Schimmel - Sowohl im Wohnzimmer als auch in der Küche gibt es Schimmelflecken

28. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Baldauf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel - Sowohl im Wohnzimmer als auch in der Küche gibt es Schimmelflecken

Ich wohne in einer 1 Zimmerwohnung die leider schimmelt. Ich habe dies auch schon öfters meinem Vermieter mitgeteilt. Geschickt hat er mir aber nur einmal einen "Handwerker", der das Problem nicht lösen konnte. Er hat nur ein rostendendes Scharnier einer Tür ausgewechselt und meinte, man sollte die Wohnung ausheizen. Geheizt wird aber mit einer Elektroheizung wobei die Stromkosten enorm sind. Sowohl im Wohnzimmer als auch in der Küche gibt es Schimmelflecken bzw. blättert die Malerei ab. Im WC bildet sich sich so viel Schwitzwasser, daß sich Wasserpfützen am Boden bilden. Der Handwerker meine nur , dort kann die Luft nicht zirkulieren.
Jetzt wollte ich fragen, ob ich Anspruch auf eine Mietminderung habe, wenn ja wieviel Prozent ich einbehalten darf und ob ich diese auch rückwirkend einbehalten kann, da dieses Schimmelproblem seit Oktober besteht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Andreas!
Wie ist das Haus beschaffen?
Bevor du eine Mietminderung in Betracht ziehst, überprüfe zuvor dein Lüftungsverhalten.
Leider ist es so, dass im Zeitalter der Energiesparmaßnahmen und Lärm-/ und Wärmeschutzverordnungen zwar die tollsten Dinge eingebaut werden, oftmals die Bausubstanz dies nicht hergibt.
Soll heißen:
doppelverglaste Fenster mit Kunststoffrahmen, sowie zusätzliche Dämmung des Mauerwerkes von aussen lassen das Gebäude nicht atmen. In einem solchen Gebäude muss man in der Tat ca. 5x täglich durchlüften und zugleich die Wohnung heizen. Wenn man ehrlich ist machen das die Wenigsten. Aus diesem Grund gibt es von Vermieterseite oft den entsprechenden Hinweis.
Bei Schimmelbildung durch undichte Fenster und nicht isoliertes Mauerwerk kann die Miete gemindert werden Letztendlich kann wohl nur ein Gutachter klären was zur Schimmelbildung geführt hat. Sollte deine Forderung begründet sein, dann kannst du die Miete mindern, jedoch nicht rückwirkend, bis zu 20%.

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#2
 Von 
Andreas Baldauf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr, ich hab es für mich zwar etwas vorteilshafter vorgestellt. aber kann man wohl nix machen. danke nochmals. lg

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