Wir wohnen in einer 3-Zimmer-Wohnung mit Schimmelbefall in Schlaf-, Kinderzimmer und Küche. Auch ein wegrücken der Möbel brachte nichts und der Schimmel breitet sich weiter aus. Der Architekt hat bei einer Besichtigung des Schadens gewissermaßen zugegeben, daß bei den Renovierungsarbeiten an dem Denkmalgeschützten Gebäude ein "Mißgeschick" passiert ist und Wasser hinein gelaufen ist.
Dem Vermieter wurde bereits eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Und ein weiterer Gutachter soll den Schaden überprüfen. Allerdings scheint niemand daran Interesse zu haben, daß der Schaden schnell beseitigt wird und da wir ein Kleinkind haben und außerdem weiteren Familienzuwachs erwarten, würden wir lieber umziehen, statt auf einer ewigen Baustelle zu leben.
Können wir aufgrund dessen auch fristlos kündigen? Hier im Raum bekommt man wenn überhaupt nur Wohnungen ab sofort.
Vielen Dank für Antworten!!!
Schimmel -> fristlose Kündigung?
20. Januar 2003
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Frage vom 20. Januar 2003 | 14:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Schimmel -> fristlose Kündigung?
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#1
Antwort vom 8. Februar 2003 | 15:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Callina,
ja, habe eben ein Urteil gelesen. Besuche mal die Seite www.boege-ambulanz.de/schimmel/aktuell.htm Dort steht drin das man den Mietvertrag fristlos kündigen kann. Durchlesen lohnt sich.
Gruß Klaudia
#2
Antwort vom 8. Februar 2003 | 15:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke! Da werd ich gleich mal gucken!
Und jetzt?
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