Schimmel - Welche Mietminderung kann ich für den starken Schimmelbefall geltend machen ?

22. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gernot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schimmel - Welche Mietminderung kann ich für den starken Schimmelbefall geltend machen ?

Bei uns im Bad sind an der Decke zwei große Wasserflecken (einer sogar rings um die Deckenlampe!!) samt schwarzem Schimmel. Laut dem von der Immobilienverwaltung beauftragten Sachverständigen könnte in der Wohnung über uns ein Abwasserohr der Dusche defekt sein und somit Wasser unterhalb des Estrichs auf der Betondecke entlang laufen. Der Schaden ist nunmehr schon seit gut 2-3 Wochen vorhanden und täglich wird der Wasserfleck größer und der Schimmel stärker. Durch den hohen Dampfdruck (Aussage des Sachverständigen) haben sich auch schon zahlreiche Wandfliesen stark gelockert. Frage: Welche Mietminderung kann ich für den starken Schimmelbefall geltend machen ? Es ist ja auch mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen, zumal ich eh unter einer Hausstauballergie leide und somit wohl grundsätzlich anfälliger zu sein scheine.

Der Vermieter sagte auch bereits, daß er keine der verbauten Fliesen mehr hätte und die bereits losen Fliesen wohl beim Abnehmen zertört werden würden. Dies würde ein Neufliesen des Bades nach sich ziehen. Da wir Wohnungskatzen haben möchte man antürlich auch nicht über Tage irgendwelche Handwerker alleine in der Wohnung haben. Wer bezahlt dann meinen "Zwangsurlaub", wer entschädigt mich wie für die dann entstehende baustelle in meinem Bad ? Wir haben zwar noch ein Gäste WC, allerdings ohne Dusche etc.

-- Editiert von Gernot am 22.10.2004 12:16:09

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
astra0861
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Zuerst muss die tatsächliche Ursache gefunden werden. Wenn der Schimmel und der Wasserfleck tatsächlich von einem defekten Abflussrohr kommt, ist der Vermieter auch sicher für solche Schäden, die in einer anderen Mietwohnung auftreten versichert. Dann ist dies die Sache der Versicherung inwieweit der Schaden abgedeckt ist. Wenn der Schaden nur durch unachtsamkeit des darüberliegenden Mieters, defekte Waschmaschine, überlaufen der Badewanne, ect. verursacht wurde, muss der darüberliegende Mieter dafür haften. Letzendlich muss der Vermieter die "Rechnung" begleichen.

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#2
 Von 
Gernot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Es stellt sich nunmehr nur die Frage, wie viel Zeit zwischen der bereits erfolgten Begutachtung vor Ort durch den Sachverständigen und der Besietigung liegen darf. Das Bad ist voller Schimmel und dies ist sicherlich nicht gerade gesundheitsfördernd. Seit gestern läuft auch Wasser aus der Wand auf den Fussboden. Es bilden sich richtige Pfützen.

Wie lange muß ich diesen Zustand noch hinnehmen ?? Irgendwann muß doch eine Frist verstreichen wo ich mir das tatenlose Zusehen der Verwaltungsgeselllschaft gefallen lassen muß. Laut meinem Obermieter, die am 01.12.2004 ausziehen wollten, wollte man erst sogar warten bis die ausziehen. Das ist eine Unverschämtheit, den es schimmelt wirklich extrem und unsere Waschmashcihne steht im Wasser.... Ganz zu schweigen von dem Wasser was aus dem Kabelschacht der Deckenlampe austritt. Wahrscheinlich ist ein Kurzschluss nur die Frage der Zeit...

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#3
 Von 
Gernot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag: Kommenden Montag soll der Maler kommen, aber auch nnur, weil ich Druck gemacht habe..

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