Schimmel am Dachfenster

11. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Funk-Flex349
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel am Dachfenster

Guten Abend,

wir haben leider aktuell eines der klassischen Streitthemen mit unseren Vermieter: Schimmel

Dieser besteht an einem unserer Dachfenster dort seit unserem Einzug (vor 1.5 Jahren). Es handelt sich um ein relativ neues Reihenhaus.
Der Schimmel am Holz-Velux-Fenster war mir bei der Übergabe zwar aufgefallen, leider hab ich nicht drauf bestanden, dass wir die "einfache Holzverfärbung durch die Sonne" im Protokoll festhalten.
Ein paar Monate nach Einzug war dann klar, dass es sich doch tatsächlich um Schimmel handelt. Dementsprechend haben wir dies wieder (mit Bildern) beim Vermieter angezeigt.
Seitdem verlieren wir uns in fruchtlosen Diskussionen zu "Lüftungsverhalten" und Terminen, wo ein Techniker versucht den Schimmel mit Chlor "wegzuwischen".

Nach nun über einem Jahr hat der Vermieter uns vorgeschlagen ein Gutachten zu erstellen, welches letztendlich festlegt was die Ursache ist.
Nun habe ich die Sorge, dass dies keine Baumängel aufzeigt, sondern "falsches Lüften" als wahrscheinlich benennt.
Dies ist allerdings nicht durch uns verursacht sondern vermutlich durch die Vormieter. Dazu stand das Haus gute 3 Monate leer bevor wir eingezogen sind. In dieser Zeit hat sicher niemand gelüftet.

Sofern das Gutachten ausgeht wie von mir befürchtet, ist der Vermieter immer noch in der Beweispflicht nachzuweisen, dass der Schaden in unserer Mietzeit passiert ist? Oder wären wir dann in der Beweispflicht, das Gegenteil zu beweisen?

Danke für Ihre Antworten

Viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Diese privaten Gutachten sind so eine Sache - kommt ganz darauf an wer das macht.
Ein Gutachten darf ja jeder machen.

Irgendein "Experte" mit Abschluss von der "Youtube-Academy" genau wie ein vereidigter Sachverständiger-

Ein vereidigter Sachverständiger hat einen Ruf zu verlieren, er hat das notwendige Fachwissen. Fehlgutachten sind eher unwahrscheinlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Funk-Flex349
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da wir den Gutachter nicht bestellen, ist natürlich ein grundsätzliches Misstrauen da.
Allerdings ist die Vereinbarung schon, dass wir einen vereidigten Gutachter nehmen und der Vermieter (Immobilien-Verwalter mit über 100 Objekten) nicht irgendwen bestellt.

-- Editiert von Funk-Flex349 am 11.05.2021 21:54

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Nun, wenn der Vermieter den Gutachter zahlt, dann darf er sich den natürlich auch selbst aussuchen.
Man kann auch gemeinsam den Gutachter aussuchen und vereinbarten, dass eben beide hälftig bezahlen - soweit keine klare Verursachung festgestellt wird > alles Vereinbarungssache.

Aber dann warte doch erstmal ab, was der vom Vermieter beauftragte Gutachter sagt.
Dir bleibt ja dann immer noch mit "eigenem" Gutachter wieder "auszugleichen".

Zitat (von Funk-Flex349):
Der Schimmel am Holz-Velux-Fenster war mir bei der Übergabe zwar aufgefallen, leider hab ich nicht drauf bestanden, dass wir die "einfache Holzverfärbung durch die Sonne" im Protokoll festhalten.
Ein Gutachter sollte auch erkennen können, ob das Schimmelproblem alt oder jung ist.
Liegt denn nur eine Verfärbung des Holzes durch Feuchteeinfluss vor? oder handelt es sich tatsächlich um Schimmel? evtl. auch akuter Schimmelanfall?
Das ist ja alles doch etwas anders als "Holzverfärbung durch Sonne"

Zitat (von Funk-Flex349):
Dies ist allerdings nicht durch uns verursacht sondern vermutlich durch die Vormieter. Dazu stand das Haus gute 3 Monate leer bevor wir eingezogen sind. In dieser Zeit hat sicher niemand gelüftet.
In nichtbewohnten Zeiten entsteht i.A. kein Schimmel, weil dann eben auch keine Bewohner da sind, die einfach durch ihre Anwesenheit die Luft feuchter machen (jeder Bewohner reichert pro Tag die Raumluft mit 1-2 Liter Wasser an, dazu kommt Feuchte durchs Kochen, Duschen, Wäschetrocken etc. - das muss natürlich irgendwohin = rausgelüftet werden).

Dachfenster + Schimmel > die Problematik ist altbekannt.
Einerseits sind viele Fehler beim Einbau und der umgebenden Dämmung möglich, andererseits wirkt sich falsches Nutzerverhalten hier sehr viel schneller aus als bei normalen Fenstern.
Und noch dazu können auch bauliche Besonderheiten ihren Teil zur Kondensatbildung am Fenster beitragen (z.B. Ausbildung der Fensterlaibungen, Anordnung der Heizkörper). Zudem war jahrelang die Einbauanleitung von VELUX selbst falsch!
Oft ist es ein Zusammenwirken mehrerer Faktoren.

Der Gutachter wird z.B. die Temperatur der Bauteile am Fenster selbst und rund ums Fenster messen > Temperaturunterschiede zur Raumluft, zur Abklärung ob besondere Schwachstellen/Kältebrücken bestehen - bzw. er sollte das tun.

Wie ist denn die Fensterbank ausgeführt (schräg nach unten und nicht gerade in den Raum geführt) und ist ein Heizkörper unter dem Fenster?
siehe Seite 12 ganz unten rechts
weshare.velux.com/A/We%20Share/63944?encoding=UTF-8

Lies zur Vorbereitung auf den Termin z.B.
https://bausachverstaendige.info/schwarzer-schimmel-dachfenster-dachflaechenfenster-velux/

Kondensat im erhöhten Luftraum unter dem DFF wird sich kaum völlig vermeiden lassen > die warme=feuchte Luft steigt nach oben in den "Kasten", den das DFF nach außen abschließt und kann dort auch nicht mehr weg. Und weil es an der Scheibe kalt ist schlägt sich dort die in der warmen Raumluft enthaltene Feuchtigkeit nieder/kondensiert dort.
Zudem reagiert das Holz auch einfach schon auf die Feuchte mit Verfärbungen.
Das ist erstmal ein ganz normaler Vorgang.
Deswegen ist es auch wichtig, das Kondensat immer wegzuwischen und bei DFF eben noch "richtiger" zu Lüften und zu Heizen als bei normalen, geraden Fenstern.

Wann ist denn der Termin?
Berichte doch anschließend mal - und ggf. kann man dann weitersehen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Funk-Flex349
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das hilft mir wirklich weiter.
Zu deinen Rückfragen:

Zitat (von Lolle):
Ein Gutachter sollte auch erkennen können, ob das Schimmelproblem alt oder jung ist.
Liegt denn nur eine Verfärbung des Holzes durch Feuchteeinfluss vor? oder handelt es sich tatsächlich um Schimmel? evtl. auch akuter Schimmelanfall?
Das ist ja alles doch etwas anders als "Holzverfärbung durch Sonne"


Ja es handelt sich tatsächlich um schwarzen Schimmel, welcher sich inzwischen ausbreitet.

Zitat (von Lolle):
Wie ist denn die Fensterbank ausgeführt (schräg nach unten und nicht gerade in den Raum geführt) und ist ein Heizkörper unter dem Fenster?
siehe Seite 12 ganz unten rechts


Eine Fensterbank oder Heizköprer sind nicht direkt am/unter dem Fenster.

Der Termin wird irgendwann in den nächsten Wochen sein.
Da wir das Problem nur an einem Fenster (von zwei baugleichen im Raum) haben, würde ich einen Bau-Mangel zu mindestens mal für möglich halten. Allerdings kann es auch einfach falsches Lüftungsverhalten des Vormieters gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Funk-Flex349):
Ja es handelt sich tatsächlich um schwarzen Schimmel, welcher sich inzwischen ausbreitet.
Wer hat jetzt den *schwarzen Schimmel* eindeutig erkannt? Ein anderer Gutachter?
Was heißt *ausbreiten*? Das würde ja eher nicht auf den Vormieter hinweisen, oder?
Schimmel braucht ja zur *Ausbreitung* auch entspr. Voraussetzungen. zB von den Mietern.

Was ist denn euer Ziel? Was wollt ihr erreichen?

Hast du evtl. mal ein Foto von der Stelle?
Bilderdienst aus dem Netz benutzen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Funk-Flex349
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es handelt sich aktuell um eine sehr wahrscheinliche These. Dies deckt sich auch mit der Einschätzung des Vermieters selbst.
Ich habe aktuell kein Bild aber dieses sieht unserem zum verwechseln ähnlich:
https://www.vermieter-forum.com/attachments/20130417_07-46-11-dachflaechenfenster-hw2b-jpg.200/

Unser Ziel ist natürlich nicht für den Schaden nicht aufkommen zu müssen und nicht weiterhin mit dem Schimmel (sofern es sich bestätigt) leben zu müssen.

"Ausbreiten" ist möglicherweise die falsche Formulierung, da die Veränderung während unserer Wohnzeit überschaubar sind.
Allerdings würde ich vermuten, dass die Vermeidung von Schimmel einfacher ist als Verhinderung der Verbreitung. Somit ist es aus meiner Sicht fraglich, ob wir mit normalen Lüften überhaupt das Ganze auf einem Stand hätten konservieren können.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Funk-Flex349):
es handelt sich aktuell um eine sehr wahrscheinliche These.
Sorry, was willst du mit einer These und mit einem ähnlichen Bild
Was bei euch vielleicht gegen falsches Lüften spricht: Am anderen DFF findet sich gar kein Ansatz von Schimmel...oder Feuchtigkeit.

Bitte lasst den Vermieter einen Gutachter beauftragen. Den bezahlt der Vermieter also zunächst.
Der wird sich EUER Schimmel-/Fensterproblem bei EUCH anschauen und seine Stellungnahme dazu abgeben.
Dann gehts weiter.

-- Editiert von Anami am 12.05.2021 14:06

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Funk-Flex349):
Zitat (von Lolle):
Wie ist denn die Fensterbank ausgeführt (schräg nach unten und nicht gerade in den Raum geführt) und ist ein Heizkörper unter dem Fenster?
siehe Seite 12 ganz unten rechts

Eine Fensterbank oder Heizköprer sind nicht direkt am/unter dem Fenster.
Ich hätte "Fensterbank" in Anführungszeichen schreiben sollen, da habe ich mich unglücklich ausgedrückt - eigentlich geht es um die untere Laibungsausbildung (da wo bei einem vertikalen Fenster die Fensterbank sitzt).
Kein Heizkörper unterm Fenster ist schonmal baulich nicht gerade günstig - im Sinne von Schimmelvermeidung.
Der Gutachter sollte das bemerken (ansonsten sprecht das an)!

Auf dem verlinkten Foto sehe ich auch keinen Schimmel, sondern nur schwarz verfärbtes Holz (das geschieht durch Feuchtigkeitseinwirkung).

Wirklich Schimmel findet sich aber in gleichen Beitrag, aus dem du das Foto her hast, in #10 (nur wenig über deinem "Schimmelbild" )
https://www.vermieter-forum.com/threads/schimmelbefall-bei-3-dachflaechenfenstern.14144/
Nur wenn ich das schon lese "der Dachdecker hat gesagt" :augenroll:
Aber gegen Ende hin wird der Thread dort ja noch richtig informativ > in #47 ein Bildchen zur Laibungsausbildung, dort heißt es "ungünstige Detailausbildung verhindert Bespülung des Fensters mit Luft" (und trägt dadurch zur Schimmelbildung bei)

Auf den anderen Fotos aus dem verlinkten Thread sehe ich Führungsschienen von Innen-Jalousien/Innen-Rollos.
M.E. tragen auch die mindestens einen Teil zu dem Schimmel-Problem des dortigen Users bei (vermindern ebenfalls "Luftbespülung" ). Oft ist es ein Zusammenspiel von mehreren Faktoren ...

Egal - mit "fremden" Bildchen ist kaum ein Vergleich zu ziehen.
Es kommt immer auf die Gesamt-Situation vor Ort an - und auch auf Dinge die man nicht sieht, sondern nur messen kann (Kältebrücken).

Wartet einfach mal den Gutachter-Termin ab und dann sieht man weiter.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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