Schimmel durch defektes Rohr

26. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)
Schimmel durch defektes Rohr

Unsere Wohnung geht über zwei Etagen, in der oberen Etage haben wir eine Gästetoilette. Dort scheint nun ein Rohr in der Wand defekt zu sein - in der Gästetoilette selber, im angrenzenden Schlafzimmer unter der Heizung und an der Decke im Flur darunter ist alles feucht und voller Schimmel.
Da wir die Gästetoilette sehr selten benutzen, ist uns das erst jetzt aufgefallen und der Schaden ist schon recht groß. Ich habe auch schon wieder leichte Atemprobleme.
Unsere Vermieter sind bei solchen Dingen ziemlich kompliziert, ständig müssen wir uns anhören: "Das verstehen wir aber nicht, damit hatten wir jetzt 50 Jahre keine Probleme." Zumal gab es, seitdem wir hier wohnen (Januar 2010), schon einige Schäden und die Versicherung hat nun bei weiteren Schäden eine Selbstkostenbeteiligung von 1000 € angesetzt.
Können wir den Vermietern eine Frist setzen, bis zu der der Schaden behoben sein soll? Welche Frist ist angemessen - 1 Woche, 2 Wochen, 2 Monate?
Die Vermieter werden ja scheinbar das defekte Rohr austauschen lassen müssen. Müssen sie danach auch für die Renovierung der aufgebrochenen Wand aufkommen? Und wie sieht es mit den Stellen im Schlafzimmer und Flur aus?
Wir haben bei unserem Einzug alles von einer Malerfirma tapezieren und streichen lassen, da uns zumindest das Tapezieren gar nicht liegt und wir alles anständig haben wollten.
Können wir vom Vermieter verlangen, da ja wahrscheinlich auch neu tapeziert werden muss, die Kosten dafür zu übernehmen? Oder fällt das alles unter die Schönheitsreperaturgrenze von 150 €?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Da wir die Gästetoilette sehr selten benutzen, ist uns das erst jetzt aufgefallen

Da sehe ich - ehrlich gesagt - keinen Zusammenhang.
quote:
Können wir den Vermietern eine Frist setzen

Teilt ihnen den Schaden doch überhaupt erstmal mit.



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#2
 Von 
guest-12316.03.2015 10:38:06
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 23x hilfreich)

Die Vermieter wissen schon Bescheid - die wollen sich das erstmal ansehen. Wann sie aber mal wieder nach hier kommen (wohnen 50 Kilometer entfernt), wissen sie nicht. Nächste Woche wohl irgendwann.
Wieso keinen Zusammenhang?
Ich schaue ja nicht täglich unter die Heizung und an die Decke im Flur.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

quote:
Ich schaue ja nicht täglich unter die Heizung und an die Decke im Flur.

Derartiger Schimmel entsteht nicht innerhalb von einem Tag.

Einmal in der Woche mindestens jedoch 1-2x im Monat sollte man die Installationen schon mal begutachten.

Obhutspflicht mal im Fremdwörterbuch nachschlagen...



Es kommt darauf an wie fit die Vermieter sind. Wenn sie fit sind, wird man durchaus mit einer Mitschuld der Mieter rechnen dürfen. Was sich dann auch monetär niederschlägt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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