Schimmel durch Mieterverschulden – Rückwirkende Mietminderung rechtens ?

19. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
JustitiaJunkie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel durch Mieterverschulden – Rückwirkende Mietminderung rechtens ?

Person A ist Vermieter, Person B und C (verheiratet) sind Mieter.

Hintergrund:
Durch Zufall entdeckt der Vermieter (A) starken Schimmelbefall im Bad und in Teilen der Küche.
Ursache: über Monate (mind. 3 Monate) tropfendes Wasser, das von den Mietern (B und C) nicht gemeldet wurde. Warum sie nicht reagiert haben, blieb unklar. Auch Dachfenster wurden durch Feuchtigkeit beschädigt. Der Vermieter ließ den Schaden professionell beheben (Ursache also das Wasser Tropfen).
Unabhängige Firmen schätzen den Schaden in der Wohnung auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag (Fenster erneuern, starken schwarzen Schimmel korrekt entfernen usw.).

Die Mieter meldeten den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung und gaben dort zu, den Schaden verursacht zu haben. Der Vermieter hat:

- ein schriftliches Dokument mit Unterschrift der Mieter, in dem sie die verspätete Meldung und Verantwortung bestätigen,
- eine E-Mail der Haftpflichtversicherung, in der steht, dass die Mieter den Schimmel Schaden selbst verursacht haben.

Die Versicherung bot aber nur eine geringe Entschädigung, die der Vermieter ablehnte. Die Mieter wollten sich finanziell nicht weiter beteiligen.
Der Vermieter hat einen Anwalt engagiert, dieser hat auch den Mieter aufgefordert sich finanziell auf Behebung des Schadens zu beteiligen. Seitens des Mieters ist nichts passiert. Der Vermieter verzichtete zunächst auf weitere rechtliche Schritte.

Aktuelle Situation:
Einige Monate später beauftragten die Mieter einen Anwalt, der nun:

- verlangt, dass der Vermieter den Schaden beseitigt,
- behauptet, seine Mandanten seien nicht verantwortlich,
- ab dem nächsten Monat Mietminderung ankündigt,
- zusätzlich über 1 Jahr rückwirkende Mietminderung fordert.

Meine Frage:
Wie soll sich der Vermieter jetzt verhalten (ohne einen Anwalt einzuschalten)?
Kann eine rückwirkende Mietminderung verlangt werden, obwohl die Mieter Schuld ist an den Schimmel und nicht kooperieren möchte an Behebung des Schadens ?
Wie sieht es aus mit der Mietminderung ?
Darf der Mieter seine Pflichten verletzen, einen Schaden nicht melden, warten bis sich der Schaden vergrößert und dann eine Mietminderung fordern ?

-- Editiert von User am 19. April 2025 22:37

-- Editiert von User am 19. April 2025 22:38




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 875x hilfreich)

Zitat (von JustitiaJunkie):
Wie soll sich der Vermieter jetzt verhalten (ohne einen Anwalt einzuschalten)?


Gar nicht, sofort zum Anwalt !! SOFORT ! Es liegt ein Anwaltsschreiben vor, da bedarf es eines Profis um Unbill abzuwenden.

Wieso wurde der Schaden noch nicht behoben?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129457 Beiträge, 41297x hilfreich)

101% Zustimmung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
JustitiaJunkie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wieso wurde der Schaden noch nicht behoben?

Der Schaden wurde vom Vermieter bislang nicht behoben, da durch das Fehlverhalten des Mieters ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist. Der Vermieter erwartet daher, dass sich der Mieter an den Kosten für die Schadensbehebung finanziell beteiligt.

(Der Vermieter hat aber sofort den Ursprung des Schadens behoben)

-- Editiert von User am 20. April 2025 09:00

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#4
 Von 
JustitiaJunkie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter hatte bereits rechtliche Schritte eingeleitet und einen Anwalt beauftragt, nachdem die Haftpflichtversicherung des Mieters lediglich einen geringen Betrag zur Schadensregulierung angeboten hatte. Obwohl die Mieter ursprünglich schriftlich zugesichert hatten, finanziell zu kooperieren, verweigerten sie plötzlich jede weitere Mitwirkung.

Daraufhin wurden die Mieter anwaltlich abgemahnt. Der von den Mietern beauftragte Gegenanwalt wies sämtliche Vorwürfe zurück. Zu diesem Zeitpunkt entschied sich der Vermieter, zunächst auf weitere rechtliche Schritte zu verzichten.

Nun, viele Monate später, fordern die Mieter eine Mietminderung.


Der Vermieter stellt sich folgende Fragen zur mietrechtlichen Bewertung:

a) Kann eine finanzielle Forderung, die dem Vermieter erstmals gestern schriftlich vorgelegt wurde, rückwirkend für einen Zeitraum von über 12 Monaten geltend gemacht werden?

b) Ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung vollständig in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, obwohl die Mieter ihre mietvertraglichen Pflichten in erheblichem Maße verletzt haben – was sie auch schriftlich gegenüber dem Vermieter bestätigt haben?

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 875x hilfreich)

Zitat (von JustitiaJunkie):
Der Schaden wurde vom Vermieter bislang nicht behoben, da durch das Fehlverhalten des Mieters ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist.


Spielt (leider) keine Rolle, er muss - schon im eigenen Interesse - den Mangel beheben.

Zitat (von JustitiaJunkie):
a) Kann eine finanzielle Forderung, die dem Vermieter erstmals gestern schriftlich vorgelegt wurde, rückwirkend für einen Zeitraum von über 12 Monaten geltend gemacht werden?


Klar, ob es dann wirksam ist, das ist die Frage und hier denke ich auch, ja ist es. Auf der anderen Seite kann der VM ja gegenrechnen.

Zitat (von JustitiaJunkie):
b) Ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung vollständig in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen,


JA !

Zitat (von JustitiaJunkie):
obwohl die Mieter ihre mietvertraglichen Pflichten in erheblichem Maße verletzt haben


da hätte ich schon längst gekündigt. Aber bitte, NIMM DIR SOFORT EINEN ANWALT UND ZWAR EINEN RICHTIGEN !

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#6
 Von 
JustitiaJunkie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Spielt (leider) keine Rolle, er muss - schon im eigenen Interesse - den Mangel beheben.

Der Vermieter hat das Geld dazu nicht. Das ist die einzige Wohnung die er vermietet.
Die Kosten der Sanierung übertreffen mehr als 2 Jahre Monatseinnahmen.
Der Vermieter realisiert dass wenn er die Wohnung sanieren sollte auf eigene Kosten, dann nur falls neue Mieter einziehen. Sonst möchte er das sich die Mieter finanziell beteiligen.

Zitat (von Solan196):
da hätte ich schon längst gekündigt.

Der Mieter möchte (leider) nicht kündigen. Diese Option hat der Mieter abgelehnt.

-- Editiert von User am 20. April 2025 10:12

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 875x hilfreich)

Zitat (von JustitiaJunkie):
Der Vermieter hat das Geld dazu nicht.


Dann geht er zur Bank und holt sich welches. Eigentum verpflichtet (Art. 14 II. GG)

Zitat (von JustitiaJunkie):
Der Mieter möchte (leider) nicht kündigen.


Der Vermieter soll kündigen, außerordentlich fristlos, hilfweise ordentlich wegen Vertragsbruch (Zerstörung der Mietsache usw.) und deswegen renn der Bank die Bude ein, hol Geld, nimm dir nen Anwalt.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40021 Beiträge, 6526x hilfreich)

Zitat (von JustitiaJunkie):
Der Vermieter realisiert dass wenn er die Wohnung sanieren sollte auf eigene Kosten, dann nur falls neue Mieter einziehen. Sonst möchte er das sich die Mieter finanziell beteiligen.
Der Vermieter hat leider noch nicht realisiert, dass der Mieteranwalt die ganze Kiste nun scharf umgedreht hat.
Vielleicht war es letzten Endes doch Vermieterverschulden...?

Ich stimme zu: Ohne eigenen guten Anwalt siehts schlecht aus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129457 Beiträge, 41297x hilfreich)

Zitat (von JustitiaJunkie):
Der Schaden wurde vom Vermieter bislang nicht behoben, da durch das Fehlverhalten des Mieters ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist.

Das ist kein Grund.
Der Vermieter verstößt derzeit gegen das Gesetz und gegen den Mietvertrag.



Zitat (von JustitiaJunkie):
a) Kann eine finanzielle Forderung, die dem Vermieter erstmals gestern schriftlich vorgelegt wurde, rückwirkend für einen Zeitraum von über 12 Monaten geltend gemacht werden?

Selbstverständlich.



Zitat (von JustitiaJunkie):
b) Ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung vollständig in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen,

Ja, gemäß Mietvertrag und Gesetz hätte das schon längst passiert sein müssen.



Zitat (von JustitiaJunkie):
Der Vermieter hat das Geld dazu nicht. Das ist die einzige Wohnung die er vermietet.
Die Kosten der Sanierung übertreffen mehr als 2 Jahre Monatseinnahmen.

Das ist beides alleine sein Problem.

Der Mieter könnte auch zur Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete greifen. Der Vermieter sollte sich also mit der Reparatur beeilen, bevor ihm das Heft des Handelns aus der Hand genommen wird.



Zitat (von Solan196):
Der Vermieter soll kündigen, außerordentlich fristlos, hilfweise ordentlich wegen Vertragsbruch

Sehr schlechter Rat.
Der Vermieter hat vom vermieten offenbar keine große Ahnung, von einer gerichtsfesten Kündigung wird er noch weniger Ahnung haben. Wenn, dann sollte ein Fachanwalt das machen.
Der Zug für eine fristlose Kündigung ist schon längst abgefahren.
Auch für die ordentliche Kündigung sehe ich keine valide Grundlage. Den Mieter wegen Vertragsbruch zu kündigen wehrend man diesen selber begeht und auch gegen das Gesetz verstoßt ist mehr als dünnes Eis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 875x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sehr schlechter Rat.


Wennde mich schon zitierst und ans Kreuz schlägst, dann bitte voller Kontext, der wie folgt lautet:

Zitat (von Solan196):
Der Vermieter soll kündigen, außerordentlich fristlos, hilfweise ordentlich wegen Vertragsbruch (Zerstörung der Mietsache usw.) und deswegen renn der Bank die Bude ein, hol Geld, nimm dir nen Anwalt.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat (von JustitiaJunkie):
Die Versicherung bot aber nur eine geringe Entschädigung, die der Vermieter ablehnte. Die Mieter wollten sich finanziell nicht weiter beteiligen.


Warum sollte der Mieter auch zu etwas anderem verpflichtet sein? Der Mieter hat einen Schaden zu verantworten, dessen Versicherung übernimmt die Kosten. Allerdings über nimmt die Versicherung nur die Kosten die auch der Mieter hätte begleichen müssen. Wenn z.B. ein 30 Jahre altes Dachfenster ausgetauscht werden muss wird nur der Zeitwert des altern Fensters und nicht der Neuwert ersetzt. Hinzukommt das der Mieter ja nicht für die Schadensursache verantwortlich ist sonder nur für den Schaden der durch die verspätete Schadensmeldung entstanden ist ab dem Zeitpunkt an den der Mieter den Schaden hätte bemerken müssen.
Der VM hat die Möglichkeit den Mieter auch eine höhere Entschädigung zu verklagen, vielleicht wird die Versicherung die Regulierungssumme erhöhen, vielleicht auch ihrem Versicherten passiven Rechtsschutz gewähren und das Gerichtsurteil abwarten.

Wie ist der Schaden am Dach ursprünglich entstanden? Ggf. könnte man auch seine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen.


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