwankungen sind natürlich gegeben) nicht geöffnet. Die Luftfeuchte abends liegt ungefähr bei 45%. Morgens ist sie dann bei knapp über 60% angelangt . Nach dem morgendlichen Lüften sind wir bei knapp über 50% und im Laufe des Tages pendelt dies sich auf ca 45-47% ein.

So nach dem Gutachten werden ja teilweise Werte um die 60% gemessen (wie wir das ja auch tun am frühen morgen) und uns wird jetzt die absolute Schuld am Schimmel aufgrund unseres Heiz-und Lüftungsverhaltens gegeben.
Kann man von mir verlangen, dass ich trotz Kleinkind nachts noch mal das Fenster aufreiße? Bzw. kann man verlangen, dass wir unser Kind aus dem Schlafzimmer verbannen, weil drei Personen zu viel atmen??

Weiterhin befand sich das Feuchtigkeitsmessgerät der Gutachterin in meiner Kopfhöhe in etwa 40cm Entfernung. Somit hab ich doch die halbe Nacht dieses Teil mit meiner Atmung angehaucht. Zumindest reagiert unser Gerät schon bei dieser Entfernung. Sind die Messgeräte der Gutachter da empfindlicher/unempfindlicher?

Leider ist der Termin bei unserem Anwalt erst übernächste Woche. Wir haben aber am Montag ein Gespräch mit dem großen Chef der Genossenschaft. Es wäre schön wenn mir hier jemand einen Ratschlag über das weitere Vorgehen geben kann bzw. dieses Brief einmal bewerten kann.

Vielen Vielen Dank für jemanden der sich durch diesen Text durchgeequält hat :-)
LG Jessi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ich habe nur eine Anmerkung zu den Meßergebnissen bzw. Meßgeräten.

Hygrometer (Feuchtigkeitsmeßgeräte für die Raumluft) zeigen oft ungenau an. Die mechanischen Geräte (Echthaar-, Kunsthaar- oder Spiralenhygrometer) sollten alle paar Monate kalibriert werden. Dazu Gebrauchsanweisung studieren.

Wenn keine mehr da ist: Hygrometer ganz in einen feuchten (nicht aber tropfnassen) Lappen einschlagen und eine halbe Stunde so stehen lassen. Danach hat sich eine fast feuchtigkeitsgesättigte Atmosphäre ergeben. Das Hygrometer sollte dann unmittelbar nach Auspacken ca. 95 % relative Luftfeuchtigkeit anzeigen. Wenn nicht, auf der Rückseite an der entsprechenden Einstellschraube justieren und wiederum kalibrieren.

Elektronische Meßgeräte brauchen so eine Kalibrierung nicht. Ich würde auch davon ausgehen, daß ein Gutachter über ein geeichtes bzw. kalibriertes Meßgerät verfügt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Jessi,

von einem solchen Gutachten träumen alle Vermieter...;)

Es schließt aus, dass die Ursache der Schimmelbildung im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt. Darüberhinaus wirft es Ihnen falsches Heizen und Lüften sowie eine unsachgemäße Möblierung vor. Die Schuldfrage scheint eindeutig geklärt zu sein.

Parteiengutachten stehen aber immer unter dem Generalverdacht, vor allem den Wünschen des Auftraggebers gerecht zu werden. Die Beweiskraft vor Gericht ist dementsprechend. Wurde der (öffentlich bestellt und vereidigte??) Sachverständige allerdings über die IHK angefordert oder gar vom Gericht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens, haben Sie in der Tat "schlechte Karten". Sie müßten nun mind. mit einem Gegengutachten nachweisen, dass die Ursache eben nicht in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, z.B. durch falsches heizen und lüften oder eine unsachgemäße Möblierung.

Warum das Gutachten die relative Feuchte von zeitweise bis zu 62 % bemängelt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Ratgeber "Gesund Wohnen durch richtiges Heizen und Lüften", herausgegeben von der Deutsche Energie-Agentur GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen, empfiehlt nämlich Folgendes:

"Für ein gesundes Wohnklima ist eine relative Luftfeuchtigkeit von etwa 25 bis 65% ideal."; siehe <a href="http://www.bmvbw.de/Anlage15425/Gesund-Wohnen-durch-richtiges-Lueften-und-Heizen.pdf"><font color="blue">hier</font></a> (PDF-Datei).

Jedenfalls sollten Sie vor Ihrer rechtsanwaltlichen Beratung keinerlei Verpflichtungen eingehen. Wenn möglich, sollten Sie auch Ihr Kleinkind nicht mehr in den betroffenen Räumen schlafen lassen, weil die Gefahr von Gesundheitsschädigungen durch Sporen erheblich sein kann.

MfG Gruwo

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