Schimmel - Kündigung?

28. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Florian Beckmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel - Kündigung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Sachlage liegt vor:

Unsere Mietwohnung ist vermutlich seit unserem Einzug ( 01.10.06 ) feucht. Schon bei Besichtigung roch es "muffig". Da aber die Wohnung neu renoviert wurde, konnte man auch von der frischen Farbe als Grund für diesen Geruch ausgehen. Auf direkte Frage nach Feuchtigkeit hat der Vermieter verneint.
Nachdem wir nun vor einigen Tagen auch erste gelbe Flecken in sämtlichen Räumen an Decken und Wänden entdeckt haben ( stets Außenwände ), war uns klar, dass dieser "muffige" Geruch nur Feuchtigkeit/Schimmel bedeuten kann. Nach Rücksprache mit anderen Mietern dieses Hauses, die uns bestätigt haben, dass schon zuvor Schimmelprobleme bekannt waren und auch in Wohnungen über uns dieses Problem akut ist, haben wir einen Besichtigungstermin mit unserem Vermieter vereinbart.
Am 24.02.07 haben wir uns unter Anwesenheit von Zeugen mit ihm getroffen. Natürlich haben er und seine Eltern nichts gerochen und uns falsches Lüften/Heizen vorgeworfen. Einsicht war also nicht vorhanden. Auch dass es schon vor unserem Einzug und in anderen Wohnungen Probleme dieser Art gäbe, sei ihm nicht bekannt.
Am 26.02.07 haben wir ihm eine schriftliche Aufforderung zur Nachbesserung der Mietwohnung mit ausführlicher Erläuterung geschickt. Sollte er die Frist von 8 Tagen nicht nutzen, haben wir mit außerordentlicher Kündigung gedroht.
Heute nachmittag ( 28.02.07 ) kommt er erneut und möchte uns nun Lösungsvorschläge unterbreiten, wie dieses Feuchtigkeitsproblem zu beheben sei. ( Im Nachhinein hat er telefonisch geäußert, dass er einsehe, dass diese Wohnung auch durch bestes Heizen/Lüften nicht vollständig trocken zu bekommen sei -> Eingeständnis ). Wir vermuten, dass er mit Vorschlägen kommt, die die Probleme nicht im Ursprung beheben und nur "Schusterei" betreibt, da er etwas von einem Entlüfter und Konstruktionen mit Zugloch oberhalb des Fensters gesprochen hat.

Meine Frage:
Muss ich mir bestätigen lassen, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend sind? Wer kann mir diese Einschätzung geben? Und wie muss ich mich weiter verhalten? Soll ich ihn tüfteln lassen und nach 8 Tagen die Kündigung schreiben? Muss ich ihn darauf hinweisen, dass wir nicht einverstanden sind und ihm eine neue Chance zur Beseitigung geben?

-- Editiert von Florian Beckmann am 28.02.2007 12:40:09

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Es gibt Fachbetriebe für die Beseitigung von Schimmel. Diese können auch über Luftproben testen, welche Arten von Schimmel vorliegt.

Lassen Sie sich die Beseitigungsvorschläge des Vermieters schriflich geben und gehen Sie dann zur Fachfirma. Diese kann mit einem Vor-Ort-Termin sagen, ob das zweckmäßig ist. Für ein Gutachten werden Sie aber bezahlen müssen.

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"Chylla"

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