Schimmel / Mietkaution

3. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
pieps123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
Schimmel / Mietkaution

Folgendes Ereignis: ich bin seid 3jahren in einer einräumwohung gewesen,gelüftet wurde immer wenn ich nachmittags zu hause ankam. nicht kippstellung sondern richtiges aufmachen. ein hygrometer zeigte mir die % der luftfeuchte an. beim einzug habe ich den vermieter kaution bezahlt und ihn nach ein paar wochen drauf hingewiesen das es schimmel in der küche gibt. mit einem feuchte mess gerät waren wir im keller und haben da nachgemessen und es zeigte an das es klatsch nass war. im winter war es sehr feucht in der wohnung. wir haben elektro heizung überall gehabt und einen kleinen ofen in der stube. im bad gab es einen heizlüfter. die heizkosten des ersten jahres waren enorm groß so das ich für eine stromrechnung soviel abschlag zahle wie für eine 3raumwohnung. ich heize nicht mehr mit der e-heizung weil ich das nicht bezahlen kann. also habe ich in der küche 17grad gehabt und wenn der ofen (jeden tag) an war dann 20grad. ich habe ihn mehrmal gesagt das schimmel is aber keine bilder gemacht oder etwas schriftlich festgehalten da ich vertrauen zum vermieter aufbauen wollte. vermieter sagte es würde nicht schimmeln.
nun ziehe ich aus und ich habe den vermieter ran geholt das er sich den schimmel anschaun soll. ein feuchtemess gerät zeigte das es sehr nass ist. ich habe ihm gesagt bevor der neue mieter einzieht sollte er das beseitigen. er meinte ich hätte ein aquarium und pflanzen und diese wären schuld. dazu kommt das ich angeblich nicht lüfte. ich habe im ersten monat holz sammeln müssen und da ich keine abstellkamer/keller hatte lag es ca einen monat unter der eckbank in der küche. natürlich wäre das auch dran schuld gewesen.
ich habe die schimmel wand mit einem schwamm versucht sauber zu machen aber kein schimmelex gekauft oder ähnliches da es für mich zu teuer ist.
da ich noch einen monat die wohnung etwas herrichten will (habe den ja auch noch bezahlt durch miete(3monate kündigungsfrist)) bin ich ab und an noch in der wohnung. der vermieter wirft mir vor (ich gebe ihn nicht meinen wohnungsschlüssel) das ich ihn dran hindere an der beseitigung und wenn der neue mieter im nächsten monat nicht einziehen kann,da er ja noch "beseitigen" muss ,das ich die miete bezahlen muss wegen ausfallkosten.
durch die tochter des vermieters die über mir wohnt habe ich erfahren das der schimmel nicht erst bei mir aufgetreten ist. leider kann ich von ihn nichts schriftliches bekommen,da sie ja nur vom vater(vermieter) das gehört hat.

frage? da ich nichts schriftlich festgehalten habe und keine rechtschutz habe,was kann ich tun?
darf er die kaution einbehalten?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Zitat:
frage? da ich nichts schriftlich festgehalten habe und keine rechtschutz habe,was kann ich tun?
darf er die kaution einbehalten?


Das allererste, was Du tun kannst, sind mehr Absätze in Deine Beiträge einbauen und beim Begin eines neuen Satzes mit einem Großbuchstaben zu beginnen. Wenn Du dann auch noch innerhalb des Satzes die Groß/Kleinschreibung beachtest, hats Du größere Chancen, dass jemand das ganz liest, was so nämlich sehr schwierig ist.

Zum Thema:
Wenn Du den Schimmel dem Vermieter gemeldet hast (schriftlich wär natürlich besser gewesen), dann ist dieser zuständig, den Mangel zu beseitigen. Wenn sich nachweisen lässt, dass Du durch falsches Lüften oder unsachgemäßen Gebrauch der Wohnung den Schimmel verursacht hast, dann müsstest Du die Kosten tragen. Dies kann ich aber aus den Schilderungen nicht so entnehmen.

Er kann erst mal die Kaution einbehalten, ob er das zurecht tut, müsste ein Richter klären.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pieps123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Da stellt sich mir die frage wie er das nachweisen will das ich das war.

(Entschuldigung für die Kleinschreibung und Grammatik Fehler, da es mir mehr auf den Inhalt ankommt als auf sowas)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wenn sich nachweisen lässt, dass Du durch falsches Lüften oder unsachgemäßen Gebrauch der Wohnung den Schimmel verursacht hast, dann müsstest Du die Kosten tragen.


Zum Mietgebrauch gehört nicht nur richtiges Lüften, sondern auch heizen! Und hieran könnte es gefehlt haben.

Zitat (von pieps123):
wir haben elektro heizung überall gehabt und einen kleinen ofen in der stube. im bad gab es einen heizlüfter. die heizkosten des ersten jahres waren enorm groß........ ich heize nicht mehr mit der e-heizung weil ich das nicht bezahlen kann. also habe ich in der küche 17grad gehabt und wenn der ofen (jeden tag) an war dann 20grad.


Da hat der Vermieter sogar recht, ein Aquarium könnte für die erhöhte Luftfeuchtigkeit verantwortlich sein.

Zitat (von pieps123):
er meinte ich hätte ein aquarium und pflanzen und diese wären schuld.


Zunächst einmal muss die Luftfeuchtigkeit raus auch der Wohnung. Heizen, lüften, heizen. Vorallem wenn es draußen kühler wird.

Zitat (von pieps123):
ich habe die schimmel wand mit einem schwamm versucht sauber zu machen aber kein schimmelex gekauft oder ähnliches da es für mich zu teuer ist.


Es geht auch mit Lauge (Basisch, z.B. Seife).

Sicher muss auch die Ursache geklärt werden und wenn der Vermieter nachweisen kann, dass es keine Baumängel sind, bist Du in der Beweispflicht, zu beweisen, dass Du den Schimmel nicht verursacht hast.


Zitat (von pieps123):
das ich ihn dran hindere an der beseitigung und wenn der neue mieter im nächsten monat nicht einziehen kann,da er ja noch "beseitigen" muss ,das ich die miete bezahlen muss wegen ausfallkosten.


Ja, das ist durchaus möglich. Du hast einen Mangel gemeldet und Du bist verpflichtet, dem Vermieter die Beseitigung zu ermöglichen.

Sollte sich beweisen lassen, dass Du den Schimmel verursacht hast, kann der Vermieter Dir alle Kosten aufdrücken (Schadensbeseitigung, Mietausfallschaden, Unterbringung des Nachmieters etc.)


Zitat (von pieps123):
durch die tochter des vermieters die über mir wohnt habe ich erfahren das der schimmel nicht erst bei mir aufgetreten ist.


Auch andere Mieter können falsch lüften und schlecht heizen. Zumal es ja offensichtlich keine Zentralheizung gibt. Das wäre kein Beweis.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pieps123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe im Wohnzimmer 24grad gehabt durch den Ofen. ich stand mit Handtuch da und habe wie in der Sauna gewedelt damit in der Küche 20grad im winter sind. Stromkosten durch die Heizung betragen sich auf 90€ im monat. Er sagte weil ich eine woche im winter nicht da war wäre das meine schuld.
das hygrometer war auch beim aquarium aufgestellt und zeigt Luftfeuchtigkeit von 56% an.

So wie ich das raus lese werde ich wohl auf meine kaution verzichten können.

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von pieps123):
ch habe im Wohnzimmer 24grad gehabt durch den Ofen. ich stand mit Handtuch da und habe wie in der Sauna gewedelt damit in der Küche 20grad im winter sind. ..... das hygrometer war auch beim aquarium aufgestellt und zeigt Luftfeuchtigkeit von 56% an.


Ok, bei 24°C hattet Ihr 56% Luftfeuchtigkeit. Diese nicht all zu feuchte Luft, habt Ihr in die Küche "gewedelt". Dort kühlt sich die Luft auf 20° C ab und die relative Luftfeuchtigkeit steigt.

Zudem ist vielleicht die Luft in der Küche nach dem Wedeln auf 20°C aufgewärmt, doch die Wände sind kalt. Wenn die Wand in der Küche unter 15° C kalt war, kondensiert genau dort das Wasser und Ihr züchtet den Schimmel! Und das ist dann kein Bauschaden, sondern liegt an der fehlenden Heizung.

Zitat (von pieps123):
Er sagte weil ich eine woche im winter nicht da war wäre das meine schuld.


Auch in der Abwesenheit trifft den Mieter die Obhutspflicht. Er muss gewährleisten, dass geheizt und gelüftet wird. Z.B. durch einen Nachbarn oder einen anderen Vertreter.

Ich weiß nicht, wie die Wohnung aussieht. Nur so als Anmerkung: Die Kosten für den Schaden sind nicht auf die Höhe der Kaution begrenzt.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von pieps123):
Da stellt sich mir die frage wie er das nachweisen will das ich das war.


Der Vermieter muss nur beweisen, dass kein Bauschaden vorliegt. Dann musst Du beweisen, dass Du es nicht warst!

Heizen könntest Du über die Stromrechnung beweisen. Doch Du hast ja im letzten Winter nicht geheizt.

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Zitat:
(Entschuldigung für die Kleinschreibung und Grammatik Fehler, da es mir mehr auf den Inhalt ankommt als auf sowas)


Die richtige Rechtschreibung ist hilfreich, um den Inhalt besser zu verstehen.

Wie auch immer: Du schreibst, dass du in der Küche nicht geheizt hast. Das könnte durchaus mit eine Ursache für die Schimmelbildung sein.

Zitat:
Ich habe im Wohnzimmer 24grad gehabt durch den Ofen. ich stand mit Handtuch da und habe wie in der Sauna gewedelt damit in der Küche 20grad im winter sind.


ist das dein Ernst? Den größten Fehler, den man überhaupt machen kann, ist zu versuchen, ein kaltes Zimmer durch die geöffnete Tür durch ein warmes Zimmer mitzuheizen. Wie schon beschrieben sind die Wände ja ausgekühlt. Da kommt dann also die warme und mit Feuchtigkeit angereichte Luft aus dem Wohnzimmer rein, knallt auf die ausgekühlten Wände. Da kondensiert dann die Feuchtigkeit aus der warmen Luft und es gibt Schimmel.

Ich denke, das wird ein teurer Spaß für dich, denn es klingt ganz danach, als hättest du den Schimmel selbst verursacht. Und zusätzlich verhinderst du die Schadensbeseitigung und Neuvermietung.
Und ja, das geht auf die Kaution. Und wenn die nicht reicht, mußt du den Rest auch noch aus deiner Tasche bezahlen.

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von Anjuli123):
Ich denke, das wird ein teurer Spaß für dich, denn es klingt ganz danach, als hättest du den Schimmel selbst verursacht. Und zusätzlich verhinderst du die Schadensbeseitigung und Neuvermietung.


@ Anjuli123 ganz Deiner Meinung!


Ich würde mich als Mieter auf keinen Fall auf ein Gerichtsverfahren einlassen, da muss Justizia völlig blind sein und der Vermieteranwalt auf der Seite des Mieters sein.

Mein Rat: Versuch so schnell wie möglich den Schaden zu beseitigen und halte den Ball gegenüber dem Vermieter flach.

-- Editiert von Ver am 03.06.2015 12:21

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#9
 Von 
pieps123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Vermieter ist daran den schaden zu beheben.also ist es zu spät den ball flach zu halten.
laut Tochter des Vermieters wäre der Schimmel da nicht zum ersten mal.

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von pieps123):
Der Vermieter ist daran den schaden zu beheben.


Wie ist der denn in die Wohnung gekommen?

Zitat (von pieps123):
laut Tochter des Vermieters wäre der Schimmel da nicht zum ersten mal.


Auch andere Mieter kommen auf die falschen Ideen. Und ob die Tochter vor Gericht für Dich aussagt, wage ich mal zu bezweifeln.

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#11
 Von 
pieps123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Ein Freund von mir, der mir beim Umzug geholfen hat ist Schadensregulierer bei einer großen Versicherung. Dieser hat sich den Schaden angesehen und er meinte das der Schimmel nicht von ihnen kommen kann. Der Schimmel befindet sich ausschließlich an der Außenwände in den Ecken welche zusätzlich die Wetterseite ist.
Er holte sich ein Feuchtemessgerät und messte alle Wände in der Wohnung durch. Und nur in Bodennähe und an den Stellen war die Wand feucht (Werte um die 90). An allen anderen Stellen waren die Werte um 60.
Danach messte er den Keller durch und kam an den Kellerwänden auf wette von 190 und im Keller Deckengewölbe auf 130

-- Editiert von pieps123 am 03.06.2015 14:15

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#12
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Stoßlüftung dauert übrigens ca. 10 Minuten und nicht eine Stunde oder länger.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zunächst einmal gut, dass Ihr Beweise gesichert habt.

Zitat (von pieps123):
Der Schimmel befindet sich ausschließlich an der Außenwände in den Ecken welche zusätzlich die Wetterseite ist.
Er holte sich ein Feuchtemessgerät und messte alle Wände in der Wohnung durch. Und nur in Bodennähe und an den Stellen war die Wand feucht (Werte um die 90).


Die Wand ist an den Stellen besonders kalt und dort schlägt sich die feuchte Innenluft nieder. Da muss ein Baufachmann ran.

Zitat (von pieps123):
Danach messte er den Keller durch und kam an den Kellerwänden auf werte von 190 und im Keller Deckengewölbe auf 130



Wenn der Keller nicht geheizt ist und auch noch undichte Fenster hat, ist das möglich. Was soll Dir das bei dem Lüftungs- und Heizschaden in Deiner Wohnung helfen?

2x Hilfreiche Antwort

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