Schimmel - Habe ich eine Chance, dass die Hausverwaltung die Kosten trägt?

12. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Klaaas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel - Habe ich eine Chance, dass die Hausverwaltung die Kosten trägt?

Hallo,

Ich habe dieses Semester mein Studium begonnen und bin in meine erste "eigene" Wohnung gezogen.
Und schon fangen die Probleme mit dem Vermieter an.

Passiert ist bisher Folgendes, mir fiehlen Schimmelfelecken in zwei Räumen auf, ich meldete diese der Hausverwaltung.
Diese bestellte einen Sachverständigen, er konnte sich den Schimmel auch nicht wirklich erklären und suchte nach einen Rohrbruch, den er aber nicht fand.

Nun erhielt ich eine Mail, "Die Feuchtigkeit käme vom falschen Heizungs- und Lüftungsverhalten". Was ich nicht nachvollziehen kann, da ich mich sehr exakt an die Lüftungsvorschriften halte. Tatsächlich soll ich jetzt sämtliche Kosten tragen und mir wurde damit "gedroht" einen Datenlogger aufzustellen.

Mit dem Datenlogger hätte ich kein Problem, damit könnte ich wenigstens nachweisen das mein Lüftungsverhalten völlig angemessen ist, das Problem also woanderes liegen muss.

Ich muss zugeben das ich keine Ahnung von Mietrecht habe, mir kommt es aber doch sehr unfair vor. Habe ich eine Chance, dass die Hausverwaltung die Kosten trägt?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Grüße,

Klaaas

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Nun erhielt ich eine Mail, "Die Feuchtigkeit käme vom falschen Heizungs- und Lüftungsverhalten". Was ich nicht nachvollziehen kann, da ich mich sehr exakt an die Lüftungsvorschriften halte.


Und wie lauten die?

quote:
Habe ich eine Chance, dass die Hausverwaltung die Kosten trägt?


Was für Kosten?

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#2
 Von 
Klaaas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.

"dass mindestens 2 - 3 mal täglich die Fenster für ca. 5 - 10 Minuten weit geöffnet werden müssen."

"Die entstehenden Kosten, auch die Kosten für den Bausachverständigen, werden Ihnen in Rechnung gestellt."

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Und wie wird konkret geheizt?

Die Kosten zahlt derjenige, der schlußendlich den Schimmel zu verantworten hat.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Bringen wir es mal auf den Punkt:

Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schimmel nicht baulich bedingt ist, erst dann musst Du nachweisen, dass Du richtig lüftest.

Bisher hat der Vemieter nur Behauptungen aufgestellt und wenn Du wirklich so Du Du beschreibst lüftest, ist der Datenlogger sogar ein Gewinn für Dich.

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#6
 Von 
Klaaas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Geheizt wird per Fernwärme, ich bin niemand der auch im Winter ständig 25 Grad braucht. Aber wirklich kalt ist es bei mir auch nie.

Nur was soll ich jetzt konkret mit der Rechnung anfangen, die wohl früher oder später kommen wird? Soll ich der Hausverwaltung mitteilen, dass ich nicht bereit bin sie zu bezahlen, da meiner Meinung nach richtig gelüftet wird und somit bauliche Mängel verantwortlich sein müssen?

Ich möchte das Problem unbedingt friedlich lösen, da mir die Wohnung gefällt und Umziehen teuer, zeitaufwendig und nervig ist.

Wie würdet ihr vorgehen um größere Streiterreien zu vermeiden?

Grüße,
Klaaas

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#8
 Von 
Klaaas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe grad mal nachgeschaut, die Temperatur liegt bei 19 grad

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Wie warm sollte eine Wohnung sein?

Meiner Meinung gibt es einige Faktoren, die dafür sorgen, dass die Wände feucht werden.

Die Nachbarwohnung ist unbewohnt, die Wände entsprechend kalt. Von Schimmel betroffen sind nur Außenwände des Hauses, evtl. schlecht gedämmt?
Es gibt im Haus kein Raum zu Wäsche trocknen, im Garten gibt es Wäscheleinen, die sind bei minus Graden aber nicht brauchbar ;) .



-- Editiert Klaaas am 12.12.2012 16:35

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die richtige Vorgehensweise wäre nun:

- Vermieter auffordern den Schimmel zu beseitigen, schriftlich, per EInschreiben, Frist setzen von 14 Tagen, ankünigen, nach ABlauf der Frist selbst die Beseitigung in Auftrag zu geben und die Kosten mit der Miete zu verrechnen.

- Mietminderung wäre je nach Grad des Schimmelbefalles möglich.

- Die Rechnung muss bezahlen, wer den Auftrag erteilt hat.

Letztendlich kann es sein, dass Du sämtliche Kosten zu tragen hast, sollte sich herausstellen, dass der Schimmel durch Fehlverhalten Deinerseits entstanden ist.
Dies lässt sich aber nach Dienen Erklärungen hier nicht erkennen.

Wann bist Du denn dort eingezogen und wann ist der Schimmel aufgetaucht ??

Lässt sich der Vormieter noch ausfindig machen ??



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#11
 Von 
Klaaas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin vor 3 Monaten eigezogen. Meines wissens stand die Wohnung längere Zeit leer bevor ich einzog. Genau weiß ich es aber nicht.


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Der schimmel ist im Bad und Schlafzimmer eindeutig zu erkennen ( Fläche von etwa 15x15 cm ). Aber es lassen sich weitere stellen erkennen, an denen ein Schimmelansatz zu erkennen ist.


-- Editiert Klaaas am 12.12.2012 16:40

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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja, wirklich.

Du wirst wohl staunen, aber 2-3 mal täglich Stosslüften muss ausreichen um Schimmelbildung zu vermeiden. 19Grad Raumtemperatur sind auch normales Wohnverhalten.

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