Schimmel-Schaden

2. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jokel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel-Schaden

Durch eine undichte Regenrinne ist Feuchtigkeit in eines meiner Zimmer eingedrungen die zu Schimmelbildung führte. Der Äußere Schaden wurde von der Hausverwaltung beseitigt. Der Innere ist Sache des Eigentümers (mein Vermieter). Vor der betreffenden Wand steht allerdings ein großer Kleiderschrank den ich nicht allein abbauen kann. Mein Vermieter meint, die Kosten für den Abbau des Schrankes müßte ich tragen. :( = Auch wegen der Kosten für die Beseitigung des Schadens stellt er sich an. Muß ich tatsächlich einen Teil der Kosten mittragen?

Für einen guten Rat bin ich sehr dankbar!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Künnen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir hatten genau den gleichen Fall,
unser Hauseigentümer mußte den gesamten
Schaden übernehmen auch von innen.
Sprechen Sie mit ihrer eigenen Versicherung
über diesen Schaden - die können ihnen auch weiter helfen.
Noch als Tip - Der Schaden bei ihnen in der Wohnung muß von der Gebäudeversicherung ihres Hauseigentümers übernommen werden.
Gruß Jürgen

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