Bei mir in der Wohnung gibts Schimmel im Bad. Mein Vermieter kam mit einem fachkundigen vorbei und inspizierte den Schaden. Nun sind wir auch so verblieben, dass ich für den Schaden nicht zur Rechenschaft gezogen werde. Der Vorschlag meines Vermieters: Ich soll Schimmel-Stop-Farbe besorgen (auf Rechnung des Vermieters), entsprechende Wände präparieren und sozusagen abwarten was passiert. Meine Frage. Soll (bzw. darf) ich trotzdem parallel Mietminderung vornehmen?
Schimmel im Bad - parallel Mietminderung vornehmen?
28. Januar 2005
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Frage vom 28. Januar 2005 | 17:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel im Bad - parallel Mietminderung vornehmen?
#1
Antwort vom 29. Januar 2005 | 10:39
Von
Status: Lehrling (1284 Beiträge, 184x hilfreich)
Hallo Kristus,
solange der Gebrauchswert der Wohnung gemindert ist, können Sie auch die Miete mindern. Wenn Sie den Schimmel beseitigen und die behandelten Stellen überstreichen, ist der Mangel beseitigt, folglich muss die Miete wieder in voller Höhe gezahlt werden. Erst wenn sich der Schimmel erneut bildet, kann wieder gemindert werden.
Die Arbeiten sollten Sie übrigens nicht selbst durchführen, sondern vom Vermieter bzw. einem von ihm beauftragten Handwerker durchführen lassen, weil Sie sonst bei Schlechterfüllung oder Schäden haften können.
MfG Gruwo
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