Hallo!
Wir haben zu Hause in unserer Mietwohnung einen Wasseraschaden gehabt. Wasser trat durch eine undichte Hohlkehle vom Dach in die Wohnung, von da aus in die Wand und durch die Wand nach innen in die Wohnung. Dadurch bildetet sich in diesem Raum Schimmel. Der Vermieter stellte uns ein Trocknungsgerät bereit, und die Wand ist nun trocken. Der Schimmel ist aber weiterhin zu sehen.
Meine Frage ist nun, ob der Vermieter auch für die Schimmelbeseitigung aufkommen muss?!
Vielen Dank!
-----------------
""
Schimmel
2. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 2. März 2010 | 10:00
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. März 2010 | 10:15
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 2x hilfreich)
Das ist ein Gebäude- und/ oder Immobilienschaden. Das Gebäude muss dagegegen versichert sein. Für die Beseitigung muss der Vermieter sorgen. Einfach mal ein nettes Gespräch führen und nachfragen. Im Zweifel mit der Versicherung sprechen.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.177
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
16 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
21 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten