Schimmel bei Auszug

29. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sparkas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel bei Auszug

Hallo,

ich habe eine Frage undzwar ziehe ich zum 1.1. in eine neue Wohnung um. Soweit alles in Ordnung, nur habe ich seit Anfang des Jahres Schimmel in meiner Küche (nicht von mir verschuldet), dem Vermieter habe ich mehrmals darüber Bescheid gegeben und er war nur 2 mal kurz in der Wohnung und hat nicht wirklich viel unternommen. Ich weiss ich hätte mich da hartnäckiger sein sollen und eventuell weitere Schritte einleiten sollen, nur hatte ich neben der Uni nicht die Zeit oder Energie mich da mit meinem Vermieter auseinander zu setzen. Die Frage die ich nun habe ist, ob es ein Problem bzgl. meines Auszugs und der Kaution geben kann, sprich, dass der Vermieter etwas von der Kaution einbehalten könnte. Ich habe mich bei dem Vermieter immer nur per SMS bzw. Anruf gemeldet und deshalb nie auf dem Postweg den Schimmel bekannt gemacht. Habe mir da nie viele Gedanken gemacht, da der Vermieter schließlich vorbei kam und sich das ganze angeguckt hat. Jetzt frage ich mich nur, wie dies rechtlich ist und ob ich eventuell noch schnellstmöglich die Schimmelmeldung per Post einreichen sollte.

Vielen Dank im voraus!

MfG Sparkas




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 180x hilfreich)

Findet sich wohl in § 536c BGB
Dort steht was von "Anzeige"
Ich denke wenn du nachweisen kannst, dass du das gemeldet hast, dürfte das reichen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sparkas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,

ich weiss eben nur nicht ob eine (bzw. 2 oder 3) SMS als Grundlage ausreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128751 Beiträge, 41118x hilfreich)

Zitat (von Sparkas):
ich weiss eben nur nicht ob eine (bzw. 2 oder 3) SMS als Grundlage ausreichen.

Die sind nicht angekommen.
Oder kann man das Gegenteil beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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