Schimmel !

25. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Shamsa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel !

Man sagt,das bei Schimmel meistens der Mieter daran schuld ist.
Wir haben Schimmel an allen Fensterleibern und im Bad (Duschkabine).
Wie sieht die Rechtslage aus,wenn der Vormieter ebenfalls an diesen Stellen Schimmel
hatte.
Vormieter klärte uns nach dem Einzug auf.
Und sagte er hätte alles nur übergemalt.
Vermieter wusste davon wohl nichts und gibt uns jetzt die Schuld.
Und sagt,es interessiert ihm nicht, ob der Vorige Mieter bereits schon Schimmel hatte.

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17 Antworten
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#1
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 843x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2063x hilfreich)

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#4
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Wir haben Schimmel
Vormieter ... hätte alles nur übergemalt.


Ist der Schimmel wieder 'durchgekommen' oder neu aufgetreten ?


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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 843x hilfreich)

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#8
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#9
 Von 
Maier Si.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

also erst mal besteht natürlich für Dich
begründetes Interesse die eigene Gesundheit
zu schützen.

Wichtig ist, dass der Vermieter sofort bei
Auftreten des Mangels benachrichtigt wurde.
Am besten natürlich schriftlich.

Für die Abstellung ist er, wohl am Ende auch
in eigenem Interesse, verantwortlich.
Egal, ob nun durch fehlerhaftes Lüftungs-
verhalten oder durch Baumängel wie z.B.
Wärmebrücken.

Sollte er sich so nicht bewegen, würde sich
eine Mietminderung, je nach Schweregrad des
Schimmels, anbieten.
Bis zu 10% sind auf alle Fälle drin.
Ob von Warm- oder Kaltmiete ist strittig.
Ich würde hier die Warmmiete empfehlen,
da auch das Heizverhalten eine Rolle spielt.

Wichtig ist, dies vorher schriftlich
anzukündigen.

Wird der Schaden fachmännisch behoben muss
die Kürzung natürlich wieder aufgehoben werden.

Sollte sich dann nach längerer Zeit auch nichts bewegen, darf auch selber eine Firma
beauftragt werden. Die Kosten muss der
Vermieter dann tragen.
Stellt er sich stur, muss dass dann
eingeklagt werden.

Viel Ärger um eine Sache, die zudem noch
die Gesundheit gefährdet.


Gruss
Simi


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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 843x hilfreich)

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Und mit was für einen tollen Begründung. :grins:

'Strittig' wird es dann erst wieder bei den NK-Abrechnungen.

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#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 843x hilfreich)

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#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

Die NK sind dann so zu zahlen, wie sie angefallen sind.

Das ist klar, aber die Abrechnung bringt die Freude ins Haus (Strittig hatte ich doch extra in ' ' gesetzt).

Und zur tollen Begründung sagst Du garnichts ?

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#14
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 843x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#16
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#17
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 543x hilfreich)

solange das Ergebnis richtig ist?

Das wäre ja eben noch die Frage.

Hier wurde doch etwas eigentlich einfaches unnötig verkompliziert.

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