Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wand hinter meiner Badewanne (dient auch als Dusche) schimmelt. Bis in Brusthöhe ist die Wand gefliest, dann mit normaler Farbe gestrichen, daher ist es kein Wunder, dass durch die Nässe des Duschens trotz ständig gekippten Fensters der Schimmel beginnt in allen Farben zu sprießen und die Wandfarbe sich langsam von der wand löst.
Bisher habe ich nach einem (sehr hohen) Kostenvoranschlag durch einen Maler davon abgesehen, die Wand neu mit Latexfarbe zu streichen, bis mir Freunde sagten, das solcher Schimmel extrem gefährlich sei und zum anderen solche Arbeiten durch den Vermieter zu zahlen seien.
Kann ich den Vermieter wegen derartiger Schäden in die Pflicht nehmen oder ist das normale Abnutzung die ich selbst tragen muss?
(Wobei ich mich frage, ob es normal ist, eine solche Wand mit "normaler" weisser Farbe zu streichen...)
Schönen Gruß,
G. Meyer
Schimmel - Vermieter wegen derartiger Schäden in die Pflicht nehmen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Sehr geehrter Herr Meyer,
Schimmel kann sogar ein fristloser Kündigungsgrund sein, ein Grund für eine Mietminderung ist er allemal. Der Schaden sollte dem Vermieter angezeigt werden und unter Fristsetzung Beseitigung verlangt werden.
mit freundlichem Gruß
Sebastian Berndt
Sehr geehrter Herr Meyer,
Eine konkrete Antwort auf Ihr Problem wäre, ohne das genaue Schadensbild zu kennen, unseriös.
Eines kann jedoch aufgrund Ihrer Schilderung gesagt werden: es handelt sich m.E. um erhöhten Tauwasseranfall, der gerade durch die dauernde Kippstellung des Fensters zumindest wesentlich begünstigt wird. Ist dies in Verbindung mit einer nicht ausreichenden Beheizung/richtigen Be-und Entlüftung der Fall, so haben Sie die Bildung des Schimmelpilzes zu vertreten - also kein Minderungsrecht.
MFG
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Herr Stefanowicz,
sehr interessant, dass man nach 3,5 Monaten noch Antworten auf einen Foreneintrag bekommt.
Zum Thema: Der Schimmel kam eindeutig durch die falsche Wandfarbe und die unvermeidbare Duschnässe zu Stände. Inzwischen war ein Gutachter da und die Wand wurde vom Vermieter gestrichen!
Gruß, G. Meyer
Hallo, H. Meyer,
Wenn Sie sich einschlägigen Urteile ansehen, werden Sie bemerken: Glück gehabt !
Die Fachliteratur zu diesem Thema will ich Ihnen gar nicht zumuten.
MFG
Karl Stefanowicz
Bau-und Wohnungssachverständiger
info@architekt-stefanowicz.com
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